Vorlage (39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen hier: Aufstellungsbeschluss)
Oct. 17, 2013
Gemeinde Ladbergen Vorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache 50/2013 Aktenzeichen: Datum: Beratungsfolge 23.08.2013 Termin Planungs- und Bauausschuss 26.09.2013 Rat der Gemeinde Ladbergen 17.10.2013 Bemerkungen 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Ladbergen wird die 39. Änderung aufgestellt, die sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Ladbergen, Flur 70, Flurstück 333 zur Größe von ca. 21.000 m² erstreckt. 2. Vorgesehen ist die Umwandlung der als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Fläche in eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung – BauNVO). 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. 4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB). Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 2 Abs.4 BauGB). 6. Mit der Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 30 „Hauskamp“ aufgestellt werden (§ 8 Abs. 3 BauGB). 7. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Hahm, pbh, Osnabrück, beauftragt. Sachdarstellung: Da die im Neubaugebiet „Haberkamp“ von der Gemeinde Ladbergen vorgehaltenen Wohnbauflächen bis auf zur Zeit vier Grundstücke veräußert wurden und weitere Wohnbauflächen in der Gemeinde zur Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen, ist es aus Vorlage: 50/2013 Seite 2 Sicht der Verwaltung angezeigt, im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde weitere Suchräume darzustellen. Aus diesem Grunde wurden mit der Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Ladbergen, Flur 70, Flurstück 333 Gespräche mit dem Ziel geführt, eine Teilfläche des Grundstücks für Wohnbauzwecke zur Verfügung zu stellen. Die Grundstückseigentümerin hat sich damit einverstanden erklärt, eine Fläche zur Größe von ca. 12.000 m² an die Gemeinde zu veräußern und eine Gesamtfläche von ca. 21.000 m² überplanen zu lassen. Die Überplanung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei der erste Bauabschnitt zeitnah und der zweite Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache mit der Grundstückseigentümerin rechtverbindlich werden soll. Die Fläche des zweiten Bauabschnittes verbleibt im Eigentum der Grundstückseigentümerin. Die zu überplanende Fläche ist im städtebaulichen Entwicklungskonzept 2025 der Gemeinde Ladbergen als WA – Fläche dargestellt. Auch der Regionalplan stellt die Fläche als Wohnsiedlungsbereich dar. Nach Auffassung der Verwaltung sollten für die Gesamtfläche (rd. 21.000 m²) die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Hauskamp“ gefasst werden. Die Planung könnte vom Planungsbüro Hahm, pbh, Osnabrück, durchgeführt werden. Ein entsprechendes Leistungs – und Honorarangebot liegt der Verwaltung vor. Die Vorentwurfsplanung soll vor Einleitung des ersten Verfahrensschrittes (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) im Planungs- und Bauausschuss diskutiert werden. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens soll durch den Fachausschuss gefasst werden. Zu den weiteren Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung Stellung nehmen Anlagen: Lagplan