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Vorlage (Erlass einer V. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Ladbergen vom 18.12.1992)

                                    
                                        Gemeinde Ladbergen

Vorlage

Der Bürgermeister

- öffentlich -

Drucksache 120/2009
Aktenzeichen:
Datum:

24.11.2009

Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

Termin
10.12.2009

Rat

17.12.2009

Bemerkungen

Erlass einer V. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Ladbergen vom 18.12.1992
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Ladbergen beschließt die V. Änderungssatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Ladbergen vom
18.12.1992.
Die Gebührenkalkulation und der Satzungstext bilden einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachdarstellung:
Vor dem Hintergrund der Einführung der Niederschlagsgebühr ab 01.01.2009 wurden die
Abwassergebühren in Zusammenarbeit mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW
neu kalkuliert. Auf der Grundlage dieser Kalkulation hat der Rat der Gemeinde Ladbergen
in seiner Sitzung am 18.12.2008 die IV. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Ladbergen vom
18.12.1992 beschlossen.
Gemäß § 11 der vorgenannten Satzung beträgt die Benutzungsgebühr für die Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen zur Zeit bei Kleinkläranlagen 51 € je angefangenen Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts und 46 € je abgefahrenen Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts bei abfluglosen Gruben.
Die Kosten der Klärschlammentsorgung in der Gemeinde Ladbergen für das Jahr 2010
wurden neu kalkuliert. Die Kalkulation ist dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.
Hiernach beträgt die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen je Kubikmeter
43,17 €. Die Gebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt hiernach je
Kubikmeter 38,38 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den § 11 der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Ladbergen vom 18.12.1992 derges-

Vorlage: 120/2009

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talt zu ändern, dass die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen bei Kleinkläranlagen 43 € je angefangenen Kubikmeter abgefahrenen
Grubeninhalts und bei der Entsorgung von abflusslosen Gruben 38 € je angefangenen
Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts beträgt.
Der Satzungstext ist dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.
Zu den weiteren Einzelheiten, die zu der Gebührensenkung geführt haben, wird die Verwaltung in der Sitzung Stellung nehmen.