Skip navigation

Vorlage (III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbei-trägen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008)

                                    
                                        Gemeinde Ladbergen

Vorlage

Der Bürgermeister

- öffentlich -

Drucksache 56/2015
Aktenzeichen:
Datum:

08.10.2015

Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss

Termin
Bemerkungen
03.12.2015

Rat der Gemeinde Ladbergen

10.12.2015

III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der
Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensätze der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde
Ladbergen vom 19.12.2008 werden geändert.
§ 4 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,64 €.
§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Für die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen
Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche
Abwasseranlage gelangen kann, werden
a) pro angefangene 100 m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte
Grundstücksfläche eine Grundgebühr von 9,10 € für Vorhalteleistungen der
Gemeinde Ladbergen
und
b) sofern Regenwasser von diesen Flächen in die gemeindliche Abwasseranlage
eingeleitet wird, eine Benutzungsgebühr von 0,29 €/m² erhoben.
Der Rat der Gemeinde Ladbergen beschließt die III. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008
Der Satzungstext bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Vorlage: 56/2015

Seite 2

Sachdarstellung:
Die Kanalbenutzungsgebühr für das Jahr 2016 wurde verwaltungsseitig kalkuliert. Hierzu
wird auf den anliegenden Gebührenhaushalt verwiesen. Die Zusammenfassung des Gebührenbedarfs für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung (getrennter Maßstab) führt
zu folgendem Ergebnis:
SW 3,64 €/cbm und Jahr
NW - Verbrauchsgebühr 0,29 €/qm und Jahr
- Grundgebühr 9,10 €/angef. 100 qm und Jahr
Unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Gebührenkalkulation der Abwassergebühren
2016, die dieser Sitzungsdrucksache anliegend beigefügt sind, hat eine Erhöhung der
Abwassergebühren zu erfolgen. Grund für die Gebührenerhöhung ist insbesondere die
Klärschlammentsorgung. Die Grundgebühr für das Niederschlagswasser ist geringfügig
von 9.00 €/angef. 100 qm und Jahr auf 9,10 € anzuheben.
Die Verbrauchsgebühr wird von 0,30 €/qm auf 0,29 €/qm gesenkt.
Seit Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage werden im allgemeinen Haushalt
Rückstellungen von jährlich 10.000 € vorgenommen. Nach Ablauf von 10 Jahren war
vorgesehen, den Klärschlamm zu einem Betrag von insgesamt 100.000 € zu entsorgen.
Nunmehr ist es bereits im kommenden Jahr dringlich erforderlich, den Klärschlamm zu
entsorgen, da die vier Vorhaltebecken bereits gefüllt sind. Die Klärschlammentsorgung
gestaltet sich jedoch entgegen aller ursprünglichen Aussagen sehr problematisch. Die
Kosten der Entsorgung eines Beckens werden sich nach den derzeitigen Ermittlungen der
Verwaltung bereits auf ca. 100.000 € belaufen. Zurzeit wird verwaltungsseitig versucht,
hier die kostengünstigste Lösung zu finden. Um die unvermeidliche Gebührenerhöhung
verträglich zu gestalten, wurden von den zurückgestellten Beträgen 40.000 € in den
Gebührenhaushalt eingestellt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008 entsprechend zu ändern. Die Änderung sollte am
01.01.2016 in Kraft treten.

Anlagen:
 Gebührenhaushalt 2016
 Gebührenkalkulation 2016
 Erläuterungen
 Entwurf III. Änderungssatzung