Gemeinde Ladbergen
Vorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache 34/2010
Aktenzeichen:
Datum:
05.05.2010
Beratungsfolge
Planungs- und Bauausschuss
Termin
20.05.2010
Rat
24.06.2010
Bemerkungen
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen
hier: a) Beratung von Anregungen
b) Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen vorgebrachten Anregungen der berührten Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Abwägungsergebnis ist der anliegenden
Aufstellung zu entnehmen. Diese bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen vorgetragen haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Gemeinde Ladbergen beschließt die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen. Beschlossen wird auch die Begründung einschließlich Umweltbericht. Plan und Begründung bilden einen Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gem.
§ 6 BauGB der Bezirkregierung zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen; hierbei ist auch anzugeben, wo der Plan
mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden können.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 den Beschluss zur
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen gefasst. Die Offenlegung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Gemeinde Ladbergen in seiner Sitzung am 07.05.2009 beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand die
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.06.2009 bis 21.07.2009 statt. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden hierüber mit Schreiben vom 10.06.2009
unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
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Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 11.03.2010 beschlossen, die
Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen
(§ 4 a Abs. 3 BauGB). Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom
24.03.2010 bis 23.04.2010. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.03.2010 erneut beteiligt.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen sind der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Feststellungsbeschluss zu fassen und die
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen der Bezirksregierung
Münster zur Genehmigung vorzulegen.
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