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Vorlage (39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen hier: Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Gemeinde Ladbergen

Vorlage

Der Bürgermeister

- öffentlich -

Drucksache 50/2013
Aktenzeichen:
Datum:

Beratungsfolge

23.08.2013

Termin

Planungs- und Bauausschuss

26.09.2013

Rat der Gemeinde Ladbergen

17.10.2013

Bemerkungen

39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Ladbergen wird die 39.
Änderung aufgestellt, die sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung
Ladbergen, Flur 70, Flurstück 333 zur Größe von ca. 21.000 m² erstreckt.
2. Vorgesehen ist die Umwandlung der als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten
Fläche in eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet gem. § 4
Baunutzungsverordnung – BauNVO).
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen
einer Bürgerversammlung durchgeführt.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. §
4 Abs. 1 BauGB.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 2 Abs.4
BauGB).
6. Mit der Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren der
Bebauungsplan Nr. 30 „Hauskamp“ aufgestellt werden (§ 8 Abs. 3 BauGB).
7. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Hahm, pbh,
Osnabrück, beauftragt.
Sachdarstellung:
Da die im Neubaugebiet „Haberkamp“ von der Gemeinde Ladbergen vorgehaltenen
Wohnbauflächen bis auf zur Zeit vier Grundstücke veräußert wurden und weitere
Wohnbauflächen in der Gemeinde zur Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen, ist es aus

Vorlage: 50/2013

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Sicht der Verwaltung angezeigt, im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde weitere
Suchräume darzustellen.
Aus diesem Grunde wurden mit der Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung
Ladbergen, Flur 70, Flurstück 333 Gespräche mit dem Ziel geführt, eine Teilfläche des
Grundstücks für Wohnbauzwecke zur Verfügung zu stellen. Die Grundstückseigentümerin
hat sich damit einverstanden erklärt, eine Fläche zur Größe von ca. 12.000 m² an die
Gemeinde zu veräußern und eine Gesamtfläche von ca. 21.000 m² überplanen zu lassen.
Die Überplanung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei der erste Bauabschnitt
zeitnah und der zweite Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache mit der
Grundstückseigentümerin rechtverbindlich werden soll. Die Fläche des zweiten
Bauabschnittes verbleibt im Eigentum der Grundstückseigentümerin.
Die zu überplanende Fläche ist im städtebaulichen Entwicklungskonzept 2025 der
Gemeinde Ladbergen als WA – Fläche dargestellt. Auch der Regionalplan stellt die Fläche
als Wohnsiedlungsbereich dar.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten für die Gesamtfläche (rd. 21.000 m²) die
Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 30 „Hauskamp“ gefasst werden.
Die Planung könnte vom Planungsbüro Hahm, pbh, Osnabrück, durchgeführt werden. Ein
entsprechendes Leistungs – und Honorarangebot liegt der Verwaltung vor.
Die Vorentwurfsplanung soll vor Einleitung des ersten Verfahrensschrittes (§ 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB) im Planungs- und Bauausschuss diskutiert werden. Der Beschluss zur
Einleitung des Verfahrens soll durch den Fachausschuss gefasst werden.
Zu den weiteren Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung Stellung nehmen

Anlagen:
 Lagplan