Vorlage (III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbei-trägen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008)
Paper: III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbei-trägen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008
Dec. 10, 2015
Vorlage (III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbei-trägen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008)
Vorlage (Entwurf III. Änderungssatzung)
Vorlage (Erläuterungen)
Vorlage (Gebührenhaushalt 2016)
Vorlage (Gebührenkalkulation 2016)
Dec. 10, 2015
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Gemeinde Ladbergen Vorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache 56/2015 Aktenzeichen: Datum: 08.10.2015 Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Termin Bemerkungen 03.12.2015 Rat der Gemeinde Ladbergen 10.12.2015 III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008 Beschlussvorschlag: Die Gebührensätze der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008 werden geändert. § 4 Abs. 7 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,64 €. § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Für die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann, werden a) pro angefangene 100 m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche eine Grundgebühr von 9,10 € für Vorhalteleistungen der Gemeinde Ladbergen und b) sofern Regenwasser von diesen Flächen in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet wird, eine Benutzungsgebühr von 0,29 €/m² erhoben. Der Rat der Gemeinde Ladbergen beschließt die III. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008 Der Satzungstext bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage: 56/2015 Seite 2 Sachdarstellung: Die Kanalbenutzungsgebühr für das Jahr 2016 wurde verwaltungsseitig kalkuliert. Hierzu wird auf den anliegenden Gebührenhaushalt verwiesen. Die Zusammenfassung des Gebührenbedarfs für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung (getrennter Maßstab) führt zu folgendem Ergebnis: SW 3,64 €/cbm und Jahr NW - Verbrauchsgebühr 0,29 €/qm und Jahr - Grundgebühr 9,10 €/angef. 100 qm und Jahr Unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Gebührenkalkulation der Abwassergebühren 2016, die dieser Sitzungsdrucksache anliegend beigefügt sind, hat eine Erhöhung der Abwassergebühren zu erfolgen. Grund für die Gebührenerhöhung ist insbesondere die Klärschlammentsorgung. Die Grundgebühr für das Niederschlagswasser ist geringfügig von 9.00 €/angef. 100 qm und Jahr auf 9,10 € anzuheben. Die Verbrauchsgebühr wird von 0,30 €/qm auf 0,29 €/qm gesenkt. Seit Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage werden im allgemeinen Haushalt Rückstellungen von jährlich 10.000 € vorgenommen. Nach Ablauf von 10 Jahren war vorgesehen, den Klärschlamm zu einem Betrag von insgesamt 100.000 € zu entsorgen. Nunmehr ist es bereits im kommenden Jahr dringlich erforderlich, den Klärschlamm zu entsorgen, da die vier Vorhaltebecken bereits gefüllt sind. Die Klärschlammentsorgung gestaltet sich jedoch entgegen aller ursprünglichen Aussagen sehr problematisch. Die Kosten der Entsorgung eines Beckens werden sich nach den derzeitigen Ermittlungen der Verwaltung bereits auf ca. 100.000 € belaufen. Zurzeit wird verwaltungsseitig versucht, hier die kostengünstigste Lösung zu finden. Um die unvermeidliche Gebührenerhöhung verträglich zu gestalten, wurden von den zurückgestellten Beträgen 40.000 € in den Gebührenhaushalt eingestellt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008 entsprechend zu ändern. Die Änderung sollte am 01.01.2016 in Kraft treten. Anlagen: Gebührenhaushalt 2016 Gebührenkalkulation 2016 Erläuterungen Entwurf III. Änderungssatzung