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Vorlage (Jahresabschlussprüfung 2020)

                                    
                                        BERICHT
Gemeinde Ladbergen
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichts

GP-Nr. 208012

INHALT
Seite
Abkürzungsverzeichnis
A. Prüfungsauftrag

1

B. Grundsätzliche Feststellungen

2

C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

4

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

10

E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
3. Lagebericht
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

12
12
12
13
13
13

F. Schlussbemerkung

14

Anlagenverzeichnis
Blatt
Jahresabschluss und Lagebericht
Gesamtergebnisrechnung 2020
Gesamtfinanzrechnung 2020
Teilergebnisrechnung 2020
Teilfinanzrechnung 2020
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Anhang
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Aufstellung über die Ermächtigungsübertragungen (Anlage zum Anhang)
Organe und Mitgliedschaften (Anlage zum Anhang)

1 - 50

Anlagenverzeichnis (Fortsetzung)
Blatt
Lagebericht

1 - 64

Beteiligungsbericht

1 - 12

Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Hinweis:
Die pdf-Datei enthält drucktechnisch bedingt unbedruckte Seiten. Diese sind Teil unserer doppelseitigen Berichtsformatierung und sollten nicht gelöscht werden.

Abkürzungsverzeichnis
a. F.

alte Fassung

BeamtVG

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(Beamtenversorgungsgesetz)

EGHGB

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

GemHVO NRW Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land
Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung) (seit 1. Januar 2019
außer Kraft)
GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

HFA

Hauptfachausschuss des IDW

HGB

Handelsgesetzbuch

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf

i. V. m.

in Verbindung mit

KomHVO NRW Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land NordrheinWestfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen KomHVO NRW) (seit 1. Januar 2019 in Kraft)
n. F.

neue Fassung

NKF

Neues kommunales Finanzmanagement

PS

Prüfungsstandard des IDW

RS

Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW

A.

Prüfungsauftrag

Der Bürgermeister der
Gemeinde Ladbergen,
im Folgenden auch Gemeinde genannt,
beauftragte uns gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung
der zu Grunde liegenden Buchführung und des Lageberichts gemäß § 102 GO NRW.
Der Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an die Gemeinde Ladbergen.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob sich ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung
des Jahresabschlusses erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Der
Lagebericht ist gemäß § 102 Abs. 5 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich überdies darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns gemäß §102 GO NRW und entsprechend
§§ 317 ff. HGB durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erstatten
wir den vorliegenden Bericht.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.,
Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW
PS 450 n. F.).
Der Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW ist nicht Bestandteil der Jahresabschlussprüfung.

1

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
gelten die unter dem 1. Dezember 2021 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 und der Verwendungsvorbehalt.

B.

Grundsätzliche Feststellungen

Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
Die Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters im Jahresabschluss und im Lagebericht ist durch
uns als Abschlussprüfer im Rahmen einer Stellungnahme zu beurteilen. Dabei ist darzulegen, dass
der Lagebericht entsprechend § 102 Abs. 5 GO NRW mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich überdies darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden
sind.
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
Unseres Erachtens ist auf folgende Kernaussagen des gesetzlichen Vertreters zur Lage der Gemeinde besonders hinzuweisen:
Das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Ladbergen schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe
von T€ 854 und liegt damit um T€ 842 über dem geplanten Jahresergebnis von T€ 12.
Im Bereich der Erträge sind insbesondere die Steuern und ähnlichen Erträge um T€ 403 niedriger
als der Planwert, verursacht im Wesentlichen pandemiebedingt durch geringere Gewerbesteuereinnahmen (T€ -207), als erwartet, sowie durch geringere Einkommensteueranteile (T€ -259). Bei
den Aufwendungen liegen insbesondere die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(T€ -587) sowie die Transferaufwendungen (T€ -481), hier insbesondere die Sozialtransfers, unter
dem Planwert. Coronabedingt wurden die Sportanlagen weniger genutzt, sodass die Bewirtschaftungskosten eingespart wurden. Weiterhin erfolgte noch nicht die geplante Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen.

2

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten durch die Anwendung des "NKF-Covid-19 Isolierungsgesetzes" begrenzt werden. Hierfür wurde ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von
T€ 384 berücksichtigt.
Gegenüber der Planung (T€ 496) hat sich der Finanzhaushalt um rund T€ 1.315 verschlechtert.
Die liquiden Mittel wurden um T€ 819 reduziert. Während sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um T€ 483 auf T€ 1.175 gegenüber dem Plan erhöhte und um T€ 402 geringere Investitionstätigkeitsabflüsse realisiert wurden, wurde bei der Finanzierungstätigkeit ein Finanzmittelabfluss von T€ 197 erzielt. Die geplanten Darlehensaufnahmen waren nicht notwendig.
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2020 T€ 55.578 und ist damit gegenüber dem
Vorjahr um T€ 1.208 gestiegen. Das Vermögen ist insbesondere durch das Anlagevermögen
(T€ 48.591) geprägt. Die Passivseite setzt sich im Wesentlichen aus dem Eigenkapital (T€ 22.289)
und den Sonderposten (T€ 21.598) zusammen.
Künftige Entwicklung der Gemeinde
Unseres Erachtens sind folgende Kernaussagen des gesetzlichen Vertreters zur künftigen Entwicklung der Gemeinde hervorzuheben:
In den Folgejahren wird im Haushaltsplan 2021 mit negativen Ergebnissen (2021: T€ 757) gerechnet, die über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden sollen. Die bisher erkannten Auswirkungen der Pandemie sind hierin berücksichtigt.
Es wird pandemiebedingt mit weiteren Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen gerechnet.
Ein Risiko des Zinsanstieges würde nur bei notwendigen Kassenkrediten belasten. Bisher mussten
die geplanten Kredite jedoch nicht aufgenommen werden.
Es wird erwartet, dass die Pensionspflichten steigen sowie eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl
erforderlich wird. Auch die Integrationsaufgaben werden als bedeutende Aufwandsposition verbleiben.
Wir halten die Darstellung und Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Lage der Gemeinde Ladbergen und die Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht zum Ausdruck kommen, jedoch für plausibel.

3

C.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht der Gemeinde Ladbergen mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Gemeinde Ladbergen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ladbergen - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2020, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen
und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Gemeindeordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 95 GO NRW i. V. m. der Kommunalhaushaltsverordnung nach §§ 38 ff. KomHVO NRW und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

4

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102
GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind
von der Gemeinde unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Vertretungsorgans der Gemeinde für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Gemeindeordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 95 GO NRW
i. V. m. der Kommunalhaushaltsverordnung nach §§ 38 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gemeinde zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben.
Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gemeinde zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

5

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.



gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gemeinde abzugeben.



beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

6



ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen darüber,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gemeinde zur Fortführung ihrer Tätigkeit,
d. h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben, aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gemeinde die stetige Aufgabenerfüllung nicht sicherstellen kann.



beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung des Lageberichts
Prüfungsurteil
Wir haben den Lagebericht der Gemeinde Ladbergen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 49 KomHVO NRW und vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.

7

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Lageberichts unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) durchgeführt.
Danach wenden wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW
QS 1) an. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben
wir eingehalten.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Vertretungsorgans der Gemeinde für den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen nach § 49 KomHVO NRW entspricht, insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Bundeslandes NordrheinWestfalen nach § 49 KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gemeinde zur Aufstellung des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht in allen
wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen nach § 49 KomHVO NRW entspricht.

8

Die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses
gelten gleichermaßen für die Prüfung des Lageberichts mit der Ausnahme, dass wir nicht beurteilen, ob der Lagebericht die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass er unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
Des Weiteren führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den
gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Münster, am 6. Juli 2021

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Averbeck
Wirtschaftsprüfer

Menken
Wirtschaftsprüfer"

Hinweis: An dieser Stelle erfolgt nur ein wörtliches Zitat des Bestätigungsvermerks, der im Testatsexemplar erteilt wird.
Der Bestätigungsvermerk wird daher an dieser Stelle nicht unterschrieben.

9

D.

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 102 GO NRW sowie entsprechend
§ 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Bilanz und Anhang - und den Lagebericht auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht
ergeben.
Die Rechnungslegung sowie die dafür eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gemeinde. Ebenso ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich
für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Art und Umfang der Prüfung
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 102 GO NRW und entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB durchgeführt.
Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des
gesetzlichen Vertreters zugesichert werden kann (in Anlehnung an § 317 Abs. 4a HGB).
Auf der Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst
eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds sowie der Lage der Gemeinde, ihrer Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken
sowie auf den Auskünften des gesetzlichen Vertreters. Sie wird darüber hinaus von der Größe und
Komplexität der Gemeinde und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und
dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der
Bestandsnachweise und der rechnungslegungsbezogenen Aussagen im Jahresabschluss berücksichtigt.

10

Wir haben uns zusätzlich auf ein Gutachten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe
(kvw), Münster, gestützt.
Da der Jahresabschluss des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurde, erfolgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichtes für das Vorjahr. Soweit sich wesentliche Vorjahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres auswirken, wurden sie in unsere Prüfung einbezogen.
Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden
Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen umfassten Systemprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren
Arbeitspapieren dokumentiert.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
untersucht. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf die Abläufe und Kontrollmechanismen
in den Bereichen Beschaffung, Personalwesen und Veranlagung. Dabei konnten wir uns von der
grundsätzlichen Wirksamkeit des internen Kontrollsystems überzeugen.
Auf Grund der Feststellung der grundsätzlichen Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems konnte der Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen in diesen
Bereichen reduziert werden.
Hinsichtlich der Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl gezogen.
Auf Grund der untergeordneten Bedeutung des Vorratsvermögens haben wir keine Inventurbeobachtung durchgeführt. Der Nachweis konnte auf andere Weise zuverlässig erbracht werden.
Bei der Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir
auf die Einholung von Saldenbestätigungen verzichtet, da wegen der Besonderheiten der verwaltungsbedingten Debitoren- und Kreditorenstruktur ein Rücklauf nicht erwartet werden kann. Nach
Art der Erfassung, Verwaltung und Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten konnte der
Nachweis auf andere Weise hinreichend erbracht werden.
Im Rahmen der Prüfung der Verbindlichkeiten sowie der Guthaben bei Kreditinstituten und der
Rückstellungen haben wir in Stichproben von allen uns benannten Kreditinstituten und Rechtsanwälten Bestätigungen über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gemeinde eingeholt.

11

Zu weiteren Ausführungen bezüglich Art und Umfang der Prüfung verweisen wir auf die Abschnitte
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ und "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks.
Wir haben die Prüfung in den Monaten Februar und Juni 2021 von unserem Büro aus durchgeführt.
Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern der Gemeinde und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden.
Der gesetzliche Vertreter hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt.

E.

Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

I.

Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1.

Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und
das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und
Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen der
Gemeinde angemessen.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Einwendungen.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gemeinde getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.
Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.

12

2.

Jahresabschluss

Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für die Gemeinde Ladbergen aus § 102 GO
NRW.
Im Jahresabschluss wurden in allen wesentlichen Belangen die für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die sie
ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen beachtet.
Der Jahresabschluss schließt an den von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an. Der Vorjahresabschluss 2019 wurde am 17. September 2020 vom Rat der Gemeinde Ladbergen festgestellt.
Die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die jeweiligen Teilrechnungen sowie die Bilanz sind
ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei
wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen beachtet.
Der Anhang enthält die gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben.
3.

Lagebericht

Der von dem gesetzlichen Vertreter erstellte Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften des § 49 KomHVO NRW.

II.

Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den jeweiligen Teilrechnungen sowie Bilanz und Anhang, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt.

13

Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde in dem vorliegenden
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 erfolgte gemäß den Vorschriften der GO NRW und der
KomHVO NRW. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben.
Änderungen der Bewertungsgrundlagen wurden nicht vorgenommen.

F.

Schlussbemerkung

Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.). Auf
§ 328 HGB wird verwiesen.

Münster, am 6. Juli 2021

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

14

Averbeck
Wirtschaftsprüfer

Menken
Wirtschaftsprüfer

(digital signiert)

(digital signiert)

Anlagenverzeichnis
Blatt
Jahresabschluss und Lagebericht
Gesamtergebnisrechnung 2020
Gesamtfinanzrechnung 2020
Teilergebnisrechnung 2020
Teilfinanzrechnung 2020
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Anhang
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2020 (Anlage zum Anhang)
Aufstellung über die Ermächtigungsübertragungen (Anlage zum Anhang)
Organe und Mitgliedschaften (Anlage zum Anhang)

1 - 50

Lagebericht

1 - 64

Beteiligungsbericht

1 - 12

Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Ergebnisrechnung 2020
Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis
2019

Fortgedavon
Ist-Ergebnis
schriebener
Ermächti2020
Ansatz
gungsüber2020
tragungen aus
2019

Vergleich
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung
2020

5

6

in EUR
2

1

3

4

Steuern und ähnliche Abgaben

9.217.017,05

9.232.500,00

0,00

8.829.582,09

-402.917,91

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

1.379.149,67

1.604.926,00

0,00

1.637.235,09

32.309,09

0,00

03

+

Sonstige Transfererträge

7.572,11

5.100,00

0,00

18.521,98

13.421,98

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.232.121,65

2.255.656,00

0,00

2.266.127,93

10.471,93

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

249.460,62

247.275,00

0,00

233.973,55

-13.301,45

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

209.299,31

265.370,00

0,00

169.974,80

-95.395,20

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

624.966,20

903.333,00

0,00

1.052.581,90

149.248,90

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

13.919.586,61

14.514.160,00

0,00

14.207.997,34

-306.162,66

0,00

11

-

Personalaufwendungen

2.321.530,44

3.211.820,00

0,00

3.119.226,55

-92.593,45

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

860.127,19

208.000,00

0,00

498.375,04

290.375,04

0,00

13

- Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

2.392.796,30

2.842.997,00

0,00

2.255.503,92

-587.493,08

72.458,20

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

1.720.332,47

1.726.571,00

0,00

1.773.256,00

46.685,00

0,00

15

-

Transferaufwendungen

5.275.679,21

5.794.984,00

0,00

5.314.311,43

-480.672,57

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

591.166,96

661.827,00

0,00

737.354,68

75.527,68

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

13.161.632,57

14.446.199,00

0,00

13.698.027,62

-748.171,38

72.458,20

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

757.954,04

67.961,00

0,00

509.969,72

442.008,72

-72.458,20

19

+

Finanzerträge

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

21

=

01

1.863,91

50.054,00

0,00

33.087,61

-16.966,39

0,00

107.419,00

106.084,00

0,00

73.219,83

-32.864,17

0,00

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

-105.555,09

-56.030,00

0,00

-40.132,22

15.897,78

0,00

22

= Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

652.398,95

11.931,00

0,00

469.837,50

457.906,50

-72.458,20

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

384.294,26

384.294,26

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

384.294,26

384.294,26

0,00

26

=

Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)

652.398,95

11.931,00

0,00

854.131,76

842.200,76

-72.458,20

7.735,00

0,00

0,00

6.533,00

6.533,00

0,00

31,31

0,00

0,00

20,75

20,75

0,00

-1.971,70

0,00

0,00

-1.906,29

-1.906,29

0,00

0,00

0,00

0,00

-4.900,69

-4.900,69

0,00

5.794,61

0,00

0,00

-253,23

-253,23

0,00

Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen
und Aufwendungen mit der allgemeinen
Rücklage
27

Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen

28

Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen

29

Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen

30

Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen

31

Verrechnungssaldo
(= Zeilen 27 bis 30)

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Finanzrechnung 2020
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Ergebnis

Fortgeschriebener Ansatz

2019

2020

1

2

Ist-Ergebnis
davon
Ermächtigungsübertragungen aus
2019
2020
in EUR
3

4

Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)

Ermächtigungsübertragung

2020
5

6

9.226.020,30

9.232.500,00

0,00

8.812.321,62

-420.178,38

0,00

914.549,28

1.182.925,00

0,00

1.126.557,31

-56.367,69

0,00

7.567,89

5.100,00

0,00

17.605,63

12.505,63

0,00

1.937.331,81

1.924.114,00

0,00

1.941.416,40

17.302,40

0,00

Privatrechtliche Leistungesentgelte

252.328,00

247.275,00

0,00

234.319,42

-12.955,58

0,00

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

205.976,44

263.050,00

0,00

172.288,35

-90.761,65

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

406.515,05

247.045,00

0,00

274.445,67

27.400,67

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

1.863,91

50.054,00

0,00

33.087,61

-16.966,39

0,00

09

12.952.152,68

13.152.063,00

0,00

12.612.042,01

-540.020,99

0,00

10

= Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen

2.788.784,55

2.974.820,00

0,00

2.857.196,52

-117.623,48

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

259.029,70

294.500,00

0,00

250.151,34

-44.348,66

0,00

12

-

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

2.254.937,47

2.657.997,00

0,00

2.316.809,12

-341.187,88

22.458,20

13

-

Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

14

-

Transferauszahlungen

15

-

Sonstige Auszahlungen

16

18

= Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

19

+

20

+

21

+

Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

24

- Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken
und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen

Steuern und ähnliche Abgaben

01
02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

06

17

25

126.738,79

106.084,00

0,00

73.492,63

-32.591,37

0,00

5.272.872,02

5.791.150,00

0,00

5.288.568,54

-502.581,46

0,00

554.907,18

638.142,00

3.000,00

650.748,74

12.606,74

0,00

11.257.269,71

12.462.693,00

3.000,00

11.436.966,89

-1.025.726,11

22.458,20

1.694.882,97

689.370,00

-3.000,00

1.175.075,12

485.705,12

-22.458,20

1.301.177,57

1.933.520,00

0,00

1.177.694,06

-755.825,94

0,00

238.920,22

427.600,00

0,00

437.155,55

9.555,55

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

354.712,90

245.000,00

0,00

311.609,06

66.609,06

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.894.810,69

2.606.120,00

0,00

1.926.458,67

-679.661,33

0,00

139.891,52

3.941.650,95

2.609.650,95

1.566.076,68

-2.375.574,27

1.510.000,00

1.208.490,43

3.503.238,75

1.156.238,75

1.219.271,73

-2.283.967,02

1.968.129,39

654.312,09

1.575.199,29

507.249,29

896.423,02

-678.776,27

297.880,13

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

336.168,70

163.000,00

105.000,00

41.810,85

-121.189,15

95.695,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

- Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

29

-

Sonstige Investitionsauszahlungen

30

=

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.338.862,74

9.183.088,99

4.378.138,99

3.723.582,28

-5.459.506,71

3.871.704,52

31

=

-444.052,05

-6.576.968,99

-4.378.138,99

-1.797.123,61

4.779.845,38

-3.871.704,52

32

=

1.250.830,92

-5.887.598,99

-4.381.138,99

-622.048,49

5.265.550,50

-3.894.162,72

33

+

Saldo aus Investitionstätigkeit
(= Zeilen 23 und 30)
Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(=Zeilen 17 und 31)
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

96.082,00

4.266.082,00

0,00

96.082,00

-4.170.000,00

0,00

34

0,00

1.970.000,00

0,00

0,00

-1.970.000,00

0,00

35

+ Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung
- Tilgung und Gewährung von Darlehen

564.149,87

2.264.000,00

0,00

293.158,60

-1.970.841,40

0,00

36

-

Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung

0,00

1.970.000,00

0,00

0,00

-1.970.000,00

0,00

37

=

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-468.067,87

2.002.082,00

0,00

-197.076,60

-2.199.158,60

0,00

38

=

782.763,05

-3.885.516,99

-4.381.138,99

-819.125,09

3.066.391,90

-3.894.162,72

39

+

Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln
(= Zeilen 32 und 37)
Anfangsbestand an Finanzmitteln

2.427.491,91

2.161.331,00

0,00

3.258.376,39

1.097.045,39

0,00

40

+

48.121,43

0,00

0,00

-34.674,44

-34.674,44

0,00

41

=

3.258.376,39

-1.724.185,99

-4.381.138,99

2.404.576,86

4.128.762,85

-3.894.162,72

26

27

Änderung des Bestandes an fremden
Finanzmitteln
Liquide Mittel
(= Zeilen 38, 39 und 40)

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

11

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

11

Ertrags- und
Aufwandsarten

Innere Verwaltung
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

117.805,36

118.449,00

131.729,57

13.280,57

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

287,16

332,00

332,16

0,16

0,00

43.157,22

49.150,00

54.661,28

5.511,28

0,00

7.460,09

9.850,00

9.179,37

-670,63

0,00

74.816,40

368.735,00

506.419,75

137.684,75

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ordentliche Erträge

243.526,23

546.516,00

702.322,13

155.806,13

0,00

-

Personalaufwendungen

261.570,12

1.021.370,00

1.025.956,14

4.586,14

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

860.127,19

208.000,00

498.375,04

290.375,04

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.035.853,77

1.075.400,00

925.162,20

-150.237,80

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

387.401,23

387.755,00

414.356,41

26.601,41

0,00

15

-

Transferaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

285.742,74

286.427,00

408.996,56

122.569,56

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

2.830.695,05

2.978.952,00

3.272.846,35

293.894,35

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-2.587.168,82

-2.432.436,00

-2.570.524,22

-138.088,22

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-2.587.168,82

-2.432.436,00

-2.570.524,22

-138.088,22

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-2.587.168,82

-2.432.436,00

-2.570.524,22

-138.088,22

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

1.277.747,36

1.263.353,00

1.202.664,46

-60.688,54

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

238.873,39

250.153,00

247.215,68

-2.937,32

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-1.548.294,85

-1.419.236,00

-1.615.075,44

-195.839,44

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

09

+/- Bestandsveränderungen

10

=

11

1 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

12

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

12

Ertrags- und
Aufwandsarten

Sicherheit und Ordnung
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

36.212,10

25.100,00

21.333,99

-3.766,01

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

60.577,98

54.100,00

48.776,21

-5.323,79

0,00

Privatrechtliche Leistungsentgelte

3.178,00

3.280,00

3.359,00

79,00

0,00

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

5.491,94

2.900,00

12.197,11

9.297,11

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

2.840,93

1.120,00

1.210,43

90,43

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

108.300,95

86.500,00

86.876,74

376,74

0,00

11

-

Personalaufwendungen

175.509,72

193.635,00

189.330,53

-4.304,47

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

80.535,55

115.100,00

101.216,37

-13.883,63

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

39.489,56

44.420,00

44.242,83

-177,17

0,00

15

-

Transferaufwendungen

340,00

340,00

340,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

63.203,98

74.120,00

77.118,05

2.998,05

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

359.078,81

427.615,00

412.247,78

-15.367,22

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-250.777,86

-341.115,00

-325.371,04

15.743,96

0,00

19

+

Finanzerträge

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

23

+

24

-

25

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

06

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2.672,00

2.004,00

2.004,00

0,00

0,00

-2.672,00

-2.004,00

-2.004,00

0,00

0,00

-253.449,86

-343.119,00

-327.375,04

15.743,96

0,00

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-253.449,86

-343.119,00

-327.375,04

15.743,96

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

7.882,89

7.882,00

7.882,90

0,90

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

50.847,48

49.620,00

54.721,30

5.101,30

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-296.414,45

-384.857,00

-374.213,44

10.643,56

0,00

2 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

21

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

21

Ertrags- und
Aufwandsarten

Schulträgeraufgaben
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

233.794,18

150.880,00

196.213,34

45.333,34

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

33.755,00

26.250,00

24.955,00

-1.295,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

44.429,80

37.500,00

37.643,90

143,90

0,00

6.413,97

482,00

5.953,32

5.471,32

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ordentliche Erträge

318.392,95

215.112,00

264.765,56

49.653,56

0,00

-

Personalaufwendungen

273.069,29

276.900,00

254.442,98

-22.457,02

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

85.957,64

95.700,00

102.414,27

6.714,27

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

29.339,23

26.105,00

35.185,62

9.080,62

0,00

15

-

Transferaufwendungen

7.500,00

7.500,00

7.500,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

28.680,62

31.275,00

33.367,14

2.092,14

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

424.546,78

437.480,00

432.910,01

-4.569,99

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-106.153,83

-222.368,00

-168.144,45

54.223,55

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-106.153,83

-222.368,00

-168.144,45

54.223,55

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-106.153,83

-222.368,00

-168.144,45

54.223,55

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

33.125,65

36.600,00

33.416,07

-3.183,93

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

274.683,58

225.270,00

288.186,01

62.916,01

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-347.711,76

-411.038,00

-422.914,39

-11.876,39

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

09

+/- Bestandsveränderungen

10

=

11

3 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

25

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

25

Ertrags- und
Aufwandsarten

Kultur und Wissenschaft
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

156,00

156,00

442,98

286,98

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

3.030,00

3.000,00

3.590,00

590,00

0,00

195,86

500,00

671,00

171,00

0,00

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Sonstige ordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

3.381,86

3.656,00

4.703,98

1.047,98

0,00

11

-

Personalaufwendungen

94.646,62

113.330,00

105.124,67

-8.205,33

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

15.499,32

15.750,00

10.089,39

-5.660,61

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

1.720,41

1.746,00

2.007,40

261,40

0,00

15

-

Transferaufwendungen

68.102,00

69.000,00

66.844,00

-2.156,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

26.190,34

30.690,00

22.060,78

-8.629,22

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

206.158,69

230.516,00

206.126,24

-24.389,76

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-202.776,83

-226.860,00

-201.422,26

25.437,74

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-202.776,83

-226.860,00

-201.422,26

25.437,74

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-202.776,83

-226.860,00

-201.422,26

25.437,74

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

4.920,01

8.000,00

5.110,66

-2.889,34

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-207.696,84

-234.860,00

-206.532,92

28.327,08

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

07

4 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

31

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

31

Ertrags- und
Aufwandsarten

Soziale Leistungen
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

357.070,29

311.650,00

192.385,03

-119.264,97

0,00

7.572,11

5.100,00

18.521,98

13.421,98

0,00

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

140.543,38

202.600,00

99.719,74

-102.880,26

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

985,00

250,00

0,00

-250,00

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

506.170,78

519.600,00

310.626,75

-208.973,25

0,00

11

-

Personalaufwendungen

336.587,27

367.300,00

350.282,53

-17.017,47

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.023,00

5.000,00

252,00

-4.748,00

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

1.071,43

0,00

12.934,52

12.934,52

0,00

15

-

Transferaufwendungen

404.629,05

764.700,00

369.759,55

-394.940,45

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

3.268,46

9.300,00

565,00

-8.735,00

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

747.579,21

1.146.300,00

733.793,60

-412.506,40

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-241.408,43

-626.700,00

-423.166,85

203.533,15

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-241.408,43

-626.700,00

-423.166,85

203.533,15

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-241.408,43

-626.700,00

-423.166,85

203.533,15

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

19.824,65

19.500,00

20.741,34

1.241,34

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-261.233,08

-646.200,00

-443.908,19

202.291,81

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

05

5 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

36

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

36

Ertrags- und
Aufwandsarten

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

32.078,58

26.436,00

30.848,13

4.412,13

0,00

Sonstige Transfererträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

173.958,34

153.390,00

153.394,68

4,68

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

152,01

50,00

0,00

-50,00

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

206.188,93

179.876,00

184.242,81

4.366,81

0,00

11

-

Personalaufwendungen

164.355,64

171.000,00

169.309,82

-1.690,18

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

7.592,98

16.560,00

5.428,62

-11.131,38

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

3.143,83

595,00

1.189,83

594,83

0,00

15

-

Transferaufwendungen

118.397,91

134.500,00

136.204,50

1.704,50

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

27.425,03

28.140,00

26.900,95

-1.239,05

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

320.915,39

350.795,00

339.033,72

-11.761,28

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-114.726,46

-170.919,00

-154.790,91

16.128,09

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-114.726,46

-170.919,00

-154.790,91

16.128,09

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-114.726,46

-170.919,00

-154.790,91

16.128,09

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

4.366,19

5.506,00

7.989,26

2.483,26

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

106.416,85

67.000,00

51.513,45

-15.486,55

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-216.777,12

-232.413,00

-198.315,10

34.097,90

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

6 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

37

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

37

Ertrags- und
Aufwandsarten

Soziale Einrichtungen
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15.042,42

12.386,00

12.403,09

17,09

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

116.857,07

95.000,00

134.578,88

39.578,88

0,00

1.200,00

1.200,00

1.200,00

0,00

0,00

149,01

0,00

-42,65

-42,65

0,00

1.255,19

1.025,00

1.445,19

420,19

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ordentliche Erträge

134.503,69

109.611,00

149.584,51

39.973,51

0,00

-

Personalaufwendungen

105.953,93

126.200,00

120.849,13

-5.350,87

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.283,89

1.900,00

625,24

-1.274,76

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

5.736,78

3.095,00

3.097,46

2,46

0,00

15

-

Transferaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

83.923,84

83.760,00

82.744,71

-1.015,29

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

196.898,44

214.955,00

207.316,54

-7.638,46

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-62.394,75

-105.344,00

-57.732,03

47.611,97

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-62.394,75

-105.344,00

-57.732,03

47.611,97

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-62.394,75

-105.344,00

-57.732,03

47.611,97

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

5.131,91

2.100,00

14.913,79

12.813,79

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

204.150,02

237.010,00

208.495,85

-28.514,15

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-261.412,86

-340.254,00

-251.314,09

88.939,91

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

09

+/- Bestandsveränderungen

10

=

11

7 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

42

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

42

Ertrags- und
Aufwandsarten

Sportförderung
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25.193,33

24.800,00

26.728,14

1.928,14

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

100,00

100,00

0,00

-100,00

0,00

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

3.561,17

600,00

8.675,66

8.075,66

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

28.854,50

25.500,00

35.403,80

9.903,80

0,00

11

-

Personalaufwendungen

66.215,27

70.520,00

69.004,58

-1.515,42

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

13.426,23

21.500,00

15.674,87

-5.825,13

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

25.027,94

24.735,00

26.806,23

2.071,23

0,00

15

-

Transferaufwendungen

7.399,06

7.400,00

7.399,60

-0,40

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

22.402,38

23.950,00

20.336,57

-3.613,43

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

134.470,88

148.105,00

139.221,85

-8.883,15

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-105.616,38

-122.605,00

-103.818,05

18.786,95

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-105.616,38

-122.605,00

-103.818,05

18.786,95

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-105.616,38

-122.605,00

-103.818,05

18.786,95

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

31.869,02

31.865,00

31.869,02

4,02

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

316.157,33

337.880,00

285.830,44

-52.049,56

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-389.904,69

-428.620,00

-357.779,47

70.840,53

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

06

8 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

51

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

51

Ertrags- und
Aufwandsarten

Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfererträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

11

-

Personalaufwendungen

55.215,62

48.050,00

47.251,44

-798,56

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

16.175,65

45.000,00

2.248,24

-42.751,76

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Transferaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

88,00

2.000,00

0,00

-2.000,00

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

71.479,27

95.050,00

49.499,68

-45.550,32

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-71.479,27

-95.050,00

-49.499,68

45.550,32

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-71.479,27

-95.050,00

-49.499,68

45.550,32

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-71.479,27

-95.050,00

-49.499,68

45.550,32

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-71.479,27

-95.050,00

-49.499,68

45.550,32

0,00

01

9 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

52

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

52

Ertrags- und
Aufwandsarten

Bauen und Wohnen
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfererträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.190,00

750,00

1.615,00

865,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

1.190,00

750,00

1.615,00

865,00

0,00

11

-

Personalaufwendungen

25.851,07

26.870,00

26.437,75

-432,25

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Transferaufwendungen

4.500,00

5.500,00

2.500,00

-3.000,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

30.351,07

32.370,00

28.937,75

-3.432,25

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-29.161,07

-31.620,00

-27.322,75

4.297,25

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-29.161,07

-31.620,00

-27.322,75

4.297,25

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-29.161,07

-31.620,00

-27.322,75

4.297,25

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-29.161,07

-31.620,00

-27.322,75

4.297,25

0,00

01

10 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

53

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

53

Ertrags- und
Aufwandsarten

Ver- und Entsorgung
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

97.442,43

101.305,00

108.890,62

7.585,62

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.695.192,86

1.733.280,00

1.725.640,96

-7.639,04

0,00

26.092,23

37.600,00

20.225,22

-17.374,78

0,00

9.070,04

10.310,00

9.110,78

-1.199,22

0,00

17.617,79

19.112,00

17.786,53

-1.325,47

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.845.415,35

1.901.607,00

1.881.654,11

-19.952,89

0,00

262.954,80

277.715,00

266.582,10

-11.132,90

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

756.255,14

693.787,00

686.182,82

-7.604,18

0,00

-

Bilanzielle Abschreibungen

443.658,97

445.100,00

449.181,72

4.081,72

0,00

15

-

Transferaufwendungen

7.077,08

7.500,00

5.469,08

-2.030,92

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

22.655,51

25.350,00

29.989,66

4.639,66

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

1.492.601,50

1.449.452,00

1.437.405,38

-12.046,62

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

352.813,85

452.155,00

444.248,73

-7.906,27

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

352.813,85

452.155,00

444.248,73

-7.906,27

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

352.813,85

452.155,00

444.248,73

-7.906,27

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

95.950,00

92.600,00

92.600,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

123.296,98

125.053,00

116.194,53

-8.858,47

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

325.466,87

419.702,00

420.654,20

952,20

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

09

+/- Bestandsveränderungen

10

=

Ordentliche Erträge

11

-

Personalaufwendungen

12

-

Versorgungsaufwendungen

13

-

14

11 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

54

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

54

Ertrags- und
Aufwandsarten

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

72.899,48

112.323,00

102.018,72

-10.304,28

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

244.308,96

266.036,00

249.710,94

-16.325,06

0,00

1.374,60

1.750,00

50,00

-1.700,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

288.460,66

286.644,00

283.544,63

-3.099,37

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ordentliche Erträge

607.043,70

666.753,00

635.324,29

-31.428,71

0,00

-

Personalaufwendungen

220.540,56

232.240,00

214.236,39

-18.003,61

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

350.997,59

586.000,00

356.033,35

-229.966,65

50.000,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

758.445,98

769.455,00

752.849,18

-16.605,82

0,00

15

-

Transferaufwendungen

1.693,22

3.594,00

2.724,11

-869,89

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.367,81

1.370,00

1.367,81

-2,19

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

1.333.045,16

1.592.659,00

1.327.210,84

-265.448,16

50.000,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-726.001,46

-925.906,00

-691.886,55

234.019,45

-50.000,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-726.001,46

-925.906,00

-691.886,55

234.019,45

-50.000,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-726.001,46

-925.906,00

-691.886,55

234.019,45

-50.000,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

7.650,25

8.169,00

7.196,00

-973,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

112.174,11

112.614,00

107.779,51

-4.834,49

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-830.525,32

-1.030.351,00

-792.470,06

237.880,94

-50.000,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

09

+/- Bestandsveränderungen

10

=

11

12 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

55

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

55

Ertrags- und
Aufwandsarten

Natur- und Landschaftspflege
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16.682,37

16.120,00

23.196,90

7.076,90

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

76.514,51

76.500,00

76.620,68

120,68

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

948,00

1.000,00

959,50

-40,50

0,00

+

Sonstige ordentliche Erträge

366,94

865,00

366,97

-498,03

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

94.511,82

94.485,00

101.144,05

6.659,05

0,00

11

-

Personalaufwendungen

170.142,08

182.450,00

171.021,27

-11.428,73

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

20.634,46

26.000,00

33.727,91

7.727,91

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

21.996,20

20.305,00

27.299,29

6.994,29

0,00

15

-

Transferaufwendungen

77.503,30

80.000,00

79.111,30

-888,70

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

300,00

500,00

300,00

-200,00

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

290.576,04

309.255,00

311.459,77

2.204,77

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-196.064,22

-214.770,00

-210.315,72

4.454,28

0,00

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-196.064,22

-214.770,00

-210.315,72

4.454,28

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-196.064,22

-214.770,00

-210.315,72

4.454,28

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-196.064,22

-214.770,00

-210.315,72

4.454,28

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

06

+

07

13 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

56

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

56

Ertrags- und
Aufwandsarten

Umweltschutz
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25.035,20

64.775,00

25.658,03

-39.116,97

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

308,11

308,00

308,10

0,10

0,00

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

304,37

305,00

304,37

-0,63

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.207,05

1.210,00

1.207,05

-2,95

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

1.900,90

1.900,00

1.900,90

0,90

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

28.755,63

68.498,00

29.378,45

-39.119,55

0,00

11

-

Personalaufwendungen

46.005,29

51.450,00

58.957,28

7.507,28

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

6.561,08

145.000,00

16.448,64

-128.551,36

22.458,20

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

2.675,75

2.700,00

2.675,72

-24,28

0,00

15

-

Transferaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

13.294,24

31.795,00

24.312,49

-7.482,51

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

68.536,36

230.945,00

102.394,13

-128.550,87

22.458,20

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-39.780,73

-162.447,00

-73.015,68

89.431,32

-22.458,20

19

+

Finanzerträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-39.780,73

-162.447,00

-73.015,68

89.431,32

-22.458,20

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-39.780,73

-162.447,00

-73.015,68

89.431,32

-22.458,20

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-39.780,73

-162.447,00

-73.015,68

89.431,32

-22.458,20

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfererträge

04

+

05

14 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

57

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

57

Ertrags- und
Aufwandsarten

Wirtschaft und Tourismus
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

546,84

546,00

959,86

413,86

0,00

Sonstige Transfererträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

100,00

108,00

8,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

78,32

50,00

580,58

530,58

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

625,16

696,00

1.648,44

952,44

0,00

11

-

Personalaufwendungen

62.913,16

52.790,00

50.439,94

-2.350,06

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

0,00

300,00

0,00

-300,00

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

625,16

560,00

1.429,79

869,79

0,00

15

-

Transferaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

11.861,15

31.500,00

9.294,96

-22.205,04

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

75.399,47

85.150,00

61.164,69

-23.985,31

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

-74.774,31

-84.454,00

-59.516,25

24.937,75

0,00

19

+

Finanzerträge

1.863,91

25.004,00

33.087,61

8.083,61

0,00

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

1.863,91

25.004,00

33.087,61

8.083,61

0,00

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

-72.910,40

-59.450,00

-26.428,64

33.021,36

0,00

23

+

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

-72.910,40

-59.450,00

-26.428,64

33.021,36

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

12.378,87

15.975,00

12.742,73

-3.232,27

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

-85.289,27

-75.425,00

-39.171,37

36.253,63

0,00

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

15 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

61

Teilergebnisrechnung 2020
Produktbereich:

61

Ertrags- und
Aufwandsarten

Allgemeine Finanzwirtschaft
Ergebnis
2019

Fortgeschriebener
Ansatz
2020

1

2

Ist-Ergebnis
2020

Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ist
2020

Ermächtigungsübertragung

4

5

in EUR
3

9.217.017,05

9.232.500,00

8.829.582,09

-402.917,91

0,00

349.191,09

640.000,00

764.426,69

124.426,69

0,00

Sonstige Transfererträge

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige ordentliche Erträge

236.254,93

222.500,00

238.058,67

15.558,67

0,00

08

+

Aktivierte Eigenleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

+/- Bestandsveränderungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

=

Ordentliche Erträge

9.802.463,07

10.095.000,00

9.832.067,45

-262.932,55

0,00

11

-

Personalaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

Versorgungsaufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Bilanzielle Abschreibungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Transferaufwendungen

4.578.537,59

4.714.950,00

4.636.459,29

-78.490,71

0,00

16

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

10.500,87

1.650,00

13.360,73

11.710,73

0,00

17

=

Ordentliche Aufwendungen

4.589.038,46

4.716.600,00

4.649.820,02

-66.779,98

0,00

18

=

Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)

5.213.424,61

5.378.400,00

5.182.247,43

-196.152,57

0,00

19

+

Finanzerträge

20

-

Zinsen und sosntige Finanzaufwendungen

21

=

Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)

22

=

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)

23

+

24

-

25

01

Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

0,00

25.050,00

0,00

-25.050,00

0,00

104.747,00

104.080,00

71.215,83

-32.864,17

0,00

-104.747,00

-79.030,00

-71.215,83

7.814,17

0,00

5.108.677,61

5.299.370,00

5.111.031,60

-188.338,40

0,00

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

384.294,26

384.294,26

0,00

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

=

Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)

0,00

0,00

384.294,26

384.294,26

0,00

26

=

Ergebnis
- vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen (= Zeilen 22 und 25)

5.108.677,61

5.299.370,00

5.495.325,86

195.955,86

0,00

27

+

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

Aufwendungen aus internen
Leistungebeziehungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

=

Teilergebnis
(= Zeilen 26, 27, 28)

5.108.677,61

5.299.370,00

5.495.325,86

195.955,86

0,00

16 von 16

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

11

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

11

Innere Verwaltung

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

07

+

Sonstige Einzahlungen

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

09

=

10
11

3

4

5

6

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

255,00

300,00

0,00

300,00

0,00

0,00

44.139,47

49.150,00

0,00

54.870,53

5.720,53

0,00

8.694,25

9.850,00

0,00

10.779,37

929,37

0,00

219.649,22

18.075,00

0,00

1.285,67

-16.789,33

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

276.737,94

77.375,00

0,00

67.235,57

-10.139,43

0,00

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

727.385,12

784.370,00

0,00

770.770,06

-13.599,94

0,00

-

Versorgungsauszahlungen

259.029,70

294.500,00

0,00

250.151,34

-44.348,66

0,00

12

-

918.236,66

1.046.400,00

0,00

928.438,98

-117.961,02

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

273.783,91

285.927,00

3.000,00

354.252,80

68.325,80

0,00

16

=

2.178.435,39

2.411.197,00

3.000,00

2.303.613,18

-107.583,82

0,00

-1.901.697,45

-2.333.822,00

-3.000,00

-2.236.377,61

97.444,39

0,00

1.837,53

47.500,00

0,00

13.648,21

-33.851,79

0,00

236.240,22

421.600,00

0,00

437.135,55

15.535,55

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

238.077,75

469.100,00

0,00

450.783,76

-18.316,24

0,00

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

99.412,05

3.935.650,95

2.609.650,95

1.473.614,53

-2.462.036,42

1.510.000,00

83.507,75

40.000,00

30.000,00

0,00

-40.000,00

8.500,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

94.034,58

577.000,00

117.000,00

176.547,42

-400.452,58

200.727,37

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

276.954,38

4.552.650,95

2.756.650,95

1.650.161,95

-2.902.489,00

1.719.227,37

-38.876,63

-4.083.550,95

-2.756.650,95

-1.199.378,19

2.884.172,76

-1.719.227,37

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

12

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

12

Sicherheit und Ordnung

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

60.021,18

54.100,00

0,00

48.821,92

-5.278,08

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

3.176,00

3.280,00

0,00

3.339,00

59,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

5.823,30

2.900,00

0,00

12.197,11

9.297,11

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

4.086,17

870,00

0,00

-4.541,61

-5.411,61

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

73.106,65

61.150,00

0,00

59.816,42

-1.333,58

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

175.509,72

193.635,00

0,00

183.428,41

-10.206,59

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

80.303,25

113.600,00

0,00

98.275,38

-15.324,62

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

2.672,00

2.004,00

0,00

2.004,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

100,00

100,00

0,00

100,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

44.957,64

59.120,00

0,00

61.417,76

2.297,76

0,00

16

=

303.542,61

368.459,00

0,00

345.225,55

-23.233,45

0,00

-230.435,96

-307.309,00

0,00

-285.409,13

21.899,87

0,00

32.670,37

32.500,00

0,00

33.466,90

966,90

0,00

0,00

6.000,00

0,00

0,00

-6.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

32.670,37

38.500,00

0,00

33.466,90

-5.033,10

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

22.948,51

387.843,64

353.593,64

386.449,82

-1.393,82

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

22.948,51

387.843,64

353.593,64

386.449,82

-1.393,82

0,00

9.721,86

-349.343,64

-353.593,64

-352.982,92

-3.639,28

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

21

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

21

Schulträgeraufgaben

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

07

+

Sonstige Einzahlungen

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

09

=

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

11

-

Versorgungsauszahlungen

12

-

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

14

-

Transferauszahlungen

15

-

Sonstige Auszahlungen

16

=

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

3

4

5

6

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

137.539,74

100.500,00

0,00

119.889,42

19.389,42

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

33.817,33

26.250,00

0,00

24.935,13

-1.314,87

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

43.978,06

37.500,00

0,00

38.166,10

666,10

0,00

50,00

50,00

0,00

360,61

310,61

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

215.385,13

164.300,00

0,00

183.351,26

19.051,26

0,00

273.069,29

276.900,00

0,00

254.442,98

-22.457,02

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

84.433,97

83.200,00

0,00

101.450,85

18.250,85

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7.500,00

7.500,00

0,00

7.500,00

0,00

0,00

28.916,93

31.275,00

0,00

33.130,09

1.855,09

0,00

393.920,19

398.875,00

0,00

396.523,92

-2.351,08

0,00

-178.535,06

-234.575,00

0,00

-213.172,66

21.402,34

0,00

517.883,00

376.020,00

0,00

362.037,44

-13.982,56

0,00

160,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

518.043,00

376.020,00

0,00

362.037,44

-13.982,56

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

456.294,56

174.652,56

174.652,56

183.139,79

8.487,23

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

27.587,28

303.655,65

33.155,65

199.390,82

-104.264,83

42.152,76

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

483.881,84

478.308,21

207.808,21

382.530,61

-95.777,60

42.152,76

34.161,16

-102.288,21

-207.808,21

-20.493,17

81.795,04

-42.152,76

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

25

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

25

Kultur und Wissenschaft

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

3.030,00

3.000,00

0,00

3.590,00

590,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

195,86

500,00

0,00

671,00

171,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

173,00

0,00

0,00

72,06

72,06

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

3.398,86

3.500,00

0,00

4.333,06

833,06

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

94.779,13

113.330,00

0,00

105.227,57

-8.102,43

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

6.160,64

6.750,00

0,00

1.039,24

-5.710,76

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

68.102,00

69.000,00

0,00

66.844,00

-2.156,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

26.255,69

30.690,00

0,00

22.025,13

-8.664,87

0,00

16

=

195.297,46

219.770,00

0,00

195.135,94

-24.634,06

0,00

-191.898,60

-216.270,00

0,00

-190.802,88

25.467,12

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

26

-

27

-

28

-

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

9.338,68

9.500,00

0,00

9.338,13

-161,87

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

9.338,68

9.500,00

0,00

9.338,13

-161,87

0,00

-9.338,68

-9.500,00

0,00

-9.338,13

161,87

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

31

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

31

Soziale Leistungen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

04

+

05

3

4

5

6

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

369.700,00

311.650,00

0,00

160.553,37

-151.096,63

0,00

7.567,89

5.100,00

0,00

17.605,63

12.505,63

0,00

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

138.297,03

202.600,00

0,00

102.016,09

-100.583,91

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

985,00

250,00

0,00

0,00

-250,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

516.549,92

519.600,00

0,00

280.175,09

-239.424,91

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

336.587,27

367.300,00

0,00

350.282,53

-17.017,47

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

2.023,00

5.000,00

0,00

252,00

-4.748,00

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

14

-

Transferauszahlungen

15

-

Sonstige Auszahlungen

16

=

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

403.755,08

764.700,00

0,00

347.980,77

-416.719,23

0,00

4.342,03

9.300,00

0,00

497,00

-8.803,00

0,00

746.707,38

1.146.300,00

0,00

699.012,30

-447.287,70

0,00

-230.157,46

-626.700,00

0,00

-418.837,21

207.862,79

0,00

0,00

1.000,00

0,00

0,00

-1.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

1.000,00

0,00

0,00

-1.000,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

26

-

27

-

28

-

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

453,50

5.000,00

0,00

119,46

-4.880,54

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

453,50

5.000,00

0,00

119,46

-4.880,54

0,00

-453,50

-4.000,00

0,00

-119,46

3.880,54

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

36

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

36

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

3

4

5

6

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29.083,25

26.000,00

0,00

29.806,80

3.806,80

0,00

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

172.497,24

153.390,00

0,00

155.597,78

2.207,78

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

389,92

50,00

0,00

-301,68

-351,68

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

201.970,41

179.440,00

0,00

185.102,90

5.662,90

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

164.355,64

171.000,00

0,00

168.999,19

-2.000,81

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

8.031,04

15.560,00

0,00

5.328,22

-10.231,78

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

118.397,91

134.500,00

0,00

136.204,50

1.704,50

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

27.537,87

28.140,00

0,00

26.918,58

-1.221,42

0,00

16

=

318.322,46

349.200,00

0,00

337.450,49

-11.749,51

0,00

-116.352,05

-169.760,00

0,00

-152.347,59

17.412,41

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

26

-

27

-

28

-

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

2.753,17

3.000,00

0,00

0,00

-3.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

2.753,17

3.000,00

0,00

0,00

-3.000,00

0,00

-2.753,17

-3.000,00

0,00

0,00

3.000,00

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

37

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

37

Soziale Einrichtungen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

114.993,18

95.000,00

0,00

128.662,80

33.662,80

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

1.200,00

1.200,00

0,00

1.200,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

276,96

0,00

0,00

170,60

170,60

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

1.230,00

1.000,00

0,00

1.420,00

420,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

117.700,14

97.200,00

0,00

131.453,40

34.253,40

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

105.953,93

126.200,00

0,00

120.849,13

-5.350,87

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

1.097,76

1.900,00

0,00

841,06

-1.058,94

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

83.923,84

83.760,00

0,00

83.008,80

-751,20

0,00

16

=

190.975,53

211.860,00

0,00

204.698,99

-7.161,01

0,00

-73.275,39

-114.660,00

0,00

-73.245,59

41.414,41

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

-

0,00

1.700,00

0,00

805,18

-894,82

0,00

27

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

1.700,00

0,00

805,18

-894,82

0,00

0,00

-1.700,00

0,00

-805,18

894,82

0,00

29

-

30

=

31

=

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

42

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

42

Sportförderung

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

100,00

100,00

0,00

0,00

-100,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

600,00

0,00

12.236,83

11.636,83

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

100,00

700,00

0,00

12.236,83

11.536,83

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

66.215,27

70.520,00

0,00

69.004,58

-1.515,42

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

11.183,48

17.500,00

0,00

16.942,60

-557,40

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

7.399,06

7.400,00

0,00

7.399,60

-0,40

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

22.412,38

23.950,00

0,00

20.337,13

-3.612,87

0,00

16

=

107.210,19

119.370,00

0,00

113.683,91

-5.686,09

0,00

-107.110,19

-118.670,00

0,00

-101.447,08

17.222,92

0,00

0,00

435.000,00

0,00

0,00

-435.000,00

0,00

20,00

0,00

0,00

20,00

20,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20,00

435.000,00

0,00

20,00

-434.980,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

575.000,00

530.000,00

224.153,48

-350.846,52

341.324,40

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

11.162,62

24.000,00

0,00

15.854,67

-8.145,33

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

35.000,00

0,00

19.305,00

-15.695,00

15.695,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

11.162,62

634.000,00

530.000,00

259.313,15

-374.686,85

357.019,40

-11.142,62

-199.000,00

-530.000,00

-259.293,15

-60.293,15

-357.019,40

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

51

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

51

Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

55.215,62

48.050,00

0,00

47.251,44

-798,56

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

16.175,65

45.000,00

0,00

2.248,24

-42.751,76

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

88,00

2.000,00

0,00

0,00

-2.000,00

0,00

16

=

71.479,27

95.050,00

0,00

49.499,68

-45.550,32

0,00

-71.479,27

-95.050,00

0,00

-49.499,68

45.550,32

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

40.479,47

6.000,00

0,00

92.462,15

86.462,15

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen
für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

40.479,47

6.000,00

0,00

92.462,15

86.462,15

0,00

-40.479,47

-6.000,00

0,00

-92.462,15

-86.462,15

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

52

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

52

Bauen und Wohnen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.261,00

750,00

0,00

1.544,00

794,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

1.261,00

750,00

0,00

1.544,00

794,00

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

25.851,07

26.870,00

0,00

26.437,75

-432,25

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

14

-

Transferauszahlungen

15

-

Sonstige Auszahlungen

16

=

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4.500,00

5.500,00

0,00

1.500,00

-4.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

30.351,07

32.370,00

0,00

27.937,75

-4.432,25

0,00

-29.090,07

-31.620,00

0,00

-26.393,75

5.226,25

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

27

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

-

30

=

31

=

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

53

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

53

Ver- und Entsorgung

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.612.444,20

1.630.913,00

0,00

1.618.802,98

-12.110,02

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

29.380,46

37.600,00

0,00

18.178,74

-19.421,26

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

7.958,84

9.200,00

0,00

7.999,58

-1.200,42

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

1.500,00

0,00

168,70

-1.331,30

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

1.649.783,50

1.679.213,00

0,00

1.645.150,00

-34.063,00

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

264.261,40

277.715,00

0,00

266.157,12

-11.557,88

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

766.564,57

693.787,00

0,00

748.380,62

54.593,62

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

7.077,08

7.500,00

0,00

5.469,08

-2.030,92

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

22.774,41

25.350,00

0,00

29.839,53

4.489,53

0,00

16

=

1.060.677,46

1.004.352,00

0,00

1.049.846,35

45.494,35

0,00

589.106,04

674.861,00

0,00

595.303,65

-79.557,35

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

218.631,90

110.000,00

0,00

75.720,56

-34.279,44

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

221.131,90

110.000,00

0,00

75.720,56

-34.279,44

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

111.346,63

1.086.792,44

121.792,44

216.145,04

-870.647,40

885.345,28

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

467.918,74

123.000,00

0,00

89.563,04

-33.436,96

5.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

579.265,37

1.209.792,44

121.792,44

305.708,08

-904.084,36

890.345,28

-358.133,47

-1.099.792,44

-121.792,44

-229.987,52

869.804,92

-890.345,28

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

54

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

54

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

40.000,00

0,00

26.223,00

-13.777,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

34.824,00

37.201,00

0,00

38.102,01

901,01

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

1.434,60

1.750,00

0,00

50,00

-1.700,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

3.898,30

1.600,00

0,00

767,01

-832,99

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

40.156,90

80.551,00

0,00

65.142,02

-15.408,98

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

220.540,56

232.240,00

0,00

213.927,27

-18.312,73

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

335.845,99

458.000,00

0,00

365.131,16

-92.868,84

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

1.367,81

1.370,00

0,00

1.367,81

-2,19

0,00

16

=

557.754,36

691.610,00

0,00

580.426,24

-111.183,76

0,00

-517.597,46

-611.059,00

0,00

-515.284,22

95.774,78

0,00

22.000,00

317.500,00

0,00

20.000,00

-297.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

136.081,00

135.000,00

0,00

235.888,50

100.888,50

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

158.081,00

452.500,00

0,00

255.888,50

-196.611,50

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

542.896,70

1.526.503,80

261.503,80

477.541,39

-1.048.962,41

732.959,71

0,00

128.000,00

0,00

7.466,63

-120.533,37

50.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

58.000,00

35.000,00

22.505,85

-35.494,15

10.000,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen
für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

542.896,70

1.712.503,80

296.503,80

507.513,87

-1.204.989,93

792.959,71

-384.815,70

-1.260.003,80

-296.503,80

-251.625,37

1.008.378,43

-792.959,71

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

55

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

55

Natur- und Landschaftspflege

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

76.585,92

76.500,00

0,00

76.657,56

157,56

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

948,00

1.000,00

0,00

959,50

-40,50

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

500,00

0,00

0,00

-500,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

77.533,92

78.000,00

0,00

77.617,06

-382,94

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

170.142,08

182.450,00

0,00

171.021,27

-11.428,73

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

18.320,38

26.000,00

0,00

36.732,13

10.732,13

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

77.503,30

80.000,00

0,00

79.111,30

-888,70

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

300,00

500,00

0,00

300,00

-200,00

0,00

16

=

266.265,76

288.950,00

0,00

287.164,70

-1.785,30

0,00

-188.731,84

-210.950,00

0,00

-209.547,64

1.402,36

0,00

25.000,00

0,00

0,00

24.400,00

24.400,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25.000,00

0,00

0,00

24.400,00

24.400,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

14.444,79

100.289,95

38.289,95

118.292,03

18.002,08

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

13.415,76

10.000,00

1.500,00

10.473,84

473,84

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

27.860,55

110.289,95

39.789,95

128.765,87

18.475,92

0,00

-2.860,55

-110.289,95

-39.789,95

-104.365,87

5.924,08

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

56

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

56

Umweltschutz

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

3

4

5

6

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25.035,20

64.775,00

0,00

25.658,03

-39.116,97

0,00

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

304,37

305,00

0,00

304,37

-0,63

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

09

=

25.339,57

65.080,00

0,00

25.962,40

-39.117,60

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

46.005,29

51.450,00

0,00

58.957,28

7.507,28

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

6.561,08

145.000,00

0,00

11.748,64

-133.251,36

22.458,20

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

5.113,38

23.610,00

0,00

5.087,93

-18.522,07

0,00

16

=

57.679,75

220.060,00

0,00

75.793,85

-144.266,15

22.458,20

-32.340,18

-154.980,00

0,00

-49.831,45

105.148,55

-22.458,20

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25

-

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

26

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

27

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28

-

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

29

-

30

=

31

=

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

57

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

57

Wirtschaft und Tourismus

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR
3

4

5

6

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

+

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

04

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

100,00

0,00

108,00

8,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

13,90

50,00

0,00

96,75

46,75

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

1.863,91

25.004,00

0,00

33.087,61

8.083,61

0,00

09

=

1.877,81

25.154,00

0,00

33.292,36

8.138,36

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

62.913,16

52.790,00

0,00

50.439,94

-2.350,06

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

0,00

300,00

0,00

0,00

-300,00

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14

-

Transferauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

15

-

Sonstige Auszahlungen

12.370,43

31.500,00

0,00

12.566,18

-18.933,82

0,00

16

=

75.283,59

84.590,00

0,00

63.006,12

-21.583,88

0,00

-73.405,78

-59.436,00

0,00

-29.713,76

29.722,24

0,00

1.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

17

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

4.699,25

2.500,00

2.000,00

414,01

-2.085,99

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

4.699,25

2.500,00

2.000,00

414,01

-2.085,99

0,00

-3.199,25

-2.500,00

-2.000,00

-414,01

2.085,99

0,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Teilfinanzrechnung 2020

61

Teil A. Zahlungsnachweis
Produktbereich:

61

Allgemeine Finanzwirtschaft

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis
2019

Fortgeschriebener Ansatz
2020

1

2

davon
Ist-Ergebnis
Vergleich
Ansatz/Ist
Ermächti(Sp. 4 ./. Sp. 2)
gungsüber2020
2020
tragungen aus
2019

Ermächtigungsübertragung

in EUR

01

Laufende Verwaltungstätigkeit
------------------------------------------Steuern und ähnliche Abgaben

02

+

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

03

+

04

3

4

5

6

9.226.020,30

9.232.500,00

0,00

8.812.321,62

-420.178,38

0,00

349.191,09

640.000,00

0,00

764.426,69

124.426,69

0,00

Sonstige Transfereinzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

05

+

Privatrechtliche Leistungesentgelte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

06

+

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

07

+

Sonstige Einzahlungen

223.921,92

222.500,00

0,00

228.365,94

5.865,94

0,00

08

+

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

0,00

25.050,00

0,00

0,00

-25.050,00

0,00

09

=

9.799.133,31

10.120.050,00

0,00

9.805.114,25

-314.935,75

0,00

10

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

11

-

Versorgungsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

12

-

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

14

-

Transferauszahlungen

15

-

Sonstige Auszahlungen

16

=

17

124.066,79

104.080,00

0,00

71.488,63

-32.591,37

0,00

4.578.537,59

4.714.950,00

0,00

4.636.459,29

-78.490,71

0,00

762,86

1.650,00

0,00

0,00

-1.650,00

0,00

4.703.367,24

4.820.680,00

0,00

4.707.947,92

-112.732,08

0,00

5.095.766,07

5.299.370,00

0,00

5.097.166,33

-202.203,67

0,00

700.286,67

724.000,00

0,00

724.141,51

141,51

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

700.286,67

724.000,00

0,00

724.141,51

141,51

0,00

für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
für Baumaßnahmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
für den Erwerb von
Finanzanlagen
von aktivierbaren
Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

336.168,70

70.000,00

70.000,00

0,00

-70.000,00

70.000,00

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
---------------------------Einzahlungen

18

+

19

+

20

+

21

+

aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
aus der Veräußerung von
Sachanlagen
aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
aus Beiträgen u.ä. Entgelten

22

+

Sonstige Investitionseinzahlungen

23

=

24

-

25

-

26

-

27

-

28

-

Summe:
(invest. Einzahlungen)
Auszahlungen

29

-

30

=

31

=

Summe:
(invest. Auszahlungen)
Saldo:
der Investitionstätigkeit
(Einzahlungen ./.Auszahlungen)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

336.168,70

70.000,00

70.000,00

0,00

-70.000,00

70.000,00

364.117,97

654.000,00

-70.000,00

724.141,51

70.141,51

-70.000,00

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Bilanz Aktiva 2020
Bezeichnung

Stand zum
31.12.2019

Stand zum
31.12.2020

Differenz

in EUR
0.

Aufwendungen für die Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit

1.

Anlagevermögen

1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.2

Sachanlagen

1.2.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

1.2.1.1

Grünflächen

1.2.1.2

Ackerland

1.2.1.3

Wald, Forsten

1.2.1.4
1.2.2

Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

1.2.2.1

Kinder- und Jugendeinrichtungen

1.2.2.2

Schulen

1.2.2.3

Wohnbauten

1.2.2.4

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude

1.2.3

Infrastrukturvermögen

1.2.3.1

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

1.2.3.2

Brücken und Tunnel

1.2.3.4

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen

1.2.3.5

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen

1.2.3.6

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

1.2.4

Bauten auf fremdem Grund und Boden

1.2.5

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

1.2.6

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

1.2.7
1.2.8

0,00

384.294,26

384.294,26

48.274.735,75

48.591.070,39

316.334,64

166.042,97

186.720,68

20.677,71

43.869.894,45

44.157.363,88

287.469,43

1.739.713,94

1.829.318,53

89.604,59

1.495.449,85

1.585.054,44

89.604,59

80.721,50

80.721,50

0,00

111.161,50

111.161,50

0,00

52.381,09

52.381,09

0,00

12.932.004,22

12.772.981,08

-159.023,14

719.538,87

682.868,05

-36.670,82

4.638.055,20

4.749.828,48

111.773,28

723.523,61

701.608,42

-21.915,19

6.850.886,54

6.638.676,13

-212.210,41

26.260.430,89

25.619.724,89

-640.706,00

4.789.879,58

4.789.879,58

0,00

998.442,02

935.680,84

-62.761,18

8.680.811,21

8.435.510,66

-245.300,55

11.720.699,99

11.392.802,29

-327.897,70

70.598,09

65.851,52

-4.746,57

304.319,63

288.412,89

-15.906,74

59.854,46

59.854,46

0,00

1.649.807,02

2.164.699,83

514.892,81

Betriebs- und Geschäftsausstattung

655.653,64

708.167,94

52.514,30

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

268.110,65

714.204,26

446.093,61

Finanzanlagen

4.238.798,33

4.246.985,83

8.187,50

1.3.2

Beteiligungen

4.107.458,27

4.102.557,58

-4.900,69

1.3.4

Wertpapiere des Anlagevermögens

131.190,06

144.278,25

13.088,19

1.3.5

Ausleihungen

150,00

150,00

0,00

150,00

150,00

0,00

1.3

1.3.5.4

Sonstige Ausleihungen

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Bilanz Aktiva 2020
Bezeichnung

Stand zum
31.12.2019

Stand zum
31.12.2020

Differenz

in EUR
2.
2.1

Umlaufvermögen
Vorräte

2.1.1

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren

2.1.2

Geleistete Anzahlungen

2.2
2.2.1

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen

2.2.2

Privatrechtliche Forderungen

2.2.3

Sonstige Vermögensgegenstände

2.4
3

Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme

5.291.781,33

5.769.043,07

477.261,74

1.456.961,88

2.669.877,28

1.212.915,40

1.346.346,41

1.404.303,71

57.957,30

110.615,47

1.265.573,57

1.154.958,10

576.443,06

694.588,93

118.145,87

505.211,96

607.370,69

102.158,73

62.558,46

56.232,88

-6.325,58

8.672,64

30.985,36

22.312,72

3.258.376,39

2.404.576,86

-853.799,53

804.087,88

833.991,94

29.904,06

54.370.604,96

55.578.399,66

1.207.794,70

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Bilanz Passiva 2020
Bezeichnung

Stand zum
31.12.2019

Stand zum
31.12.2020

Differenz

in EUR
1.

Eigenkapital

21.434.963,32

22.288.841,85

853.878,53

1.1

Allgemeine Rücklage

19.782.993,04

19.782.739,81

-253,23

1.3

Ausgleichsrücklage

999.571,33

1.651.970,28

652.398,95

1.4

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

652.398,95

854.131,76

201.732,81

Sonderposten

21.563.831,31

21.597.728,53

33.897,22

2.1

für Zuwendungen

8.963.251,40

9.396.204,20

432.952,80

2.2

für Beiträge

7.897.730,45

7.746.694,36

-151.036,09

2.3

für Gebührenausgleich

54.264,82

18.162,10

-36.102,72

2.4

Sonstige Sonderposten

4.648.584,64

4.436.667,87

-211.916,77

5.217.891,19

5.386.828,29

168.937,10

2.

3.

Rückstellungen

3.1

Pensionsrückstellungen

4.088.025,00

4.426.484,00

338.459,00

3.4

Sonstige Rückstellungen

1.129.866,19

960.344,29

-169.521,90

6.128.603,22

5.834.751,22

-293.852,00

3.735.480,21

3.524.473,61

-211.006,60

3.735.480,21

3.524.473,61

-211.006,60

153.334,47

177.556,00

24.221,53

16.312,95

39.091,73

22.778,78

4.
4.2
4.2.5

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von Kreditinstituten

4.5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.6

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

4.7

Sonstige Verbindlichkeiten

4.8

Erhaltene Anzahlungen

5.

Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme

273.504,13

233.053,19

-40.450,94

1.949.971,46

1.860.576,69

-89.394,77

25.315,92

470.249,77

444.933,85

54.370.604,96

55.578.399,66

1.207.794,70

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Gemeinde Ladbergen

Anhang
des
1

Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Inhalt
I.
Einleitung ............................................................................................................. 5
II.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ................................................. 6
Aktiva
............................................................................................................................. 6
1
Anlagevermögen .................................................................................................6
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände..................................................................6
1.2
Sachanlagen ........................................................................................................7
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .....................................7
1.2.1.1 Grünflächen .........................................................................................................7
1.2.1.2 Ackerland ............................................................................................................7
1.2.1.3 Wald, Forsten ......................................................................................................7
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ........................................................................8
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .........................................8
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ........................................................................8
1.2.2.2 Schulen ...............................................................................................................8
1.2.2.3 Wohnbauten ........................................................................................................9
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude ................................................9
1.2.3 Infrastrukturvermögen ......................................................................................10
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ..................................................10
1.2.3.2 Brücken und Tunnel ..........................................................................................10
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen .......................................10
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ......................11
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ....................................................11
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden .............................................................11
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler .................................................................11
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge .................................................12
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ..................................................................12
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau...........................................................13
1.3
Finanzanlagen ...................................................................................................13
1.3.2 Beteiligungen.....................................................................................................13
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ...................................................................14
1.3.5 Ausleihungen .....................................................................................................15
2
Umlaufvermögen ...............................................................................................16
2.1
Vorräte ..............................................................................................................16
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ..............................................................16
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte ...................................................................16
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..........................................17
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen .....17
2.2.1.1 Gebühren ..........................................................................................................17
2.2.1.2 Beiträge .............................................................................................................17
2.2.1.3 Steuern .............................................................................................................17
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen .................................................................18
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ........................................................18
2.2.1.6 Forderungen aus negativen Verbindlichkeiten ...................................................18
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .............................................................................19
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ........................19
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich ..................19
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ......................................................................19
2.3
Liquide Mittel .....................................................................................................19
3
Aktive Rechnungsabgrenzung ............................................................................20

2

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Passiva
........................................................................................................................... 23
1
Eigenkapital ........................................................................................................ 23
1.1
Allgemeine Rücklage .........................................................................................23
1.2
Sonderrücklage..................................................................................................24
1.3
Ausgleichsrücklage ............................................................................................24
1.4
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag .................................................................24
2
Sonderposten ....................................................................................................25
2.1
Sonderposten für Zuwendungen........................................................................25
2.2
Sonderposten für Beiträge .................................................................................25
2.3
Sonderposten für Gebührenausgleich ................................................................25
2.4
Sonstige Sonderposten ......................................................................................26
3
Rückstellungen ..................................................................................................27
3.1
Pensionsrückstellungen .....................................................................................27
3.3
Instandhaltungsrückstellungen ..........................................................................27
3.4
Sonstige Rückstellungen ....................................................................................27
4
Verbindlichkeiten ...............................................................................................28
4.1
Anleihen ............................................................................................................28
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................................28
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt .......28
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .....................................29
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................29
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen...........................................................29
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten .................................................................................30
4.8
Erhaltene Anzahlungen ......................................................................................30
5
Passive Rechnungsabgrenzung ..........................................................................32
III. Verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................... 33
Grundsätzliches: ............................................................................................................33
Erläuterungen zur Bewertung ........................................................................................33
1. Aktivseite ...................................................................................................................33
2. Passivseite .................................................................................................................34
IV.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................. 39
1.
Erträge ............................................................................................................... 40
1.1
Steuern und ähnliche Abgaben ..........................................................................40
1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ............................................................40
1.3
Sonstige Transfererträge ...................................................................................40
1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ..............................................................40
1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte .....................................................................40
1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen ...........................................................40
1.7
Sonstige ordentliche Erträge..............................................................................41
2.
Aufwendungen ................................................................................................... 42
2.1
Personalaufwendungen .....................................................................................42
2.2
Versorgungsaufwendungen ...............................................................................42
2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen .................................................42
2.4
Bilanzielle Abschreibungen ................................................................................42
2.5
Transferaufwendungen......................................................................................42
2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen ..................................................................42
2.7
Finanzerträge ....................................................................................................42
2.8
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ........................................................43
V. Erläuterungen zur Finanzrechnung 2020 .......................................................................... 44
VI. Erläuterungen zu den Teilrechnungen ............................................................................. 46

3

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

VII.

Sonstige Angaben ............................................................................................... 47
Haftungsverhältnisse .......................................................................................... 47
Noch nicht erhobene Beiträge aus abgeschlossenen Erschließungsmaßnahmen (§ 45
Abs. 2 Nr. 7 KomHVO) ........................................................................................ 48
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................... 48
Ermächtigungsübertragungen (§ 45 Abs. 3 KomHVO) .......................................48
Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO)..................49
Sonstige Angaben ............................................................................................... 49

1.
2.
3.
4.
5.
6.

Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Eigenkapitalspiegel
Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen
Ermittlung des Isolierungsbetrages gemäß § 5 NKF-CIG
Angaben für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes nach § 70 GO NRW
Beteiligungsbericht

4

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

I.

Einleitung
Die vorliegende Schlussbilanz der Gemeinde Ladbergen wurde zum Abschlussstichtag
31.12.2020 unter Anwendung des § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen der §§ 38 ff. Kommunalhaushaltsverordnung
(KomHVO NRW) im Rahmen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses aufgestellt.
Grundsätzlich waren für den Jahresabschluss 2020 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend, die auch für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz angewendet wurden. Abweichungen ergaben sich nur bei den Regelungen, die speziell für die Eröffnungsbilanz Geltung hatten.
Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die Vermögensgegenstände gelten für die
künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit keine Wertberichtigungen vorgenommen werden.
Das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 wurde beim Jahresabschluss 2019 erstmalig angewendet. Hinsichtlich der Gliederung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Teilrechnungen wurde der Runderlass des Innenministeriums vom 24.2.2015,
zuletzt geändert durch Runderlass vom 17.12.2012 beachtet.
Für die Gemeinde Ladbergen wird auch ohne Verpflichtung ein Beteiligungsbericht aufgestellt,
welcher dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

5

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

II.

Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

Aktiva
1

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft für
die Aufgabenerfüllung der Kommune genutzt zu werden. Dauerhaft bedeutet, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und er über mehrere Jahre dem Geschäftsbetrieb
dienen soll. Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus immateriellem Vermögen, Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen.

1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

31.12.2019

Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Zugang
Gegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, z.B. KonzessiAbschreibung
onen und Lizenzen.
31.12.2020
Bei der Gemeinde Ladbergen handelt es sich hierbei um Softwarelizenzen, Leitungs- und Wegerechte sowie Rechte aus der
Nutzung von Aufforstungsflächen.
Im Jahr 2020 wurden neue Softwarelizenzen im Wert von
37.954,11 € angeschafft. Außerdem wurden 4 neue Leitungsrechte mit einem Bilanzwert von 174,23 € bilanziert.
Der Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 17.450,63 €.

166.042,97 €

+ 38.128,34 €
- 17.450,63 €
186.720,68 €

6

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2

Sachanlagen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die Gemeinde Ladbergen hat sowohl Grundstücke im planungsrechtlichen Innen- als auch im Außenbereich bilanziert. Dabei handelt es sich um Grundstücke mit Grünflächen einschließlich deren
Aufbauten sowie Ackerland und Waldflächen.
1.2.1.1

Grünflächen

31.12.2019

1.495.449,85 €

Als Grünflächen wurden Flächen bewertet, auf denen sich
Parkanlagen, Sportflächen, Spielplätze sowie Wasserflächen
befinden. Die Aufbauten wie z. B. Spielgeräte usw. sind mitbewertet.

Abgang

- 0,00 €

Zugang

+ 118.292,03 €

Abschreibung

- 28.687,44 €

Für den Spielplatz „Königsland“ wurden ein Spielgeräte für
21.378,02 € € angeschafft.
Erneuert wurde ebenfalls der Spielplatz „Linnenkampstraße“
mit Spielgeräten für 8.285,43€
Und auch der Spielplatz „Telgenkamp“ hat für 6.237,31 €
neue Spielgeräte erhalten.
Als großer Zugang wurde im Rahmen des DIEK die
Spielarena 12+ erneuert. Hier wurde ein Betrag in Höhe von
82.391,27 € als Zugang verbucht.

31.12.2020

1.585.054,44 €

Abschreibungen für Aufbauten sind angefallen in Höhe von
28.687,44 €.
1.2.1.2

Ackerland

Bei Ackerland handelt es sich um Flächen, die im ALB bzw. in
der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) als solche klassifiziert werden.
Bei dieser Bilanzposition haben sich keine Änderungen in 2020
ergeben.
1.2.1.3

Wald, Forsten

Hierbei handelt es sich um Waldflächen innerhalb und außerhalb des planungsrechtlichen Innenbereiches. Forstwirtschaft
wird von der Gemeinde Ladbergen nicht betrieben.

7
31.12.2019

80.721,50 €

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 0,00 €

31.12.2020

80.721,50 €

31.12.2019

111.161,50 €

Abgang /
Umbuchung
31.12.2020

0,00 €
111.161,50 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.1.4

Sonstige unbebaute Grundstücke

Bei dieser Bilanzposition sind im Laufe des Jahres 2020 keine
Änderungen aufgetreten.

31.12.2019

52.381,09 €

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 0,00 €

31.12.2020

52.381,09 €

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1

Kinder- und Jugendeinrichtungen

In der Position Kinder- und Jugendeinrichtungen sind die Kindergärten in der Jahnstraße 3 und am Telgter Damm 101 inklusive der jeweiligen Außenanlagen bilanziert. Das Gebäude,
in dem sich das Jugendzentrum befindet, wurde aufgrund der
Gebäudeeinheit mit der Sporthalle bei sonstigen Gebäuden
erfasst.

31.12.2019
Zugang

719.538,87 €
+ 0,00 €

Abschreibung

- 36.670,82 €

31.12.2020

682.868,05 €

31.12.2019

4.638.055,20 €

Im Jahr 2020 sind lediglich Abschreibungen in Höhe von
36.670,82 € angefallen.

1.2.2.2

Schulen

In der Position Schulen ist bei der Gemeinde Ladbergen als Zugang
einzige Schule die Grundschule bilanziert. Das GrundschulgeUmbuchung
bäude mit den An- und Umbauten bildet hier ein Anlagegut.
Abschreibung
Der Anbau für die Ganztagsschule ist gesondert bewertet.
Diese Bilanzposition beinhaltet ebenfalls das Grundstück. 31.12.2020
Im Jahr 2020 wurden folgende Aktivierungen/Zuschreibungen
vorgenommen:
Investive Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude (73.684,62)
Umbuchung aus Bilanzposition „Anlagen im Bau“ (116.249,01
€)
-

Zugang Feuerschutztreppe (5.961,80 €)

-

Zugang Anbau Grundschule (10.657,31 €)

-

Abschreibungen sind im Jahr 2020 in Höhe von
94.779,46 € angefallen.

Eine weitere Baumaßnahme an der Grundschule ist noch nicht
abgeschlossen. Die Beträge erscheinen unter der Bilanzposition 1.2.8 (Anlagen im Bau).

+ 90.303,73 €
+ 116.249,01 €
- 94.779,46 €
4.749.828,48 €

8

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.2.3

Wohnbauten

31.12.2019

Hier werden Grundstücke und Gebäude der Wohnbauten aus- Zugang
gewiesen. Neben dem Asylantenheim an der Goethestraße
Abschreibung
wird hier ab dem Haushaltsjahr 2012 auch das Wohngebäude
"Am Kanal 16" bilanziert, da sich der zunächst vorgesehene 31.12.2020
Verkauf des Gebäudes auf absehbare Zeit nicht realisieren
lässt. Die im Jahr 2016 erworbenen Grundstücke mit aufstehenden Wohnbauten für die Unterbringung von Asylanten werden hier ebenfalls solange berücksichtigt, bis die Notwendigkeit einer kommunalen Nutzung dieser Gebäude nicht mehr
besteht. Sobald die Veräußerung der Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden vorgesehen ist, werden die Werte dann in
das Umlaufvermögen umgebucht.

723.523,61 €
+ 0,00 €
- 21.915,19 €
701.608,42 €

Die Gemeinde Ladbergen hat im Jahr 2020 keine weiteren
Grundstücke bzw. Wohnbauten erworben.
Im Jahr 2020 sind bei dieser Bilanzposition Abschreibungen in
Höhe von 21.915,19 € gebucht.
1.2.2.4

Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude

31.12.2019

Sonstige Gebäude im Eigentum der Gemeinde Ladbergen sind Zugang
das Rathaus, die Nebengebäude am Telgter Damm 101, der
Abschreibung
Bauhof mit allen Nebengebäuden, das Feuerwehrgerätehaus,
das Seniorenstübchen, die Gebäude an der Königsbrücke, die 31.12.2020
Sporthallen, die Touristik-Information sowie die Gebäude am
Freibad Waldsee. Auch spezielle Betriebsvorrichtungen an den
Gebäuden werden als gesonderte Anlagegüter aufgeführt.
Diese Bilanzposition beinhaltet ebenfalls die Grundstücke sowie die Außenanlagen.
Im Jahr 2020 wurden keine Zugänge bei dieser Bilanzposition
erfasst.
Abschreibungen wurden mit 212.210,41 € gebucht.

6.850.886,54 €

0,00 €
- 212.210,41 €
6.638.676,13 €

9

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

31.12.2019

Diese Bilanzposition umfasst sämtlichen Grund und Boden des Zugang
Infrastrukturvermögens. Dazu gehört insbesondere der große
Abgang
Bereich Straßen, Wege, Plätze.
Umbuchung
Im Jahr 2020 gab es keine Veränderungen zum Vorjahr
31.12.2020
1.2.3.2

Brücken und Tunnel

31.12.2019

Es stehen 22 Brücken im Eigentum der Gemeinde Ladbergen.

Zugang

4.789.879,58 €

+ 0,00 €
- 0,00 €
+ 0,00 €
4.789.879,58 €
998.442,02 €
+ 0,00 €

Bei dieser Bilanzposition sind lediglich die Abschreibungen in Abschreibung
Höhe von 62.762,21 € gebucht.
31.12.2020

935.680,84 €

1.2.3.4

31.12.2019

8.680.811,21 €

Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der
Gemeinde Ladbergen werden unterteilt in Anlagen der Kläranlage sowie das Regen- und Schmutzwasserkanalnetz.

Zugang

+ 111.923,81 €

Abgang

- 27.121,00 €

Abschreibung

- 330.103,36 €

Entwicklung des Wertes für die Kläranlage in 2020:

31.12.2020

8.435.510,66 €

Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen

Wert 31.12.2019
Aktivierung Kleinpumpwerk
Abschreibung 2020
Wert 31.12.2020:

+

1.778.329,14
4.422,56
./. 96.004,98
1.686.746,72

€
€
€
€

Entwicklung des Wertes für die Entwässerungsanlagen in
2020:
Wert 31.12.2019
6.902.482,07 €
Neuaktivierung DRL für KPW:
+
10.190,85 €
Aktivierung von 1 Kleinpumpwerk
+
5.216,71 €
Zugang SW-Hausanschlüsse
+
22.932,66 €
SW-RW-Kanal „Nördlich Telgter Damm“ +
69.161,03 €
Abgang defektes Kleinpumpwerk
./.
27.121,00 €
Abschreibung 2020
./. 234.098,38 €
Wert 31.12.2020
6.748.763,94 €

- 62.761,18 €

10

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.3.5

Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen

Bewertet werden in dieser Bilanzposition die Straßen im Innenbereich, die Straßen im Außenbereich und die Parkplätze.
Auch die Straßenschilder und die Straßenbeleuchtung fließen
in diese Bilanzposition mit ein.

31.12.2019

Zugang

11.720.699,99 €

+ 354.163,46 €

Abschreibung

- 682.061,16 €

31.12.2020

11.392.802,29 €

Entwicklung der Bilanzposition im Jahr 2020:
Stand 31.12.2019:
11.720.699,99 €
Zugang Straße „Lütke Rott“ Erweiterung + 31.846,37 €
Zugang Fahrbahnerneuerung Dorfstraße + 43.383,45 €
Zugang Baustraße „Schulten Kamp“
+ 120.040,43 €
Zugang Erneuerung Fußweg (DIEK)
+ 130.746,05 €
Zugang Baustraße „Nördl. Telgter Damm“ + 27.648,49€
Zugang Straßenbeleuchtung
+
498,67 €
Abschreibungen
./. 682.061,16 €
Wert 31.12.2020:
11.392.802,29 €
1.2.3.6

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

Hierbei handelt es sich um Bauwerke wie Buswartehallen und
Kreisverkehraufbauten.
Im Jahr 2020 wurden lediglich Abschreibungen in Höhe von
4.746,57 € gebucht.
1.2.4

Bauten auf fremdem Grund und Boden

Unter dieser Bilanzposition werden neben dem Kunstrasenplatz auch sämtliche weitere sich auf fremden Grundstücken
befindlichen Straßenflächen und Parkanlagen (Bänke, Beleuchtung usw.) bilanziert.

31.12.2019

Zugang

70.598,09 €

+ 0,00 €

Abschreibung

- 4.746,57 €

31.12.2020

65.851,52 €

31.12.2019

304.319,63 €

Zugang

+ 0,00 €

Abschreibung

- 15.906,74 €

31.12.2020

288.412,89 €

Im Jahr 2020 sind lediglich Abschreibungen in Höhe von
15.906,74 € gebucht.
1.2.5

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

Eine Wertveränderung hat sich im Laufe des Jahres 2020
nicht ergeben.
Abschreibungen fallen nicht an.

31.12.2019

59.854,46 €

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 0,00 €

31.12.2020

59.854,46 €

11

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.6

31.12.2019

1.649.807,02 €

Entwicklung der Bilanzposition im Jahr 2020:

Zugang

+ 691.953,27 €

Bestand am 31.12.2019:
Photovoltaikanlage Rathaus
Photovoltaikanlage Grundschule
Heizungsanlage „Alte Schulstraße 1“
Kehrmaschine Grundschule
VW Transporter Kläranlage
sonst. Anschaffungen für Kläranlage
(neue Pumpwerke, Rohrschnecken usw.)
Maschinen / Arbeitsgeräte Bauhof
Fahrzeuge Bauhof
Renault Zoe
LF 10
Abgang Fahrzeuge
Abschreibungen:
Bestand am 31.12.2020:

Abgang

- 12.072,48 €

1.2.7

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

1.649.807,02 €
+
22.522,10 €
+ 103.650,46 €
+
7.769,82 €
+
3.768,87 €
+
19.978,01 €

- 164.987,98 €

31.12.2020

2.164.699,83 €

+
86.921,11 €
+
12.603,53 €
+
37.410,00 €
+
28.465,17 €
+ 368.864,20 €
./.
12.072,48 €
./. 164.987,98 €
2.164.699,83 €

Betriebs- und Geschäftsausstattung

31.12.2019

Für Neuanschaffungen von BGA wurden im Jahr 2020 folgende Investitionen in einer Gesamthöhe von 116.205,17 €
vorgenommen:
Grundschule
Feuerwehr
Flüchtlingsheime/Integration
Seniorentreff
Sporthallen/Sportplätze
Rathaus
Bücherei
Bauhof
Touristik

Abschreibung

+ 94.444,56
+
935,45
+ 13.046,02
+
805,18
+ 1.610,37
+ 4.060,71
+
287,98
+
600,89
+
414,01

Abgänge waren in Höhe von 4.137,51 € zu verzeichnen.
Die Abschreibungen für diese Bilanzposition betrugen
59.553,36 €.

€
€
€
€
€
€
€
€
€

655.653,64 €

Zugang

+ 116.205,17 €

Abgang

- 4.137,51 €

Abschreibung

- 59.553,36 €

31.12.2020

708.167,94 €

12

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2.8

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

Folgende Maßnahmen sind zum Jahresende 2020 bei dieser
Bilanzposition nachzuweisen:

31.12.2019
Veränderung
Umbuchung

a) Umgestaltung Funktionsräume GS
31.12.2020
für Therapie und Verwaltung
96.898,79 €
b) Straßenbeleuchtung
„Am alten Feuerwehrhaus“
20.796,87 €
c) RW-Kanal Erweiterung „Espenhof“
32.718,58 €
d) SW-Kanal Erweiterung „Espenhof“
15.703,51 €
e) Baustraße Erweiterung „Espenhof“
37.370,33 €
f) RW-Kanal Erweiterung „Schulten Kamp“ 40.958,58 €
g) SW-Kanal Erweiterung „Schulten Kamp“ 52.843,00 €
h) Straßenendausbau „In der Laake“
140.172,15€
i) Straßenbeleuchtung 3. BA
„Bei Brinksteffen“
10.761,19 €
j) Straßenbeleuchtung Erweiterung
„Espenhof“
1.198,63 €
k) Straßenbeleuchtung „Mühlenkamp“
599,31 €
l) Dachsanierung Sporthalle II
233.675,60 €
m) Modernisierung Buswartehallen
28.954,47 €
n) Buswartehäuschen Neubau
1.553,25 €
1.3
1.3.2

268.110,65 €
+ 931.835,18 €
./.

485.741,57 €
714.204,26 €

13

Finanzanlagen
Beteiligungen

31.12.2019

Ein Beteiligungsverhältnis liegt vor, wenn die Gemeinde Lad- Zugang
bergen Anteile an Unternehmen oder Einrichtungen mit der
Abgang
Absicht hält, eine auf Dauer angelegte Verbindung einzugehen. Grundsätzlich kann dies bei einer Beteiligung von 20 % 31.12.2020
und mehr unterstellt werden. Die dauerhafte Verbindung zu
Unternehmen kann jedoch auch bei allen Beteiligungen von
weniger als 20 % angenommen werden.
Auszuweisen sind in der Bilanz der Gemeinde Ladbergen die
folgenden Beteiligungen:
 Stadtwerke Lengerich GmbH, Lengerich
(2.686.000,00 €)
 Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land,
Ibbenbüren (1.361.566,65 €)
 VHS-Zweckverband Lengerich (Westf.), Lengerich
(27.440,42 €)
 Zweckverband Kommunale ADV Anwendergemeinschaft West, Ibbenbüren (1,00 €)
 Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land,
Lengerich (1.549,20 €)

4.107.458,27 €
+ 0,00 €
- 4.900,69 €
4.102.557,58 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020





Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (24.999,31 €)
d-NRW AöR, Dortmund (1.000,00 €)
Zweckverband EUREGIO, Gronau (1,00 €)

Die Beteiligung an der TPDG wurde im Jahr 2020 um
4.900,69 € gemindert. Der Betrag wurde gem. § 44 Abs. 3
KomHVO gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.
1.3.4

Wertpapiere des Anlagevermögens

31.12.2019

Liegt kein Anteil an einem verbundenen Unternehmen, keine
Zugang
Beteiligung und kein Sondervermögen vor, sind Anteile jedoch
dazu bestimmt, dauerhaft der Kommune zu dienen, hat ein Abgang
Ausweis unter den Wertpapieren des Anlagevermögens zu er31.12.2020
folgen.

131.190,06 €
+ 13.088,19€
- 0,00 €
144.278,25€

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens werden folgende
Positionen bilanziert:
1.

Anteile der Gemeinde Ladbergen am Versorgungsfonds der kvw mit dem anteiligen Fondsvermögen
Bestand am 31.12.2019
+ 127.358,65 €
Änderung in 2020: + 13.067,44 €
14

Bestand 31.12.2020: 140.426,09 €
Hier erfolgt einmal im Jahr ein Zukauf. Der Erwerb wurde direkt auf das Bestandskonto gebucht.
Abschließend wurde geprüft, ob aufgrund einer abweichenden Stichtagsbewertung eine Wertberichtigung erforderlich
ist. Dies ist nicht der Fall, da die Stichtagsbewertung einen
höheren Wert ergibt (167.009,82 €).
2.

Anteile der Gemeinde Ladbergen am freiwilligen Klärschlammfonds BADK mit dem anteiligen Fondsvermögen
Bestand am 31.12.2019:
3.831,41 €
Änderung in 2020
(Verrechnung m. d. allg. Rücklage): +
20,75 €
Bestand 31.12.2020:

3.852,16 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.3.5

Ausleihungen

Es handelt sich um den Wert der Geschäftsanteile an der
Volksbank Tecklenburger Land eG nach der Satzung. Änderungen haben sich in 2020 nicht ergeben.

31.12.2019

150,00 €

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 0,00 €

31.12.2020

150,00 €

15

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

2
Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände bezeichnet, die nicht dazu bestimmt sind,
dem Betrieb auf Dauer zu dienen.
Dazu gehören Vorräte (insbesondere zum Verkauf bestimmte Grundstücke), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel.
2.1

Vorräte

Zu den Vorräten zählen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, zum Verkauf bestimmte Grundstücke und ökologische Ausgleichspunkte. Außerdem sind hier als Position 2.1.2 die geleisteten Anzahlungen für Vorräte aufgeführt.
2.1.1

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren

Vorräte

31.12.2019

1.346.346,41 €

Zugang

+ 355.151,43 €

Es handelt sich um Salz für den Winterdienst sowie um HKS- Umbuchung
Mineralgemisch, Streusalz, Bordsteine und Betonfalzrohre
Abgang
und Pflastersteine.
31.12.2020
Entwicklung der Vorräte:
Bestand 31.12.2019:
Zugang an Vorräten in 2020:
Bestand 31.12.2020:

+

+ 27.410,42 €
- 324.604,55 €
1.404.303,71 €

2.812,47 €
313,55 €
3.126,02 €

Zum Verkauf bestimmte Grundstücke
Bei dieser Bilanzposition haben sich gegenüber der Schlussbilanz 2019 folgende Änderungen ergeben:
Bestand 31.12.2019:
Zugang Grundstück Flur 56/490
„Schulten Kamp“
Umbuchung von 152100
Verkauf Grundstücke „In der Laake“
Verkauf Grundstück „Bei Brinksteffen“
Verkauf Grundstücke „Nördl. Telgter Damm“
Bestand 31.12.2020:

16

1.343.533,94 €
+ 354.837,88
+ 27.410,42
./. 23.039,87
./. 231.546,67
./. 70.018,01
1.401.177,69

€
€
€
€
€
€

Im Bestand befinden sich somit noch folgende Grundstücke:
- Gewerbegebiet Espenhof (643.348,57 €),
- 3. Bauabschnitt "Haberkamp" (29.532,82 €)
- Erweiterung „Schulten Kamp“ (728.296,30 €)
2.1.2

Geleistete Anzahlungen für Vorräte

Im Jahr 2020 wurden für den Erwerb eines weiteren Grundstückes zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Espenhof“
Anzahlungen in Höhe von 73.788,44 € geleistet. Die Anzahlung für das Grundstück in Höhe von 1.090.000,00 € wurde
im Dezember 2020 geleistet. Das Eigentum hierfür ist am
31.12.2020 noch nicht auf die Gemeinde Ladbergen übergegangen.

31.12.2019
Zugang
Umbuchung
31.12.2020

110.615,47 €
+ 1.182.368,52 €
- 27.410,42 €
1.265.573,57 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

2.2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Bilanzposition unterteilt sich in öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen, privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.
2.2.1

Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen

Die Aufteilung der öffentlich-rechtlichen Forderungen in Gebühren, Beiträge, Steuern, Forderungen
aus Transferleistungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt im Forderungsspiegel. In der Bilanz ist lediglich nach öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden worden. Im Anhang wird eine weitere Unterteilung wie folgt vorgenommen:
2.2.1.1

Gebühren

31.12.2019

Forderungen aus Gebühren setzen sich aus Verwaltungs- und
Benutzungsgebühren zusammen, denen ein Leistungsbe- Veränderung
scheid zu Grunde liegt (z.B. Gebühren für Benutzung von Asylheimen, Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren).
31.12.2020
2.2.1.2

Beiträge

31.12.2019

Beiträge werden immer nach Entstehen des Anspruchs in Verbindung mit der örtlichen Satzung als Forderung verbucht (z.B. Veränderung
Erschließungsbeiträge).
31.12.2020
2.2.1.3

Steuern

31.12.2019

Forderungen aus Steuern werden unabhängig von konkreten
Gegenleistungen erhoben. Hier wird zwischen der Vorauszah- Veränderung
lung und der endgültigen Festsetzung oder Nachzahlung unterschieden (z.B. Gewerbesteuer).
31.12.2020

110.649,93 €

+ 2.357,30 €
113.007,23 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €
70.714,84 €

+ 17.260,47 €
87.975,31 €

17

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

2.2.1.4

Forderungen aus Transferleistungen

31.12.2019

Ein Betrag in Höhe von 19.918 € resultiert aus Zuweisungen
für Flüchtlinge aus November und Dezember 2020. Außerdem Veränderung
ist bei dieser Position die Forderung gegenüber dem Land
NRW aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 31.12.2020
362.808 € nachgewiesen. Der Kapitaldienst (Zins- und Tilgungsleistungen) für die von der Gemeinde Ladbergen in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 aufgenommenen Darlehen wird
vom Land NRW übernommen. Die Verbuchung der entsprechenden Beträge erfolgt, sobald die Mitteilung von der NRW
Bank vorliegt. Dann werden sowohl die Forderungen auf der
Aktivseite als auch die Verbindlichkeiten auf der Passivseite
entsprechend gemindert.
2.2.1.5

Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

31.12.2019

296.746,50 €

+ 87.398,35 €
384.144,85 €

27.100,69 €

Hier werden sämtliche öffentliche Forderungen, die nicht unter
Veränderung
die Positionen 2.2.1.1 bis 2.2.1.4 fallen, nachgewiesen.

- 4.857,39 €

31.12.2020

22.243,30 €

2.2.1.6

Forderungen aus negativen Verbindlichkeiten

31.12.2019

Diese Bilanzposition wird nur gefüllt, wenn negative Verbindlichkeiten entstanden sind und diese als Forderungen aufzu- Veränderung
führen sind. Im Jahr 2020 ist dies nicht der Fall.
31.12.2020

0,00 €

0,00 €
0,00 €

18

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

2.2.2

Privatrechtliche Forderungen

Die privatrechtlichen Forderungen werden im Forderungsspiegel nach Schuldnergruppen unterschieden.
2.2.2.1

Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich

31.12.2019

Hier sind insbesondere die Abrechnungsbeträge aus der Konzessionsabgabe nachgewiesen (40.000 €). Die Abrechnung der Veränderung
Konzessionsabgaben erfolgt immer im Zuge des nächsten Jahresabschlusses der Stadtwerke Lengerich.
31.12.2020
2.2.2.2

Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem öffentlichen Bereich

Es handelt sich um privatrechtliche Forderungen gegenüber
dem Kreis Steinfurt.

2.2.3

Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2019

49.927,08 €

- 3.958,56 €
45.968,52 €
12.631,38 €

Veränderung

+ 2.367,02 €

31.12.2020

10.264,36 €

31.12.2019

8.672,64 €
19

Es handelt sich um Vorschüsse, welche die Gemeinde Ladbergen geleistet hat und im abgelaufenen Haushaltsjahr nicht
Veränderung
mehr vereinnahmen konnte. Ein Betrag in Höhe von
24.692,15 € wurden an Asylbewerber ausgezahlt. Die Abrech31.12.2020
nung dieser Beträge erfolgt Anfang des neuen Haushaltsjahres.
2.3

31.12.2019

Liquide Mittel

Zu den liquiden Mitteln gehören die Guthaben bei Banken sowie der Bestand an Bargeld bei der Gemeindekasse.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beträge:




Barkasse
Kreissparkasse Steinfurt
Volksbank Ladbergen

2.700,98 €
2.190.432,79 €
211.443,09 €

+ 22.312,72 €
30.985,36 €

3.258.376,39 €

Veränderung

- 853.799,53 €

31.12.2020

2.404.576,86 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

3

Aktive Rechnungsabgrenzung

31.12.2019

Auf der Aktivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungs- Zugang
posten angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
Abgang
geleistet wurden, diese aber Aufwendungen für eine be31.12.2020
stimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

804.087,88 €
+ 96.518,85 €
- 66.614,79 €
833.991,94 €

Dies trifft bei der Gemeinde Ladbergen u. a. auf die Auszahlung der Besoldung/Versorgung für den Monat Januar zu, die
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum 31.12. fällig
sind.
Darüber hinaus werden unter dieser Position bereits an
Grundstückseigentümer gezahlte Beträge für die Bereitstellung von Aufforstungsflächen, die der Gemeinde Ladbergen
über viele Jahre zur Verfügung stehen, ausgewiesen.
Auch Zahlungen für die Anbindung des Gewerbegebietes „Espenhof“ an die Landstraße sind als ARAP zu bilanzieren und
über 50 Jahre aufzulösen, da sich die Flächen im Eigentum
von Straßen.NRW befinden.
Zuwendungen an den Kreis Steinfurt für den Radwegeausbau
an Kreisstraßen sind hier ebenfalls aktiviert.
Ebenso hat die Gemeinde Ladbergen sich an der Erweiterung
des Tierheimes in Lengerich beteiligt. Auch hierbei handelt es
sich um eine aktivierbare Zuwendung, welche über die Nutzungsdauer des Gebäudes aufzulösen ist.
Der TSV Ladbergen (grundlegende Sanierung Tennisheim)
und der TTC Ladbergen (u. a. Anschaffung Tischtennisroboter) haben Zuwendungen für investive Maßnahmen erhalten.
Sowohl die grundlegende Sanierung des Tennisheimes durch
den TSV als auch die Anschaffung der Gegenstände durch
den TTC wurden im Jahr 2020 nicht mehr realisiert bzw. nicht
mehr zum Abschluss gebracht. Insofern wird eine Minderung
des ARAP erst ab dem Jahr 2021 erfolgen.
Für den Breitbandausbau auf dem Gebiet der Gemeinde Ladbergen ist von der Gemeinde Ladbergen ein Eigenanteil zu
leisten. Dieser Eigenanteil wird als Investitionszuschuss an
die „TPDG mbh“ als ausführende Gesellschaft gezahlt und als
ARAP bilanziert. Als Fertigstellungszeitpunkt ist der Gemeinde
Ladbergen am 06.12.2019 von den Stadtwerken Lengerich
der Monat August 2018 mitgeteilt worden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer des geförderten Breitbandvermögens beträgt danach 20 Jahre. Über diesen Zeitraum wird der ARAP
dann aufgelöst.

20

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) haben sich
im Einzelnen wie folgt entwickelt:








ARAP Aufforstung:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
neuer Bestand 31.12.2020:

238.468,93
0,00
- 8.180,86
230.288,07

€
€
€
€

ARAP Besoldung
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
neuer Bestand 31.12.2020:

22.784,68
22.818,28
- 22.784,68
22.818,28

€
€
€
€

ARAP Rat
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

5.897,10
6.435,00
- 5.897,10
6.435,00

€
€
€
€

ARAP Versorgung Beamte:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

0,00
15.220,00
-0,00
15.220,00

€
€
€
€



ARAP Aus- u. Fortbildung:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

4.616,34
10.234,72
- 1.802,10
13.048,96

€
€
€
€



ARAP aktivierbare Zuwendungen
an das Land NRW:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

41.553,47
0,00
- 951,61
40.601,86

€
€
€
€





ARAP aktivierbare Zuwendungen
an den Tierschutzverein Lengerich:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020
ARAP aktivierbare Zuwendungen
an den Kreis Steinfurt:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

7.020,00 €
0,00 €
- 240,00 €
6.780,00 €

12.421,89
22.505,85
- 1.772,50
33.155,24

€
€
€
€

21

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020







ARAP aktivierbare Zuwendungen
an die TPDG mbH:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

471.325,47
0,00
- 24.985,94
446.339,53

€
€
€
€

ARAP aktivierbare Zuwendungen
an den TSV Ladbergen:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

0,00
14.000,00
- 0,00
14.000,00

€
€
€
€

ARAP aktivierbare Zuwendungen
an den TTC Ladbergen:
Bestand 1.1.20:
Zuführung 2020:
Entnahme 2020:
Bestand 31.12.2020:

0,00
5.305,00
- 0,00
5.305,00

€
€
€
€

22

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Passiva
1

1.1

Eigenkapital
31.12.2019

Allgemeine Rücklage

In der Rücklage wird der Betrag ausgewiesen, der sich rechnerisch aus der Differenz zwischen dem Saldo des Aktivvermögens und dem Saldo der Passivposten ergibt. Hier ist nur
ein positiver Wert auszuweisen. Dieser Betrag ist abhängig
von der Bewertung aller übrigen Bilanzpositionen. Eine Erhöhung nach der Aufstellung der Schlussbilanz ist durch eine
Zuführung von Jahresüberschüssen möglich. Eine Verringerung entsteht durch eine mögliche genehmigungspflichtige
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Abdeckung von
Jahresfehlbeträgen. Gem. § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung
von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der
Gemeindeordnung NRW sowie aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen. Die Verrechnungen sind im Anhang zu erläutern.
Folgende erläuterungspflichtige direkte Verrechnungen mit
der allgemeinen Rücklage wurden im Jahr 2020 durchgeführt:
1. Werterhöhung der Wertpapiere des
Anlagevermögens
(s. Erläuterung unter 1.3.4-Aktiva) +
2. Wertminderung der Beteiligung
an der TPDG
(s. Erläuterung unter 1.3.2-Aktiva)
3. Gewinn aus Verkauf VW-Pritsche
+
4. Ertragswirksame Auflösung SoPo
+
5. Gewinn aus Verkauf Fortuna-Kipper +
6. Gewinn aus Verkauf Ford Toureno
+
7. Ertragswirksame Auflösung SoPo
+
8. Verlust aus Abgang KPW
9. Verlust aus Abgang Defi Seniorentreff 10. Ertragswirksame Auflösung SoPo
+
11. Verlust aus Abgang Defi Halle I
12. Ertragswirksame Auflösung SoPo
+
13. Verlust aus Abgang Defi Halle II
14. Ertragswirksame Auflösung SoPo
+

20,75 €
4.900,69 €
349,00 €
1,00 €
2.799,00 €
1.699,00 €
1,00 €
1,00 €
1,00 €
1,00 €
1.062,80 €
841,51 €
841,49 €
841,49 €

Die Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Planung
gem. § 45 Abs. 2 KomHVO NRW ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

19.782.993,04 €

Zugang

+ 6.553,75 €

Abgang

- 6.806,98 €

31.12.2020

19.782.739,81 €

23

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.2

Sonderrücklage

Eine Sonderrücklage ist nicht vorhanden.

1.3

Ausgleichsrücklage

Der Jahresüberschuss 2019 betrug 652.398,95 €. Dieser Betrag wurde gem. Ratsbeschluss vom 17.09.2020 der Ausgleichsrücklage zugeführt.

1.4

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag werden aus
dem Saldo der Ergebnisrechnung des zurückliegenden Haushaltsjahres ermittelt. Der Jahresüberschuss ist die positive
Differenz zwischen den Gesamterträgen und den Gesamtaufwendungen eines Haushaltsjahres. Ein Jahresfehlbetrag entsteht, wenn die Gesamtaufwendungen gegenüber den Gesamterträgen überwiegen. Diese Bilanzposition wirkt sich unmittelbar auf das gemeindliche Eigenkapital aus. Daher ist
das Ergebnis des Vorjahres in dieser Aufstellung bereits mit
der allgemeinen Rücklage (Ziffer 1.1) bzw. der Ausgleichsrücklage (Ziffer 1.3) verrechnet.

31.12.2019

31.12.2020

0,00 €

0,00 €

31.12.2019

999.571,33 €

Zugang

652.398,95 €

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

1.651.970,28 €

652.398,95 €

+ 854.131,76 €

24

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

2
2.1

Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen

Zweckgebundene Zuwendungen stehen aufgrund entsprechender Auflagen durch den Zuschussgeber nicht zur freien
Verfügung, sondern die Auszahlung ist auf bestimmte investive Maßnahmen beschränkt. Diese Zuwendungen sind in der
Bilanz zu passivieren und als Sonderposten darzustellen. Mit
der Fertigstellung der bezuschussten Vermögensgegenstände
wird der entsprechende Sonderposten ertragswirksam über
den Zeitraum der Nutzungsdauer aufgelöst.
Es erfolgt eine Unterscheidung in
a) SoPo aus Zuweisungen vom Bund:
b) SoPo aus Zuweisungen vom Land:
c) SoPo aus Zuweisungen von Gemeinden
und Gemeindeverbänden:
2.2

383.707,89 €
9.006.579,97 €

8.963.251,40 €

Zugang

+ 122.730,25 €

Umbuchung

+ 772.417,91 €

Abgang

- 7.210,99 €

Abschreibung

- 460.509,36 €

Entnahme für
Abgänge aus
Abschreibung

+ 5.524,99 €

31.12.2020

9.396.204,20 €

5.916,34 €

Sonderposten für Beiträge

Beiträge sind Ersatzleistungen für die Anschaffung, Herstellung oder Erweiterung öffentlicher Anlagen. Die Passivierung
und Auflösung erfolgt analog zu den Sonderposten für Zuwendungen unter 2.1.
Hier erfolgt eine Unterscheidung in
a) Sonderposten Erschließungsbeiträge = 4.662.486,14 €
b) Sonderposten Kanalanschlussbeiträge = 3.084.208,22 €
2.3

31.12.2019

Sonderposten für Gebührenausgleich

Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen sind
als Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler zu werten. Da die Gemeinde über diese Überschüsse nicht frei verfügen kann, sind diese als Sonderposten zu bilanzieren. Diese
Sonderposten werden in künftigen Perioden aufgelöst und
zur Entlastung der Gebühren verwendet. Folgende Sonderposten sind hier bilanziert:
a) Müllabfuhrgebühr
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wurde der Gebührenrücklage für die Abfallbeseitigung aufgrund der Nachkalkulation ein Betrag in Höhe von 29.248,59 € entnommen.

31.12.2019

7.897.730,45 €

Zugang

+ 71.365,14 €

Umbuchung

+ 63.850,28 €

Abschreibung

- 286.251,51 €

31.12.2020

7.746,694,36 €

31.12.2019

54.264,82 €

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 36.102,72 €

31.12.2020

18.162,10 €

25

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Entwicklung der Rücklage:
Stand 31.12.2019:
Entnahme 2020:
Stand am 31.12.2020:

30.472,55 €
- 29.248,59 €
1.223,96 €

d) Straßenreinigung / Winterdienst
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wurde aus der Gebührenrücklage für die Straßenreinigung / Winterdienst aufgrund der Nachkalkulation ein Betrag in Höhe von
6.854,13 € entnommen.
Entwicklung der Rücklage:
Stand 31.12.2019:
23.792,27 €
Entnahme 2020:
- 6.854,13 €
Stand am 31.12.2020:
16.938,14 €

2.4

Sonstige Sonderposten

Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für alle weiteren denkbaren Sonderposten dar, wie z.B. Sonderposten für
die Überlassung von Grundstücken und Straßen aus der Flurbereinigung. Die Sonderposten für die überlassenen Grundstücke im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden
nicht ertragswirksam aufgelöst, da auch die Grundstücke keinem Werteverzehr unterliegen.
Außerdem werden hier für gespendete Gegenstände entsprechende Sonderposten gebildet.
Die Zuwendung aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für
die Speiseraumerweiterung der OGGS in Höhe von 96.082,00
€ wurde von den „erhaltenen Anzahlungen“ in die „Sonstigen
Sonderposten“ umgebucht.

31.12.2019

Zugang

4.648.584,64 €

+ 0,00 €

Umbuchung

+ 96.082,00 €

Abschreibung

- 307.998.77 €

31.12.2020

4.436.667,87 €

26

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

3
Rückstellungen
Veränderungen gem. Rückstellungsspiegel 2020 als Anlage:
3.1

Pensionsrückstellungen

31.12.2019

Pensionsrückstellungen sind dem Grunde und/oder der Höhe
Zugang
nach ungewissen Verbindlichkeiten. Alle Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen sind mit ih- Abgang
rem im Teilwertverfahren ermittelten Barwert als Rückstel31.12.2020
lung anzusetzen. Alle entstandenen Verpflichtungen gegenüber aktiv Beschäftigten und Pensionären sowie Hinterbliebenen einschließlich der Beihilfe sind als Rückstellung zu bilanzieren. Die Höhe wird grundsätzlich in einem versicherungsmathematischen Gutachten im Auftrag von den Kommunalen
Versorgungskassen für Westfalen-Lippe von der Heubeck AG
ermittelt.
3.3

Instandhaltungsrückstellungen

Instandhaltungsrückstellungen gem. § 37 Abs. 4 KomHVO
NRW wurden im Jahr 2020 nicht gebildet:

Sonstige Rückstellungen

Unter dieser Bilanzposition werden Rückstellungen gebildet,
die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag
noch nicht genau bekannt sind. Hier handelt es sich insbesondere um Rückstellungen










für Erstattungsverpflichtungen aus der Versorgungslastenteilung
für geleistete Überstunden
für noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub
für Altersteilzeit
für die Entsorgung von Klärschlamm
für haushaltsrechtliche Prüfungen
für das Baugebiet "Haberkamp"
für das Baugebiet „Lütke Rott“
für vertragliche Verpflichtungen

+ 1.137.577,00 €
- 799.118,00 €
4.426.484,00 €

31.12.2019

0,00 €

Zugang

0,00 €

Abgang

0,00 €

31.12.2020
3.4

4.088.025,00 €

0,00 €

31.12.2019

1.129.866,19 €

Zugang

+ 263.917,50 €

Abgang

- 433.439,40 €

31.12.2020

960.344,29 €

27

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

4

Verbindlichkeiten

4.1
Anleihen
Anleihen sind nicht vorhanden.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen umfassen alle Finanzmittel, die der Gemeinde
von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, die zurückgezahlt werden müssen und für die die
Gemeinde Zinsen zu leisten hat. Kreditverbindlichkeiten sind wie Anleihen mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. In der Bilanz findet eine Unterteilung nach den entsprechenden Kreditoren
statt.
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kredite:
















KSK Steinfurt
Nr. 673093704
WestLB AG
Nr. 092K19
NRW.Bank
Nr. 3111129874
NRW.Bank
Nr. 420184258
KfW
Nr. 4433762
VB Tecklenburger Land eG
Nr. 110713332
DG Hyp
Nr. 3300170200
WL Bank
Nr. 398292700
WL Bank
Nr. 398292701
Westf. Provinzial Vers. AG
Nr. GED 2500220
NRW.Bank
Nr. 6404475227
NRW.Bank
Nr. 4202757664
NRW.Bank
Nr. 4203091964
NRW.Bank
Nr. 4203444346

768.954,40 €

31.12.2019

3.735.480,21 €

Zugang

+ 96.082,00 €

Abgang

- 307.088,60 €

31.12.2020

3.524.473,61 €

508.909,83 €
740.000,00 €
303.650,00 €
7.112,00 €
145.614,49 €
72.280,86 €
250.551,11 €
311.661,78 €
40.000,00 €
12.931,14 €
174.454,00 €
92.272,00 €
96.082,00 €

28

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Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

4.3

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung

31.12.2019

0,00 €

Grundsätzlich darf die Gemeinde Kredite nur für Investitionen
aufnehmen. Da sie aber verpflichtet ist, ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen, kann sie als Ausnahme Kredite zur Liquiditätssicherung
aufnehmen. Eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 6 Mio. € ist in der Haushaltssatzung
enthalten. Zum 31.12.20 sind keine Kredite zur Liquiditätssicherung zu bilanzieren.

Zugang

+ 0,00 €

Abgang

- 0,00 €

4.5

31.12.2019

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Alle vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die Gemeinde
die Leistung bereits erhalten hat, ohne die entsprechende
Gegenleistung (die Zahlung) erbracht zu haben, werden hier
ausgewiesen, sofern sie nicht als Rückstellung zu buchen
sind. In erster Linie handelt es sich um Rechnungen für Lieferungen und Leistungen aus 2020, welche erst im Jahr 2021
eingegangen sind.
4.6

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich, die
auf dem Grundsatz der Solidarität basieren, wie z.B. Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Außerdem zählen dazu
rechtsverbindliche Verpflichtungen aus dem Finanzausgleich.
Sie werden dann bilanziert, wenn die Gemeinde ihre rechtliche Verpflichtung zur Zahlung noch nicht erfüllt hat.
Bei den zum Jahresende 2020 vorhandenen Verbindlichkeiten
handelt es sich in erster Linie um Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Steinfurt für den Bereich der Asylbewerber.

31.12.2020

0,00 €

153.334,47 €

Veränderung

+ 24.221,53 €

31.12.2020

177.556,00 €

31.12.2019

16.312,95 €

Veränderung

+ 22.778,78 €

31.12.2020

39.091,73 €

29

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

4.7

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten alle restlichen Verbindlichkeiten der Gemeinde Ladbergen, die nicht von den
anderen passiven Bilanzpositionen erfasst werden. Darunter
fallen insbesondere



31.12.2019

273.504,13 €

Veränderung

- 40.450,94 €

31.12.2020

233.053,19 €

Verbindlichkeiten aus Zinsleistungen
Verwahrgelder (z. B. für Zahlungen an das Finanzamt,
einbehaltene Sicherheitsleistungen, Abrechnungsbeträge aus dem Bereich des Sozialamtes, Kassenbestand der Belegschaftskasse, Kassenbestand der
Jagdgenossenschaft usw.)

Gegenüber der Landeshauptkasse Düsseldorf bestand am
Jahresende 2020 eine Verbindlichkeit in Höhe von
95.272,34 €. Hierbei handelt es sich um Rückzahlungsverpflichtungen aus der Abrechnung für den Gemeindeanteil
aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie
aus Nachzahlungsverpflichtungen für die Gewerbesteuerumlage. In den Vorjahren wurden die Abrechnungsbeträge regelmäßig im Jahr der Bescheiderstellung gebucht.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es nach Rücksprache
mit dem zuständigen Ministerium zulässig, die Verbuchung der Abschlussbeträge auch dem Jahr 2020 zuzurechnen (s. Schnellbrief Nr. 54/2021). Von dieser Option
hat die Gemeinde Ladbergen Gebrauch gemacht.
4.8

Erhaltene Anzahlungen

30

31.12.2019

Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um Beträge, die von
der Gemeinde als Sonderposten an ein Anlagegut gekoppelt
Veränderung
werden können, wobei das Anlagegut noch nicht aktiviert ist.
Insofern handelt es sich um Verbindlichkeiten, die im Moment
31.12.2020
der Aktivierung als Sonderposten abzubilden sind.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:


Schulpauschale
0,00 €
Investive Maßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen
an der Grundschule bzw. an der Schulsporthalle;
durch gegenseitige Deckungsfähigkeit mit der Investitions- und Sportpauschale auch für andere investive
Maßnahmen einsetzbar.



Sportpauschale:
154.754,14 €
Investive Maßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen
an Sportanlagen

1.949.971,46 €

- 89.394,77 €
1.860.576,69 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020








Investitionspauschale des Landes:
Investive Maßnahmen
Investitionspauschale für Glasfaser:
Mittel für Auflösung ARAP Glasfaser

838.485,33 €

Erschließungsbeiträge für Straßenbau:
geplante Verwendung:
Koldefeld
Heinrich-Büssing-Str.
Bei Brinksteffen
Stieneckers Esch
Am Kanal
Lütke Rott
Am Alten Feuerwehrhaus

846.347,54 €

Kanalanschlussbeiträge für Kanalbau:
geplante Verwendung:
Am Kanal

0,00 €

49.729,99 €
2.695,13 €
281.385,98 €
1.174,56 €
11.985,00 €
38.090,83 €
461.286,05 €
17.977,50 €
17.977,50 €



Kostenersatz für Hausanschlüsse
3.012,18 €
geplante Verwendung:
Flur 51/227
3.012,18 €
(= gleichzeitig als Forderung bilanziert, da Kassenrest)



Feuerschutzpauschale
Verwendung für:
Investive Maßnahmen für die FFW;
hier: Neuanschaffung LF10

0,00 €
31



Mittel aus der Integrationspauschale
0,00 €
Diese Mittel werden vom Sozialamt verwaltet.



Zuwendungen für
das „Dorfinnenentwicklungskonzept - DIEK“
„Parkanlagen und Stadtgrün“;
hier: Spielarena 12+



Zuwendungen für das
Dorfinnenentwicklungskonzept - DIEK“
für Produkt „Verkehrsflächen“;
hier: Fußweg Mühlenbach

0,00 €

0,00 €

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

5

Passive Rechnungsabgrenzung

31.12.2019

Auf der Passivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungs- Zugang
posten angesetzt, wenn Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
Abgang
eingehen, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach die31.12.2020
sem Tag darstellen.
Für die Bereitstellung von Aufforstungsflächen, die der Gemeinde Ladbergen über viele Jahre zur Verfügung stehen,
wurden an die Grundstückseigentümer Beträge gezahlt, die in
der Bilanz als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
ausgewiesen werden. Nunmehr wurden von Dritten ebenfalls
Flächenanteile hieraus als Ausgleichsfläche in Anspruch genommen. Die hierfür gezahlten Beträge werden als PRAP bilanziert und über den gleichen Zeitraum wie der ARAP ertragswirksam aufgelöst.
Die Gemeinde Ladbergen hat für den Glasfaserausbau der
Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
(TPDG) einen Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Die Gegenfinanzierung dieses Investitionskostenzuschusses erfolgt aus der Investitionspauschale des Landes.
Der bisher als „erhaltene Anzahlung“ auf der Passiv-Seite der
Bilanz nachgewiesene Betrag wurde im Jahr 2020 aufgrund
einer Prüfungsbemerkung auf die Bilanzposition „Passive
Rechnungsabgrenzung“ umgebucht. Die Auflösung erfolgt
zeitgleich mit der Auflösung des ARAP auf der Aktiv-Seite der
Bilanz.

25.315,92 €
+ 471.325,47 €
- 26.391,62 €
470.249,17 €

32

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

III. Verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzliches:
Der Jahresabschluss hat zum Bilanzstichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln (§ 95 Abs. 1 GO NRW).
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung für Kommunen (GOB-K) wurden
beachtet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden fanden die §§ 33 bis 37 und
die §§ 42 bis 44 KomHVO NRW entsprechende Anwendung.
Hinsichtlich der Schlussbilanz wurde eine Buchinventur zum Stichtag 31.12.20 durchgeführt.
Erläuterungen zur Bewertung
1. Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit sie einer Abnutzung unterliegen, gemäß
der Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Für Gegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden, deren Bestand in
Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt und deren Gesamtwert
für die Kommune von nachrangiger Bedeutung ist, sind Festwerte gem. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW
gebildet worden. Hierbei wird unterstellt, dass Verbrauch, Abgänge und Abschreibungen der in dem
Festwert einbezogenen Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag durch Zugänge ausgeglichen werden. Sie werden daher mit gleichbleibendem Wert und mit gleichbleibender Menge angesetzt. Die Festwerte sind gem. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW alle fünf Jahre durch eine Inventur zu
prüfen. Festwerte sind nur vereinzelt in den Bereichen Rathaus, Feuerwehr, Grundschule, Sporthalle, Turnhalle, Bürgerhaus oder Baubetriebshof gebildet worden.
Gruppenwerte gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW wurden nicht gebildet.
Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage der Abschreibungstabelle der Gemeinde Ladbergen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW
direkt im Aufwand erfasst.

Finanzanlagen
Hierzu zählen die Beteiligungen, die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen. Neuzugänge werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Abweichend hierfür hat die Gemeinde Ladbergen für die Jahre 2008 bis 2018 keine zusätzlichen
Anschaffungskosten für die Stadtwerke Lengerich GmbH berücksichtigt.

33

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Als Minderheitsgesellschafter an der Stadtwerke Lengerich GmbH wird nach dem zwischen der
Stadtwerke Lengerich GmbH und der Bäder und Wasser GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag für die Gemeinde Ladbergen eine jährliche Ausgleichszahlung ermittelt. Diese Ausgleichszahlungen wurden nicht vollständig an die Gemeinde Ladbergen ausgezahlt. Unter Berücksichtigung einzubehaltender Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt T€ 1.063 der Kapitalrücklage der Stadtwerke Lengerich GmbH
zugeführt. Die im Rahmen des sogenannten Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahrens nicht ausgezahlten
Ausgleichsbeträge nach § 3 des Ergebnisabführungsvertrags stellen grundsätzlich aktivierungspflichtige Anschaffungskosten der Beteiligung dar. Sofern diese jährlichen Kapitalerhöhungen nicht
zu einer Wertsteigerung der Finanzanlage führen, sind diese nach § 36 Abs. 6 KomHVO NRW
i. V. m. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW ergebnisneutral gegen die allgemeine Rücklage außerplanmäßig
abzuschreiben. Eine Auswirkung auf die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich dadurch nicht.
Im Berichtsjahr ergab sich keine Verpflichtung zur Leistung von Kapitalrücklageerhöhungen aufgrund von Ausgleichzahlungsermittlungen.
Umlaufvermögen
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit der beizulegende Wert nicht
geringer war.
Alle Forderungen sind zum Nennwert angesetzt.
Abschreibungen wurden in Bezug auf befristete/unbefristete Niederschlagungen vorgenommen.
Liquide Mittel
Hier sind die Guthaben bei den Kreditinstituten und die Barkassenbestände zum 31.12.2020
ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Ausgaben vor dem 31.12. erfasst, soweit sie
Aufwand in späteren Rechnungsperioden darstellen. In dem Posten werden auch Investitionskostenzuschüsse an Dritte i. S. d. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von 776.469,70 € (Vorjahr:
770.789,76 €) abgebildet. Die Auflösung des Abgrenzungspostens für investive Zwecke erfolgt linear
über die Zweckbindungsdauer.
2. Passivseite
Allgemeine Rücklage
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW müssen Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von
Vermögensgegenständen des gemeindlichen Anlagevermögens, die für die kommunale Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Gleiches gilt für Erträge und Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen.

34

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Die erläuterungspflichtigen direkten Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage für das Jahr 2020
sind unter Punkt II – Passiva – Punkt 1.1 aufgeführt:
Die Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Planung gem. § 45 Abs. 2 KomHVO NRW ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.
Ausgleichsrücklage
Gemäß § 75 GO NRW betrug die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 652.398,95 € insgesamt 1.651.970,28 €. Der Jahresüberschuss
2020 in Höhe von 854.131,76 € soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Sonderposten
Investiv genutzte Sonderposten für Zuwendungen werden einem konkreten Vermögensgegenstand
zugeordnet und entsprechend dessen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst (abgeschrieben).
Konsumtive Zuwendungen werden im Jahr des Zugangs komplett ergebniswirksam erfasst.
Sonderposten für Beiträge werden ebenfalls einem konkreten Vermögensgegenstand zugeordnet
und entsprechend dessen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Hierunter werden auch Sonderposten für übertragene Erschließungsanlagen ausgewiesen.
Unter den sonstigen Sonderposten werden u. a. die Gegenwerte von im Flurbereinigungsverfahren
übertragenen Grundstücken und unentgeltlich übertragenen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Sonderposten für den Gebührenausgleich werden gebildet, wenn eine kostenrechnende Einrichtung
einen Gebührenüberschuss erwirtschaftet. Hierunter fällt die Kostenüberdeckung (vgl. auch § 6 Abs.
2 KAG NRW) des Gebührenhaushaltes Abwasserbeseitigung/Kleinkläranlagen, Straßenreinigung/Winterdienst und Abfallbeseitigung. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes werden innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen, indem sie gebührenmindernd in
der Kalkulation berücksichtigt werden. Für das Haushaltsjahr 2020 ergaben die Nachkalkulationen
für zwei Gebührenbereiche Unterdeckungen, die entsprechend zu einer Minderung des Sonderpostens geführt haben.

Rückstellungen
Pensions- und Beihilferückstellungen werden gemäß den Mitteilungen der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, angesetzt. Bewertet sind die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Die Ermittlung erfolgt mit
dem durch § 37 Abs. 1 KomHVO NRW vorgegebenen Rechnungszins von 5,0 % auf der Basis der
Heubeck-Richttafeln 2018 G. Für die Höhe der Versorgung werden die zum 31.12.2020 maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht. Dabei wird der Einbaufaktor gemäß § 5 Abs. 1 LBeamtVG NRW
berücksichtigt.
Im Vergleich zum Vorjahr werden somit die Anpassung der Besoldung und Versorgung um 3,20 %
zum 01.01.2020 (Beträge gemäß den Anlagen zu Artikel 1 des Gesetzes vom 12.07.2019 zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen, GV.NRW 2019 S. 378) berücksichtigt.

35

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Von der in § 37 Abs. 2 KomHVO NRW erstmalig zum 01.01.2019 eingeführten Möglichkeit, erforderliche Zuführungen aufgrund von Besoldungsanpassungen auf drei Jahre zu verteilen wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf Grundlage von
Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils
(Basis: Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2019). Die Bewertung erfolgt
unter Verwendung der Statistiken für Zahnbehandlung und Zahnersatz, ambulante Heilbehandlung,
stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer sowie ambulante und stationäre Pflege aller Pflegegrade jeweils für Beihilfeberechtigte.
Die Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2019 führen zu deutlich höheren
Beihilferückstellungen als die im Vorjahr verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2018. Hierzu haben nicht nur deutlich erhöhte Pflegekosten beigetragen, sondern auch
hohe Ausgabensteigerungen für die ambulante Heilbehandlung.
Das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde für alle Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte
mit 60 Jahren und alle übrigen Beamten und Beamtinnen mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 LBG NRW angesetzt.
Rückstellungen müssen nach § 37 Abs. 5 KomHVO NRW für Verpflichtungen angesetzt werden, die
dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, sofern der
zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit
zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige
Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Sonstige Rückstellungen werden gem. § 37 Abs. 7
KomHVO NRW nur gebildet, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Langfristige
Rückstellungen erfolgen zu Rückzahlungsbeträgen ohne Berücksichtigung eventueller Zinseffekte.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten der Gemeinde sind zum jeweiligen Rückzahlungswert bilanziert. Hierzu zählen die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen.
Passive Rechnungsabgrenzung
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem 31.12. erfasst, soweit
sie Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen.
Für die Bereitstellung von Aufforstungsflächen, die der Gemeinde Ladbergen über viele Jahre zur
Verfügung stehen, werden an die Grundstückseigentümer Beträge gezahlt, die in der Bilanz als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) ausgewiesen werden. Nunmehr werden von Dritten
ebenfalls Flächenanteile hieraus als Ausgleichsfläche in Anspruch genommen. Die hierfür gezahlten
Beträge werden als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über den gleichen Zeitraum wie der ARAP ertragswirksam aufgelöst.

36

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Sonstige Angaben
Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist im Anlagenspiegel (Anlage 1)
dargestellt. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung oder der
örtlichen Abschreibungstabelle liegen nicht vor.
Der Stand der Forderungen ist im Forderungsspiegel (Anlage 2) dargestellt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Entwicklung der Sonderposten für den Gebührenausgleich:

31.12.2019

Inanspruchnahme-

Zuführung

31.12.2020

30.472,55 €

29.248,59 €

- €

1.223,96 €

0,00 €

0,00 €

- €

- €

23.792,27 €

6.854,13 €

- € 16.938,14 €

54.264,82 €

36.102,72 €

- € 18.162,10 €

Stand

Müllabfuhr
Abwasser/Kleinkläranlagen
Straßenreinigung/Winterdienst

Stand

Eine Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen ist als Anlage 4 beigefügt.
Der Stand und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 ist der Übersicht (Anlage 3)
zu entnehmen.
Um die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken, hat das Land über die NRW.BANK den
nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 bis 2020 durch das Programm
„NRW.BANK.Gute Schule 2020“ Kredite (Liquiditäts- und Investitionskredite) in einer Gesamthöhe
von bis zu 2 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen
für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen. Die Tilgungsleistungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.BANK geleistet.

Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen
Schulgeländen und den räumlich dazu gehörenden Schulsportanlagen. Für die Gemeinde Ladbergen stehen bzw. standen aus diesem Programm Kredite in Höhe von insgesamt 384.328 €
(96.082 €/Jahr) zur Verfügung.
In seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Ladbergen das Konzept über die Verwendung im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente beschlossen.

37

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Die Kreditkontingente für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 192.164 € sind im Haushaltsjahr
2018 für den Anbau an der Grundschule in Anspruch genommen worden. Die Kreditkontingente
2019 und 2020 mit jeweils 96.082 € wurden für die Fassadenerneuerung sowie für die Erweiterung
des Speiseraumes eingesetzt. Alle Kreditkontingente wurden in vollem Umfang für investive Zwecke
verausgabt. Die Kapitaldienste für die aufgenommenen Darlehen übernimmt das Land NRW. Der
vom Land NRW übernommene Kapitaldienst beträgt im Haushaltsjahr 2020 13.930,00 €.

Zu den erhaltenen Anzahlungen zählen insbesondere die Investitions-, Schul-, Sport- und Feuerschutzpauschalen, die sich wie folgt entwickelt haben:

Stand

Stand
Veränderungen

31.12.2019

31.12.2020

35.314,97 €

+ 33.466,90 €
- 68.781,87 €

0,00 €

Sportpauschale

110.608,81 €

+ 60.000,00 €
- 15.854,67 €

154.754,14

Schulpauschale

128.670,62 €

+ 300.000,00 €
- 428.670,62 €

0,00 €

Investitionspauschale

892.015,85 €

+ 664.141,51 €
- 717.672,03 €

838.485,33 €

Erschließungsbeiträge
Straßen

672.272,15 €

+ 235.888,50 €
- 61.813,11 €

846.347,54 €

Erschließungsbeiträge
Kanäle

17.977,50 €

+ 0,00 €
- 0,00 €

17.977,50 €

Erschließungsbeiträge
Hausanschlüsse

4.355,42 €

+ 3.012,18 €
- 4.355,42 €

3.012,18 €

Sonstige Beiträge

27.189,00 €

+ 0,00 €
- 27.189,00 €

0,00 €

Sonstige (Integrationspauschale + DIEK)

61.567,14 €

+ 0,00 €
- 61.567,14 €

0,00 €

1.949.971,46 €

- 89.394,77 €

1.860.576,69 €

Feuerschutzpauschale

38

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

Von den vorgenannten wesentlichen Pauschalen ist eine Verwendung wie folgt eingeplant:
Feuerschutzpauschale

Investive Maßnahmen für die FFW

Sportpauschale

Investive Maßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen (Seit dem Jahr 2018 regelt das Gemeindefinanzierungsgesetz, dass die Zuweisungen aus den Investitionspauschalen und der Sport -und Schulpauschale gegenseitig deckungsfähig sind).

Schulpauschale

Investive Maßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen an der
Grundschule bzw. an der Schulsporthalle. (Seit dem Jahr 2018
regelt das Gemeindefinanzierungsgesetz, dass die Zuweisungen aus den Investitionspauschalen und der Sport -und Schulpauschale gegenseitig deckungsfähig sind)

Investitionspauschale

Verwendung für diverse investive Maßnahmen (Seit dem Jahr
2018 regelt das Gemeindefinanzierungsgesetz, dass die Zuweisungen aus den Investitionspauschalen und der Sport -und
Schulpauschale gegenseitig deckungsfähig sind).
Koldefeld (49.729,99 €)
Heinrich-Büssing-Str. (2.695,13 €)
Bei Brinksteffen (281.385,98 €)
Stieneckers Esch (1.174,56 €)
Am Kanal (11.985,00 €)
Lütke Rott (38.090,83 €)

Erschließungsbeiträge

Am Alten Feuerwehrhaus (461.286,05 €)
Kanalbaumaßnahme für Straße „Am Kanal“ (17.977,50 €)
Kanalanschlussbeiträge und
Kostenersatz für Hausanschlüsse Betrag für Hausanschluss in Höhe von 3.012,18 € ist auch auf
der Aktiv-Seite als Forderung bilanziert, da der Betrag noch
nicht eingezahlt wurde. Wird an vorhandenen Kanal angebunden.
Weitere Pauschalen stehen am Jahresende 2020 nicht zur
Sonstige
Verfügung.

IV.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung sind gem. § 39 KomHVO für die Ertrags- und Aufwandsarten jeweils Jahressummen auszuweisen. Hierdurch werden das tatsächliche Ressourcenaufkommen und der tatsächliche Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres abgebildet und somit der Jahreserfolg, der
sich als Überschuss oder Fehlbetrag darstellen kann.
Im Folgenden werden die einzeln nachzuweisenden Positionen der Ergebnisrechnung erläutert, die
für die Gemeinde Ladbergen von Bedeutung sind.

39

Gemeinde Ladbergen
Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

1.

Erträge

1.1

Steuern und ähnliche Abgaben

Neben den Erträgen aus Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuerwerden hier auch die
Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer und die Leistungen nach dem
Familienleistungsausgleich erfasst. Ein Steuerertrag entsteht, wenn die Veranlagung erfolgt.
1.2

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Überwiegend stammen die Erträge aus Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für laufende Zwecke
vom Land und den Auflösungen von Sonderposten aus Zuwendungen. Außerdem ist hier die aufgrund der Corona-Pandemie vom Land gezahlte Gewerbesteuerausgleichsleistung gebucht.
1.3

Sonstige Transfererträge

Ausgewiesen werden hier der Ersatz von Leistungen, Schuldendiensthilfen und andere sonstige
Transfererträge.

1.4

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Hier werden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erfasst. Bei den Benutzungsgebühren handelt es sich im Einzelnen um








Gebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehr
Gebühren für die Schülerbetreuung
Gebühren für die Benutzung der Bücherei
Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte und Übergangswohnheime
Gebühren für die Benutzung von Sportanlagen
Gebühren für die Abwasseranlagen
Gebühren für die Abfallbeseitigung

Außerdem werden hier die Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und die Zuführung zu oder
die Entnahme aus den Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen.
1.5

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Hierbei handelt es sich in der Regel um Erträge aus Verkäufen sowie um Mieten, Pachten und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte.
1.6

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen beziehen sich auf die Erstattung oder Umlage
für den betriebsbedingten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zur Erbringung eines öffentlichen Güterangebots.

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1.7

Sonstige ordentliche Erträge

Hierzu werden alle Erträge ausgewiesen, die keiner der vorgehenden Positionen zugeordnet werden
können. Enthalten sind im Wesentlichen Erträge aus Konzessionsabgaben, Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, Erträge aus Säumniszuschlägen, Erträge aus der
Auflösung von sonstigen Sonderposten und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

41

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2.

Aufwendungen

2.1

Personalaufwendungen

Hierzu zählen alle Aufwendungen, die dem Arbeitgeber für das aktive Personal entstehen sowie
Aufwendungen für sonstige arbeitnehmerähnliche Vertragsformen. Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge der Entgelte und Gehälter einschließlich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Weiterhin
zählt man z. B. die Aufwendungen für Beiträge der Sozialversicherungen und der Zusatzversorgung,
Beihilfen und die Zuführung zu der Pensionsrückstellung hierzu.
2.2

Versorgungsaufwendungen

Diese Position beinhaltet neben den Aufwendungen für die Versorgungsempfänger (Umlagezahlung
an die Versorgungskasse und Beihilfen) auch die Zuführung zu den Rückstellungen für Versorgungsempfänger.
2.3

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen, die mit dem Verwaltungshandeln wirtschaftlich zusammenhängen. Hierzu zählt man z. B. die Aufwendungen für Energie, Wasser, Vertrieb, Waren aber auch die Aufwendungen für die Unterhaltungen und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens.
2.4

Bilanzielle Abschreibungen

Die Abschreibungen des Anlagevermögens stellen den Werteverzehr des Anlagevermögens innerhalb des Haushaltsjahres dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von aktivierten Gütern des
Anlagevermögens wurden grundsätzlich linear auf die Nutzungsdauer des entsprechenden Anlagegutes verteilt.
Abschreibungen auf Umlaufvermögen sind im Jahr 2020 nicht angefallen.

2.5

Transferaufwendungen

Unter der Position der Transferaufwendungen sind zumeist Zahlungen der Kommune an private
Haushalte oder Unternehmen ausgewiesen. Zum Teil erfolgt dies ohne Gegenleistungsverpflichtung
(z. B. bei Sozialhilfeleistungen). Aber auch Allgemeine Zuweisungen an das Land bzw. an Gemeinden
und Gemeindeverbände (z. B. Kreisumlage) werden hier gebucht.
2.6

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Hier werden alle weiteren Aufwendungen erfasst, die nicht den vorgenannten Positionen zuzurechnen sind.
2.7

Finanzerträge

Die Finanzerträge beinhalten Zinserträge sowie Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen.

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2.8

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

Hier werden neben den Zinsaufwendungen auch eventuelle Kreditbeschaffungskosten erfasst.
Zusammenfassung Ergebnisrechnung
Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ist festzustellen, dass die Summe der ordentlichen
Erträge die Summe der ordentlichen Aufwendungen um 509.969,72 Euro übersteigt.

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V. Erläuterungen zur Finanzrechnung 2020
Im Gegensatz zur Ergebnisrechnung ist die Finanzrechnung eine rein auf Zahlungsströme bezogene
Rechnung. Daher werden bei gleichartigen Positionen unterschiedliche Zahlen ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung berücksichtigt beispielsweise die Sollstellungen aufgrund der Bescheiderstellung,
während die Finanzrechnung ausschließlich die Zahlungen darstellt. Nicht zahlungswirksame Vorgänge (z. B. Abschreibungen, Sonderpostenauflösung, Rückstellungszuführung) werden in der Finanzrechnung nicht dargestellt.
Zahlungsmittelbestand aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelbestand aus laufender Verwaltungstätigkeit bildet originär die Zahlungsströme
ab, die aus den Aufwendungen und Erträgen der Ergebnisrechnung entstehen. Hier gilt wie in der
gesamten Finanzrechnung das Kassenwirksamkeitsprinzip, es ist also der Zeitpunkt des Zahlungsmittelein- bzw. -ausgangs maßgeblich, nicht die wirtschaftliche Verursachung. Allein dieser ungleiche
Zeitpunkt der Erfassung erzeugt schon Unterschiede zwischen der Ergebnis- und der Finanzrechnung.
Die Ertrags- und Aufwandsarten wurden zur Ergebnisrechnung bereits ausführlich erläutert, denen
entsprechen weitgehend die Ein- und Auszahlungsarten. Deshalb werden im Folgenden insbesondere die wesentlichen Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung erläutert.
So finden sich in der Finanzrechnung keine Abschreibungen oder Bestandsveränderungen wieder,
weil aus diesen Vorgängen keine Zahlungsströme resultieren.
Steuern und ähnliche Abgaben
Wie bereits bei den Forderungen erläutert, gingen nicht alle 2020 erhobenen Steuern auch noch im
Jahr 2020 ein, so dass hier allein durch Zeitablauf eine deutliche Differenz zwischen Ergebnis- und
Finanzrechnung entsteht.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen verursacht keine Einzahlungen. Deshalb sind
die Einzahlungen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in der Finanzrechnung niedriger als
die entsprechenden Erträge in der Ergebnisrechnung.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Auch hier entsteht ein Unterschied zur Ergebnisrechnung dadurch, dass die Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und die Verrechnungen mit dem Sonderposten zum Gebührenausgleich keine
Zahlungsvorgänge auslösen.
Sonstige Einzahlungen
Die Auflösung und Herabsetzung von Rückstellungen löst keine Zahlungsströme aus. Dies gilt auch
für die Auflösung von sonstigen Sonderposten. Daraus ergibt sich eine Differenz zur Ergebnisrechnung.
Personal- und Versorgungsauszahlungen
Die Personal- und Versorgungsauszahlungen sind niedriger als die Personal- und Versorgungsaufwendungen, da die Zuführungen zu den Urlaubs-, Überstunden und Pensionsrückstellungen keine
Auszahlungen auslösen.

44

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Zahlungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Es handelt sich in erster Linie um Zuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen, vor allem in Form
der allgemeinen Investitionspauschale, der Feuerschutz-, der Sport- und der Schulpauschale.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Hier werden die gesamten Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen, hauptsächlich von
Grundstücken erfasst, unabhängig davon, ob bei diesem Verkauf ein Ertrag oder ein Aufwand entstanden ist oder er erfolgsneutral war.
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Zu den Anschaffungskosten für Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeuge gehören
neben den Kaufpreisen auch Nebenkosten wie Fracht oder Zulassung.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Im Jahr 2020 wurden keine bei dieser Position zu verbuchenden Finanzanlagen veräußert.
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Neben den Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB für den Straßenbau werden hier auch Beiträge
für den Anschluss an die Kanalisation sowie der einmalige Kostenersatz für den Anschluss verbucht.
Zahlungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein neuer Kredit aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ in Höhe von
96.082,00 Euro aufgenommen. Die Tilgungsleistungen werden vom Land übernommen.
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Die vorhandenen Darlehen wurden planmäßig getilgt.

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VI. Erläuterungen zu den Teilrechnungen
Die Teilrechnungen wurden entsprechend dem Haushaltsplan auf der Gliederungsebene der Produktgruppen erstellt. Die Teilrechnungen dienen der produktorientierten Darstellung von Erträgen,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen.
Die Zuordnung der Erträge, Aufwendungen und Zahlungen zu den Produkten erfolgte so weit wie
möglich direkt über Untersachkonten, die jeweils einem bestimmten Produkt zugeordnet sind. Hierbei werden die Personalkosten pro Person nach den Zeitanteilen, die sie für jedes einzelne Produkt
arbeitet, aufgeteilt. Aufwendungen und Auszahlungen, die durch Altersteilzeitverträge, für Versorgungsempfänger oder im Rahmen der allgemeinen Ausbildung entstehen, werden dem Produkt Personalverwaltung zugeordnet.

46

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VII.

Sonstige Angaben

1.

Haftungsverhältnisse

Die Gemeinde Ladbergen hat folgende Patronatserklärungen abgegeben:
a. Patronatserklärung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 2.275.240 €.
Diese Patronatserklärung war für die Gewährung von Zuschüssen/Fördermitteln für den
Breitbandausbau im Gemeindegebiet Ladbergen erforderlich. Die Fördermittel werden vom
Land Nordrhein-Westfalen an die Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft
mbH ausgezahlt. Durch die Patronatserklärung verpflichtet sich die Gemeinde Ladbergen,
der Gesellschaft die Beträge zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um rechts- und
bestandskräftig festgestellte Rückzahlungsverpflichtungen zugunsten des Fördermittelgebers
aus dem Zuwendungsbescheid des Landes an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen.
b. Patronatserklärung gegenüber der „atene KOM GmbH“ (Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Höhe von 568.811 €.
Diese Patronatserklärung ist für die Gewährung von Zuschüssen/Fördermitteln für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet Ladbergen erforderlich. Im Falle der Bewilligung von Bundesmitteln für das Vorhaben verpflichtet sich die Gemeinde Ladbergen den Zuwendungsempfänger (TPDG mbH) finanziell so auszustatten, dass er den unter Berücksichtigung der
bewilligten Landesförderung verbleibende Eigenanteil an den Vorhabenausgaben/-kosten in
Höhe von 568.811 € aufbringen kann. Bis zum 31.12.2020 wurde von der Gemeinde Ladbergen ein Eigenanteil in Höhe von 499.718,70 € erbracht.
c. Bürgschaft zugunsten der "Join Invest GmbH & Co.KG" in Höhe von 180.000 €. Diese Bürgschaft wird von der Gemeinde Ladbergen für sämtliche Verpflichtungen übernommen, die
den VFL Ladbergen 1975 e. V. aus einem Mietvertrag gegenüber der "Join Invest GmbH &
Co. KG" treffen. Es handelt sich um eine Ausfallbürgschaft, gegen die der Kreis Steinfurt
aufgrund der Anzeige gem. § 87 Abs. 2 GO NRW keine kommunalaufsichtlichen Bedenken
geäußert hat. Die Bürgschaft erlischt spätestens am 28.02.2048. Der Betrag verringert sich
durch die jeweiligen Mietzahlungen durch den VFL Ladbergen e.V
Weitere Haftungsverhältnisse, z.B. in Form von Bürgschaften, bestehen bei der Gemeinde Ladbergen
nicht.

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2.

Noch nicht erhobene Beiträge aus abgeschlossenen Erschließungsmaßnahmen
(§ 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO)

Folgende noch nicht erhobene Beiträge aus abgeschlossenen Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Kostenerstattungen für Hausanschlüsse) sind für den
Jahresabschluss des Jahres 2019 nachzuweisen:
Zur Königsbrücke:

1.589 qm x 31,00 € = 49.259,00 € (Flur 57, Flurstück 171)
(lt. Ablösevertrag erfolgt die Erhebung der Beiträge bei Bebauung oder
Veräußerung des Grundstückes)

In folgenden Baugebieten sind bisher nur die Baustraßen fertig gestellt, der endgültige Ausbau hat
begonnen bzw. erfolgt, sobald die Bebauung zu ca. 90 % erfolgt ist:
 Baugebiet „In der Laake“ (Endausbau wurde im Jahr 2020 begonnen, ist aber am
31.12.2020 noch nicht abgeschlossen)
 Haberkamp 3. BA (Endausbau erfolgt nach derzeitiger Planung in 2022)
 Baugebiet „Nördlich Telgter Damm“ (Endausbau erfolgt nach derzeitiger Planung in 2021)
Für die Baugebiete „In der Laake“ und „Nördlich Telgter Damm“ wurden bereits sämtliche Beiträge
erhoben. Für das Baugebiet „Haberkamp 3. BA“ ist ein Beitrag in Höhe 23.142,00 € noch nicht
erhoben.
3.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gemeinde Ladbergen hat sich darüber hinaus in verschiedenen Verträgen und Vereinbarungen
zur Leistung von Zuschüssen und zur finanziellen Übernahme von Dienstleistungen verpflichtet. Die
Verträge und Vereinbarungen laufen zumeist auf unbestimmte Zeit und sind in der Regel kurzfristig
kündbar.
Für die Müllabfuhr besteht ein Vertrag mit entsprechenden Entsorgungsunternehmen. Der Vertrag
wurde zwischenzeitlich angepasst und wird regelmäßig auf Wirtschaftlichkeit überprüft.
Die Gemeinde Ladbergen nutzt die Abfalldeponie des Kreises Steinfurt. Hier bestehen entsprechende
Verträge.
4.

Ermächtigungsübertragungen (§ 45 Abs. 3 KomHVO)

Die Liste der Ermächtigungsübertragungen ist diesem Anhang beigefügt.

48

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5.

Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO)

Im Jahr 2020 bestanden folgende Leasingverträge:


3 Kopierer / Vertrag vom 30.11.2018 / IBS Bürosysteme / Laufzeit: 60 Monate /
mtl. Rate = 195,64 €



Seat Leon / Vertrag vom 29.02.2016 / VW-Leasing / Laufzeit bis 28.02.2021 /
mtl. Rate = 297,65 €



VW-Kasten für Kläranlage / Vertrag vom 12.07.2019 / Leihen & Leasen / Laufzeit: 12 Monate mit mtl. Verlängerung / gekauft im Juni 2020 / mtl. Rate bis Mai 2020 = 416,50 €



VW-Crafter Kasten für Bauhof / Vertrag vom 31.01.2020 / Leihen & Leasen /
Laufzeit 6 Monate mit mtl. Verlängerung / mtl. Rate = 833,00 €



VW-Crafter Pritsche für Bauhof / Vertrag vom 12.06.2018 / Leihen & Leasen /
Laufzeit 12 Monate mit mtl. Verlängerung / mtl. Rate = 892,50 €

6.

Sonstige Angaben

6.1

Gleichstellungsplan (§ 45 Abs. 2 Nr. 11 c KomHVO)

Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Frauenförder-plan beschlossen. Gemäß Ziffer 12 des Planes in Verbindung mit den §§ 5a Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) (alte Fassung) wurden dem Rat der Gemeinde Lad-bergen in den Jahren 2003,
2006, 2011 und 2014 Berichte zur Umsetzung bzw. Fortschreibung vorgelegt.
Durch die Änderung des LGG wurde der Frauenförderplan im Jahr 2017 in einen Gleichstellungsplan
umbenannt. Außerdem wurden weitere Vorschriften geändert bzw. angepasst, sodass eine Fortschreibung des Gleichstellungsplanes zu erfolgen hat.
Die Fortschreibung wurde vom Rat der Gemeinde Ladbergen in seiner Sitzung am 23.03.2017 zur
Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Rates am 17.09.2020 wurde dem Rat der Bericht gem. § 5a Abs. 1 LGG über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

49

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Der Bürgermeister
Anhang des Jahresabschlusses 2020

6.2

Isolierung Covid-19-Pandemie (§ 5 Abs. 4 NKF-CIG)

Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist die gemäß der §§ 2 und 3 des Gesetzes ermittelte Summe der Haushaltsbelastung als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung
einzustellen und bilanziell gemäß § 6 gesondert zu aktivieren.
Für das Jahr 2020 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 384.294,26 € isoliert. Dieser setzt sich
wie folgt zusammen
Mindereinnahmen / Mehraufwand:
*
*
*
*
*

Mindereinnahmen bei dem Anteil an der Einkommensteuer
Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer
Mehraufwand Personalkosten
Sächliche Ausgaben
Mindereinnahmen Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule

258.591,93 €
200.747,88 €
17.178,32 €
30.231,41 €
11.865,00 €

Ausgleich für Mindererträge
*
*
*

Gewerbesteuerausgleichszuweisung
Beitragserstattung für die Offene Ganztagsgrundschule
Minderaufwand Gewerbesteuerumlage

123.100,00 €
5.932,50 €
5.287,78 €
50

Ladbergen, 21.06.2021
Aufgestellt:

Eckhard Schröer
Kämmerer

Bestätigt:

Torsten Buller
Bürgermeister

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Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten

Aktiva
1.

Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen

1.1
1.2
1.2.1

Anfangsbestand
AHK

Zugang

Abgang

Umbuchungen

Abschreibungen

31.12.2020

01.01.2020

Zugang

Abgang

Buchwert

Umbuchungen

31.12.2020

am 31.12. des am 01.01. des
HJ
HJ

266.169,18 €

38.128,34 €

0,00 €

0,00 €

304.297,52 €

100.126,21 €

17.450,63 €

0,00 €

0,00 €

117.576,84 €

186.720,68 €

166.042,97 €

62.758.206,88 €

2.045.184,09 €

43.330,99 €

0,00 €

64.760.059,98 €

18.888.312,43 €

1.755.805,37 €

41.421,70 €

0,00 €

20.602.696,10 €

44.157.363,88 €

43.869.894,45 €

1.692.366,27 €

36.429,15 €

0,00 €

81.862,88 €

1.810.658,30 €

196.916,42 €

28.687,44 €

0,00 €

0,00 €

225.603,86 €

1.585.054,44 €

1.495.449,85 €

80.721,50 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

80.721,50 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

80.721,50 €

80.721,50 €

111.161,50 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

111.161,50 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

111.161,50 €

111.161,50 €

52.381,09 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

52.381,09 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

52.381,09 €

52.381,09 €

1.936.630,36 €

36.429,15 €

0,00 €

81.862,88 €

2.054.922,39 €

196.916,42 €

28.687,44 €

0,00 €

0,00 €

225.603,86 €

1.829.318,53 €

1.739.713,94 €

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1

Grünflächen

1.2.1.2

Ackerland

1.2.1.3

Wald, Forsten

1.2.1.4

sonstige unbebaute Grundstücke

1.2.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1

Kinder- und Jugendeinrichtungen

1.159.246,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.159.246,00 €

439.707,13 €

36.670,82 €

0,00 €

0,00 €

476.377,95 €

682.868,05 €

719.538,87 €

1.2.2.2

Schulen

5.511.601,26 €

90.303,73 €

0,00 €

116.249,01 €

5.718.154,00 €

873.546,06 €

94.779,46 €

0,00 €

0,00 €

968.325,52 €

4.749.828,48 €

4.638.055,20 €

1.2.2.3

Wohnbauten

1.2.2.4

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude

1.2.3

0,00 €

0,00 €

875.073,98 €

151.550,37 €

21.915,19 €

0,00 €

0,00 €

173.465,56 €

9.258.997,20 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

9.258.997,20 €

2.408.110,66 €

212.210,41 €

0,00 €

0,00 €

2.620.321,07 €

6.638.676,13 €

6.850.886,54 €

16.804.918,44 €

875.073,98 €

90.303,73 €

0,00 €

116.249,01 €

0,00 €

17.011.471,18 €

3.872.914,22 €

365.575,88 €

0,00 €

0,00 €

4.238.490,10 €

12.772.981,08 €

701.608,42 €

12.932.004,22 €

723.523,61 €

4.789.879,58 €

Infrastrukturvermögen
1.2.3.1

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

4.789.879,58 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

4.789.879,58 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

4.789.879,58 €

1.2.3.2

Brücken und Tunnel

1.825.137,05 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.825.137,05 €

826.695,03 €

62.761,18 €

0,00 €

0,00 €

889.456,21 €

935.680,84 €

1.2.3.3

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.2.3.4

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen

13.121.441,42 €

42.762,78 €

27.121,00 €

69.161,03 €

13.206.244,23 €

4.440.630,21 €

357.223,36 €

27.120,00 €

0,00 €

4.770.733,57 €

8.435.510,66 €

8.680.811,21 €

1.2.3.5

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen

19.527.378,49 €

142.101,17 €

0,00 €

212.062,29 €

19.881.541,95 €

7.806.678,50 €

682.061,16 €

0,00 €

0,00 €

8.488.739,66 €

11.392.802,29 €

11.720.699,99 €

1.2.3.6

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

998.442,02 €

159.578,97 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

159.578,97 €

88.980,88 €

4.746,57 €

0,00 €

0,00 €

93.727,45 €

65.851,52 €

70.598,09 €

39.423.415,51 €

184.863,95 €

27.121,00 €

281.223,32 €

39.862.381,78 €

13.162.984,62 €

1.106.792,27 €

27.120,00 €

0,00 €

14.242.656,89 €

25.619.724,89 €

26.260.430,89 €

480.146,73 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

480.146,73 €

175.827,10 €

15.906,74 €

0,00 €

0,00 €

191.733,84 €

288.412,89 €

304.319,63 €

59.854,46 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

59.854,46 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

59.854,46 €

59.854,46 €

2.796.016,71 €

685.546,91 €

12.072,48 €

6.406,36 €

3.475.897,50 €

1.146.209,69 €

177.057,46 €

12.069,48 €

0,00 €

1.311.197,67 €

2.164.699,83 €

1.649.807,02 €

1.2.4

Bauten auf fremden Grund und Boden

1.2.5

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

1.2.6

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

1.2.7

Betriebs- und Geschäftsausstattung

989.114,02 €

116.205,17 €

4.137,51 €

0,00 €

1.101.181,68 €

333.460,38 €

61.785,58 €

2.232,22 €

0,00 €

393.013,74 €

708.167,94 €

655.653,64 €

1.2.8

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

268.110,65 €

931.835,18 €

0,00 €

-485.741,57 €

714.204,26 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

714.204,26 €

268.110,65 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

4.107.458,27 €

0,00 €

4.900,69 €

0,00 €

4.102.557,58 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

4.102.557,58 €

4.107.458,27 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

131.190,06 €

13.088,19 €

0,00 €

0,00 €

144.278,25 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

144.278,25 €

131.190,06 €

1.3

Finanzanlagen
1.3.1

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.3.2

Beteiligungen

1.3.3

Sondervermögen

1.3.4

Wertpapiere des Anlagevermögens

1.3.5

Ausleihungen

150,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

150,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

150,00 €

150,00 €

4.238.798,33 €

13.088,19 €

4.900,69 €

0,00 €

4.246.985,83 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

4.246.985,83 €

4.238.798,33 €

67.263.174,39 €

2.096.400,62 €

48.231,68 €

0,00 €

69.311.343,33 €

18.988.438,64 €

1.773.256,00 €

41.421,70 €

0,00 €

20.720.272,94 €

48.591.070,39 €

48.274.735,75 €

Forderungsspiegel 31.12.2020
Gesamtbetrag

mit einer Restlaufzeit von

Gesamtbetrag

des

Art der Forderung

des

Haushaltsjahres

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

mehr als 5 Jahre

Vorjahres

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen

113.007,23 €

113.007,23 €

1.2 Beiträge

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.3 Steuern

87.975,31 €

87.975,31 €

70.714,84 €

384.144,85 €

41.616,85 €

22.243,30 €

22.243,30 €

27.100,69 €

2.1 gegenüber dem privaten Bereich

45.968,52 €

45.968,52 €

49.927,08 €

2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich

10.264,36 €

10.264,36 €

12.631,38 €

30.985,36 €

30.985,36 €

8.672,64 €

694.588,93 €

352.060,93 €

1.1 Gebühren

1.4 Forderungen aus Transferleistungen

110.649,93 €

101.400,00 €

241.128,00 €

296.746,50 €

1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen

2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
3. sonstige Vermögensgegenstände

4. Summe aller Forderungen

101.400,00 €

241.128,00 €

576.443,06 €

(Anlage 26)

Eigenkapitalspiegel

2020

Bezeichnung

Bestand zum 31.12.
des Vorjahres²

Verrechnung des
Vorjahresergebnisses

EUR

EUR

1.1 Allgemeine Rücklage
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Summe Eigenkapital

19.782.993,04 €
999.571,33 €
652.398,95 €
21.434.963,32 €

Verrechnungen mit
der allgemeinen
Rücklage nach § 44
Abs. 3 KomHVO im
Haushaltsjahr
EUR
-

Veränderungen
der
Sonderrücklage

Jahresergebnis des
Haushaltsjahres (vor
Beschluss über
Ergebnisverwend.)

Bestand am 31.12.
des
Haushaltsjahres²

EUR

EUR

EUR

253,23 €

652.398,95 €
854.131,76 €

Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
3. Vorjahr
2,70 €
177.073,52 €
177.076,22 €

Allgemeine Rücklage (+/-)
Ausgleichsrücklage (+/-)
Summe

Vorvorjahr
26.472,75 €
806.693,88 €
833.166,63 €

Vorjahr
5.794,61 €
652.398,95 €
658.193,56 €

Saldo
32.270,06 €
1.636.166,35 €
1.668.436,41 €

1

Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1,1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.

2

Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses

Z:\Kämmerei\Haushalt\2020\Jahresrechnung\Entwicklung Eigenkapital\046-01-Entwicklung des Eigenkapitals 2020_Jahresrechnung.xlsx

19.782.739,81 €
1.651.970,28 €
- €
21.434.710,09 €

Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2020
Gesamtbetrag

mit einer Restlaufzeit von

Gesamtbetrag

des

Art der Verbindlichkeiten

des

Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

mehr als 5 Jahre

Vorjahres

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden (GV)
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

3.524.473,61 €

320.140,33 €

1.128.038,47 €

2.076.294,81 €

3.735.480,21 €

3.1 vom öffentlichen Bereich

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

3.2 vom privaten Kreditmarkt

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

177.556,00 €

177.556,00 €

39.091,73 €

39.091,73 €

16.312,95 €

233.053,19 €

233.053,19 €

273.504,13 €

8. Erhaltene Anzahlungen

1.860.576,69 €

1.860.576,69 €

1.949.971,46 €

8. Summe aller Verbindlichkeiten

5.834.751,22 €

2.630.417,94 €

Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken u. Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftl.
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten

153.334,47 €

1.128.038,47 €

2.076.294,81 €

6.128.603,22 €

Nachrichtlich anzugeben:

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten
- Patronatserklärungen
Land NRW

2.275.240,00 €

atene KOM GmbH

568.811,00 €

Join Invest GmbH & Co.KG

180.000,00 €

2.844.051,00 €

Entwicklung der Rückstellungen

Rückstellung
Pensionsrückstellungen
davon Aktive
davon Versorgungsempfänger
Summe Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
davon Aktive
davon Versorgungsempfänger
Summe Beihilferückstellungen
Rückstellungen
Erstattungsverpflichtungen

Buchungsstelle Bestand

Hül.-Nr.
Bestand

99996,10117
99996.10176

0.000001.3

99996.10148
99996.10177

0.000001.7

Buchungsstelle
Zuführung

Buchungsstelle
Entnahme

99996.50001
99996.50003

99996.50002
99996.50004

Bestand
01.01.2020
1.167.382,00 €
1.969.328,00 €
3.136.710,00 €

Inanspruchnahme 2020

0,00 €

268.856,00 €
682.459,00 €
951.315,00 €

0,00 €

Auflösung
2020

Umbuchung
2020

Zuführung
2020

Bestand
31.12.2020

-12.463,00 €
-12.463,00 €

-737.485,00 €
737.485,00 €
0,00 €

53.109,00 €
483.006,00 €
210.784,00 € 2.905.134,00 €
263.893,00 € 3.388.140,00 €

0,00 €

-135.479,00 €
135.479,00 €
0,00 €

20.737,00 €
154.114,00 €
66.292,00 €
884.230,00 €
87.029,00 € 1.038.344,00 €

99996.10149

5.000001.1

99996.50012

313.071,00 €

0,00 €

2.730,00 €

315.801,00 €

Rückstellungen für Überstunden
Rückstellungen für Resturlaub
Summen für Buchungsstelle
99996.10121

99996.10121
99996.10121

7.000001.5

99996.50005

80.592,62 €
86.515,05 €

-80.592,62 €
-86.515,05 €

110.673,31 €
116.470,96 €

110.673,31 €
116.470,96 €

227.144,27 €

227.144,27 €

Rückstellungen für Altersteilzeit

99996.10122

167.107,67 € -167.107,67 €
35.210,34 €

5.000001.6 99996.50006

-10.903,64 €
0,00 €

99996.50006
99996.50018
Rückstellungen für Entsorgung
Klärschlamm

99996.10132

5.000001.3 99996.50000 70000.90000

98.526,91 €

-61.328,59 €

0,00 €

0,00 €
116.150,90 €
140.457,60 €

0,00 €

37.198,32 €

Entwicklung der Rückstellungen 2020 _Korrektur.xlsx

Entwicklung der Rückstellungen

Rückstellung für haushaltsrechtliche
Prüfungen

99996.10144

52.872,75 €

5.000001.6

25.000,00 €

99996.50010
-12.392,28 €

01000.96000
99996.29008
Rückstellung für das Baugebiet
"Haberkamp"

99996.10150

-2.607,72 €

433.426,57 €

5.000001.1
5.000001.5 62000.30000

-300.000,00 €
-26.556,22 €

62000.90000
Rückstellung für das Baugebiet
"Lütke Rott"

29.650,95 €

99996.10169

62.872,75 €

106.870,35 €

-17.336,89 €

62000.30001
-2.314,06 €

62000.90001
Instandhaltungsrückstellungen

99996.10120
99996.50017

Rückstellungen für vertragliche
Verpflichtungen im Produkt
"Personalmanagement"

03500.90000
99996.29017

0,00 €

02200.90000
99996.29019

0,00 €

0,00 €

0,00 €
0,00 €

99996.10175
99996.50021

Gesamtsummen

10.000,00 €

60.000,00 €
60.000,00 €

5.217.891,19 € -280.602,46 €

-15.070,72 €

0,00 €

781.947,17 € 5.386.828,29 €

Entwicklung der Rückstellungen 2020 _Korrektur.xlsx

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Finanzsteuerung und Buchhaltung
11.111.060 / 281800
743100
01000.96000
Auszahlungen aus der Rückstellung für haushaltsrechtliche
Prüfungen
Allgemeines Immobilienmanagement
11.111.080 / 151200
782100
62000.93210
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken des
Umlaufvermögens (Vorräte) -Wohnungsbau-

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

3.000,00
3.000,00

3.000,00
3.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

760.000,00
760.000,00

340.427,21
340.427,21

419.572,79
419.572,79

0,00
0,00

500.000,00
500.000,00

500.000,00
500.000,00

1.795.000,00
1.795.000,00

1.104.317,04
1.104.317,04

440.682,96
440.682,96

250.000,00
250.000,00

750.000,00
750.000,00

1.000.000,00
1.000.000,00

11.111.080 / 281900
782100
62000.90000
Auszahlung aus Rückstellung Baugebiet "Haberkamp"

25.000,00
25.000,00

25.000,00
25.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

11.111.080 / 281901
782100
62000.90001
Auszahlung aus Rückstellung Baugebiet "Lütke Rott"

29.650,95
29.650,95

2.314,06
2.314,06

17.336,89
17.336,89

10.000,00
10.000,00

0,00
0,00

10.000,00
10.000,00

30.000,00
30.000,00

0,00
0,00

30.000,00
30.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

11.111.090 / 034110
785100
06000.94001
Umgestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

8.500,00
8.500,00

8.500,00
8.500,00

11.111.090 / 071110
783100
06000.93570
Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage für das Dach des
Rathauses

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

12.192,54
12.192,54

12.192,54
12.192,54

11.111.080 / 151200
782100
79100.93250
Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens
(Vorräte) -Gewerbegrundstücke-

Technisches Immobilienmanagement
11.111.090 / 034110
785300
06000.94000
Anbau von Sonnenschutzeinrichtungen für das Rathaus

1 von 6

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Bauhof
11.111.100 / 071100
783100
77100.93520
Anschaffung von Maschinen und technischen Anlagen für den
Bauhof

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

5.000,00
5.000,00

5.000,00
5.000,00

11.111.100 / 071110
783100
77100.93510
Neuanschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof

57.000,00
57.000,00

0,00
0,00

57.000,00
57.000,00

0,00
0,00

57.000,00
57.000,00

57.000,00
57.000,00

11.111.100 / 071110
783100
77100.93530
Neuanschaffung von E-Fahrzeugen für den Bauhof im Rahmen des
Klimaschutzes
Aufgaben der Feuerwehr
12.126.010 / 071110
783100
13000.93800
Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges

60.000,00
60.000,00

28.465,17
28.465,17

0,00
0,00

31.534,83
31.534,83

95.000,00
95.000,00

126.534,83
126.534,83

353.593,64
353.593,64

353.593,64
353.593,64

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

2 von 6

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Grundschule Ladbergen
21.211.010 / 011100
783100
21000.93510
Neuanschaffung von Software-Lizenzen für die Grundschule
Ladbergen

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

5.596,52
5.596,52

5.596,52
5.596,52

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

26.634,90
26.634,90

26.634,90
26.634,90

33.155,65
33.155,65

0,00
0,00

33.155,65
33.155,65

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

9.921,34
9.921,34

9.921,34
9.921,34

100.000,00
100.000,00

46.237,09
46.237,09

53.762,91
53.762,91

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

21.211.010 / 091120
785100
21000.93240
Umgestaltung von Räumen zu Funktionsräumen für Therapie und
Verwaltung

33.538,32
33.538,32

33.538,32
33.538,32

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

21.211.010 / 091120
785100
21000.94030
Erweiterung der Küche/des Speiseraumes für die Offene
Ganztagsschule
Sportförderung
42.421.010 / 191180
781800
55000.98800
Zuschüsse für Investitionen an Sportvereine

41.114,24
41.114,24

37.363,25
37.363,25

3.750,99
3.750,99

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

15.695,00
15.695,00

15.695,00
15.695,00

530.000,00
530.000,00

233.675,60
224.153,48

0,00
9.522,12

296.324,40
296.324,40

45.000,00
45.000,00

341.324,40
341.324,40

21.211.010 / 071100
783100
21000.93570
Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage für das Dach der
Grundschule Ladbergen
21.211.010 / 081100
783100
21000.93580
Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Anbau der
Grundschule (außerhalb Festwert)
21.211.010 / 081100
783100
21000.93590
Neuanschaffung von Vermögensgegenständen im Rahmen der
Digitalisierung für die Grundschule Ladbergen außerhalb der
Festwerte oberhalb von 800 €
21.211.010 / 091120
785100
21000.93210
Durchführung energetischer Maßnahmen (investiv) an den
Gebäuden der Grundschule Ladbergen

Sportanlagen
42.424.010 / 091120
785100
56500.94050
Sanierung und extensive Begrünung des Daches der Sporthalle II /
des Jugendzentrums

3 von 6

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Kläranlage und Kanalnetz
53.538.010 / 071100
783100
70000.93630
Neuanschaffung von Maschinen und technischen Anlagen für die
Entwässerungsanlagen und die Pumpwerke (über 800 €)

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

5.000,00
5.000,00

5.000,00
5.000,00

53.538.010 / 091130
785200
70000.96020
Schmutzwasserkanalisation Gewerbegebiet Espenhof -Erweiterung
Averhaus-

25.000,00
25.000,00

4.061,26
4.061,26

0,00
0,00

20.938,74
20.938,74

330.000,00
330.000,00

350.938,74
350.938,74

53.538.010 / 091130
785200
70000.96030
Regenwasserkanalisation Gewerbegebiet Espenhof -Erweiterung
Averhaus-

50.000,00
50.000,00

6.791,88
6.791,88

0,00
0,00

43.208,12
43.208,12

460.000,00
460.000,00

503.208,12
503.208,12

53.538.010 / 091130
785200
70000.96170
Schmutzwasserkanalisation "Nördlich Telgter Damm"

17.000,00
17.000,00

17.000,00
17.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

53.538.010 / 091130
785200
70000.96180
Regenwasserkanalisation "Nördlich Telgter Damm"

29.792,44
29.792,44

29.792,44
29.792,44

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

53.538.010 / 091130
785200
70000.96190
Schmutzwasserkanalisation "Schulten Kamp"

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

17.157,00
17.157,00

17.157,00
17.157,00

53.538.010 / 091130
785200
70000.96200
Regenwasserkanalisation "Schulten Kamp"

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

14.041,42
14.041,42

14.041,42
14.041,42

4 von 6

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Verkehrsflächen
54.541.010 / 091130
785200
63000.95010
Straßenbau Erweiterung "Lütke Rott"

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

6.200,00
6.200,00

6.200,00
6.200,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

59.827,85
59.827,85

59.827,85
59.827,85

54.541.010 / 091130
785200
63000.95050
Straßenbau Gewerbegebiet Espenhof -Erweiterung Averhaus-

60.000,00
60.000,00

6.319,24
6.319,24

0,00
0,00

53.680,76
53.680,76

380.000,00
380.000,00

433.680,76
433.680,76

54.541.010 / 091130
785200
63000.95080
Maßnahmen zur Umsetzung des Dorfinnenentwicklungskonzeptes

67.129,61
67.129,61

67.129,61
67.129,61

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

54.541.010 / 091130
785200
63000.95090
Straßenbau "Nördlich Telgter Damm"

16.385,17
16.385,17

16.385,17
16.385,17

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

54.541.010 / 091130
785200
63000.95150
Fahrbahnerneuerung für Straßen und Wege im Außenbereich

41.789,02
41.789,02

0,00
0,00

0,00
0,00

41.789,02
41.789,02

40.000,00
40.000,00

81.789,02
81.789,02

54.541.010 / 091130
785200
63000.95160
Fahrbahnerneuerung für Straßen und Wege im Innenbereich

60.000,00
60.000,00

43.383,45
43.383,45

0,00
0,00

16.616,55
16.616,55

30.000,00
30.000,00

46.616,55
46.616,55

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

25.000,00
25.000,00

25.000,00
25.000,00

10.000,00
10.000,00

3.110,02
3.362,71

6.889,98
6.637,29

0,00
0,00

15.000,00
15.000,00

15.000,00
15.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

50.000,00
50.000,00

50.000,00
50.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

71.045,53
71.045,53

71.045,53
71.045,53

54.541.010 / 091130
785200
63000.95020
Straßenbau Neubaugebiet "In der Laake"

54.541.010 / 091130
785200
63000.95250
Investitionen im Rahmen des Radverkehrskonzeptes
Verkehrsanlagen
54.541.020 / 091140
785300
67000.95020
Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
54.541.020 / 528120
783100
67000.95030
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten
ÖPNV
54.547.010 / 091140
785300
79200.94100
Modernisierung und barrierefreier Umbau von Buswartehallen

5 von 6

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Gemeinde Ladbergen
Gemeindehaushalt

Jahresrechnung: Ermächtigungsübertragungen 2020
Produkt / SK
Finanzkonto
Untersachkonto

bisher
Bezeichnung

Parkanlagen und Stadtgrün
55.551.010 / 011100
783100
58000.93500
Neuerstellung eines Baumkatasters
55.551.010 / 021110
785300
58000.94000
Bau von Kinderspielplätzen (Erneuerung)
Förderung des Tourismus
57.575.010 / 081100
783100
79000.93510
Neuanschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung für die
Tourist-Info
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
61.612.010 / 191175
781500
81700.98700
Investitionszuschuss an die TPDG für den Ausbau des
Glasfasernetzes im Außenbereich
Summe Produkt / SK:
Summe Finanzkonto:

6 von 6

Ermächtigungsübertragungen 2020
InanspruchAbgänge
nahme

Übertrag

neu gebildete
Erm.-übertr.

Erm.-übertr.
insgesamt

1.500,00
1.500,00

1.500,00
1.500,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

38.289,95
38.289,95

35.640,92
35.640,92

2.649,03
2.649,03

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

2.000,00
2.000,00

0,00
0,00

2.000,00
2.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

70.000,00
70.000,00

0,00
0,00

0,00
0,00

70.000,00
70.000,00

0,00
0,00

70.000,00
70.000,00

4.346.138,99
4.346.138,99

2.445.245,37
2.435.975,94

1.066.801,20
1.076.070,63

834.092,42
834.092,42

3.027.612,10
3.027.612,10

3.861.704,52
3.861.704,52

R02_HHR: 26.07.19

301 / 00 / 11.01.2021 / 11:24

Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Name

Vorname Adresse

Decker-Kö- Udo
nig

Overbecker Weg 14,
49549 Ladbergen

Beruf
Bürgermeister

Funktion

Mitgliedschaft Gremium










Buller

Torsten

Auf Stieneckers 60
49549 Ladbergen

Bürgermeister




















Mitgliederversammlung EUREGIO e.V.
Städte- und Gemeindebund (Mitgliederversammlung)
Beratungskommission gem. § 32 b Luftverkehrsgesetz für den FMO
Sparkassenzweckverbandsversammlung
Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land, stellv. Vorstandsmitglied
Stadtwerke Lengerich GmbH – Aufsichtsrat
Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
KAAW Zweckverband der kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft
West – Vertreter Zweckverbandsversammlung
Friedhofsausschuss - Vorsitzender
Turn- und Sportverein Ladbergen e. V. – Mitglied
Heimatverein Ladbergen – Mitglied
Schützenverein Overbeck – Mitglied
Schützenverein Hölter – Mitglied
Unterhaltungsverband „Ladberger Mühlenbach“ - Vorstandsmitglied
Stadtwerke Lengerich GmbH – Aufsichtsrat / Gesellschafterversammlung
Mitgliederversammlung EUREGIO e.V.
Städte- und Gemeindebund (Mitgliederversammlung)
Beratungskommission gem. § 32 b Luftverkehrsgesetz für den FMO
Sparkassenzweckverbandsversammlung
Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land
Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
KAAW Zweckverband der kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft
West – Vertreter Zweckverbandsversammlung
Friedhofsausschuss
Airport Park FMO GmbH (Beirat)
Schulkonferenz

Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Schröer

Eckhard

Eichenweg 14,
49549 Ladbergen

Verwaltungsfachwirt Kämmerer

Arends

Dirk

Dorfstr. 15
49549 Ladbergen

Rentner

Ratsmitglied

Im Westerfeld 5
49549 Ladbergen

Landmaschinenmechanikermeister

Ratsmitglied

Aufderhaar Rainer



Jagdgenossenschaft Ladbergen – Schriftführer / Geschäftsführer




stellv. Aufsichtsratsmitglied Stadtwerke Lengerich GmbH
stellv. Mitglied Beratungskommission gem. § 32 b Luftverkehrsgesetz
für den FMO
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule
Lengerich
Mitglied Friedhofsausschuss
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Lengerich
2. Vorsitzender Schützenverein Wester (privat)
Heimatverein Ladbergen (privat)
CDU Ladbergen Vorstandsmitglied (privat)
Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
Vertreter in der Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund
Vorstandsmitglied Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen, Ladbergen
(privat)
Stellv. Mitglied Friedhofsausschuss
Mitglied Städte- und Gemeindebund
stellv. Mitglied Unterhaltungsverband Ladberger Mühlenbach
Gruppe C
stellv. Personalratsvorsitzender in der Freistellung
Ausbilder (Fahrsimulator) für Feuerwehren Gefahrenabwehr Kreis
Steinfurt
stellv. Mitglied Schulkonferenz
Vostandsmitglied SPD-Ortsverband Ladbergen (privat)
Schützenverein Overbeck (privat)



Berlemann

Jörg

Buddemeier Klaus

Alte Schulstr. 8
49549 Ladbergen

Diplom-Verwaltungs- Ratsmitglied
wirt (FH)

Erpenbecker Siedlung 29a,
49549 Ladbergen

Kriminaltechniker

Ratsmitglied


















Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Gläser

Sascha

Grevener Straße 19
49549 Ladbergen

Automobilkaufmann Ratsmitglied

Gravemeier Andre

Zur Königsbrücke 26
49549 Ladbergen

Kaufmann

Ratsmitglied

Haarlammert

Günter

Rehagenweg 3
49549 Ladbergen

Rentner

Ratsmitglied

Hille

Kai

Brockwiesen 32
49549 Ladbergen

Techniker für Druck- Ratsmitglied
und Medientechnik

Kaubisch

Hartmut

König

Sabine

Kötterhein- Neele
rich

Kötterhein- Thomas
rich



Stadtwerke Lengerich GmbH- Aufsichtsrat

Tecklenburger Str. 24, Abteilungsleiter Tief- Ratsmitglied
49549 Ladbergen
bau




Gesellschafter Regiostrom Ladbergen Solar GbR
stellv. Mitglied Unterhaltungsverband Lengericher Aa-Bach Gruppe A

Kattenvenner Str. 181 Landwirtin
49549 Ladbergen

Ratsmitglied

Tannenweg 12 b
49549 Ladbergen

Ratsmitglied









ehrenamtliche Richterin in Landwirtschaftssachen
stellv. Mitglied Schulkonferenz
Heimatverein Ladbergen (privat)
Kreisvorsitzende Landfrauen (privat)
Schützenverein Hölter (privat)
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule
Lengerich
stellv. Mitglied Schulkonferenz





Mitglied Aufsichtsrat Stadtwerke Lengerich GmbH
Mitglied Schulkonferenz
Vorstandsmitglied SPD Ladbergen (privat)

Tannenweg 12 b
49549 Ladbergen

Studentin

Sozialversicherungs- Ratsmitglied
fachangestellter

Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Korte

Christoph

Im Westerfeld 6
49549 Ladbergen

Betriebswirt

Ratsmitglied



stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land

Kotlewski

Hartmut

Dreeskamp 39,
49549 Ladbergen

Schlosser

Ratsmitglied





stellv. Mitglied Aufsichtsrat Stadtwerke Lengerich GmbH
Mitglied Unterhaltungsverband Ladberger Mühlenbach Gruppe C
2. Vorsitzender CDU Ortsverband (privat)

Kröner

Anja

Schillerstraße 30
49549 Ladbergen

Diplom Finanzwirtin Ratsmitglied



Schillerstr. 30
49549 Ladbergen

Ratsmitglied






Ratsmitglied












Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
Vorstandsmitglied Junge Union Ladbergen (privat)
Vorstandsmitglied CDU Ladbergen
Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
stellv. Mitglied Beratungskommission FMO
Vorstandsmitglied Heimatverein Ladbergen (privat)
Mitglied Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land
stellv. Mitglied Friedhofsausschuss
ehrenamtlicher Richter
sachkundiger Bürger u. Mitglied CDU-Kreistagsfraktion
Mitglied Personal- und Gleichstellungsausschuss Kreis Steinfurt
CDU Ladbergen Internetbeauftragter (privat)
Vorstandsmitglied CDU Ortsverband (privat)





stellv. Mitglied Schulkonferenz
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Lengerich
Vorsitzender VfL Ladbergen 1975 e.V. (privat)

Kröner

Kuck

Lothar

Andreas

Zur Königsbrücke 6
49549 Ladbergen

Dipl.-Ing. Vertrieb

Niemeier

Frank

Feldweg 27,
49549 Ladbergen

Kfm. Angestellter

Ratsmitglied

Plogmeier

Norbert

An der Tellwiese 7
49549 Ladbergen

Technischer Angestellter

Ratsmitglied

Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Stahl

Ursula

Steube-Nie- Meike
meyer

Bei Brinksteffen 33
49549 Ladbergen

Kreisbauamtsrätin

Ratsmitglied




Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule
Lengerich

Lessingstr. 12
49549 Ladbergen

Lehrerin

Ratsmitglied




Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Lengerich
Mitglied Schulkonferenz

Stork

Monika

Auf Stieneckers 31
49549 Ladbergen

Innenarchitektin

Ratsmitglied



Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land

Suhre

Benjamin

Waldseestr. 55
49549 Ladbergen

Groß- und Einzelhan- Ratsmitglied
delskaufmann




Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
Vorstandsmitglied Musikverein Ladbergen e. V. (privat)

Tiemann

Jens

Auf dem Kamp 28,
49549 Ladbergen

Bankkaufmann

Ratsmitglied





stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
TSV Ladbergen e. V. (privat)
Vorstandsmitglied FDP Ortsverband (privat)

Ullmann

Rüdiger

Gartenstraße 5,
49549 Ladbergen

Polizeibeamter

Ratsmitglied

Untiet

Ulrich

Uhlandstr. 12,
49549 Ladbergen

Sparkassen
angestellter

Ratsmitglied




stellv. Mitglied Verbandsversammlung Musikschule Tecklenburger Land
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule
Lengerich

Wellensiek

Andreas

Saerbecker Str. 3
49549 Ladbergen

Angestellter

Ratsmitglied




Mitglied Schulkonferenz
VFL Ladbergen (privat)

Organe und Mitgliedschaften gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW (Anlage zum Anhang)
Wibbeler

Oliver

Wierwille

Will

Münsterweg 89
49549 Ladbergen

Musiklehrer

Ratsmitglied

Christiane Eichenweg 9
49549 Ladbergen

Speditionskauffrau

Ratsmitglied

Andreas

Polizeibeamter

Ratsmitglied

Telgenkamp 24
49549 Ladbergen



Mitglied Unterhaltungsverband Ladberger Mühlenbach Gruppe C




stellv. Mitglied Schulkonferenz
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land

Gemeinde Ladbergen

Lagebericht Gemeinde Ladbergen 2020

2020

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen und rechtliche Grundlagen ..................................................................... 2
2 Jahresergebnis .................................................................................................................. 2
2.1 Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung ......................................................................... 3
2.1.1 Ergebnislage ......................................................................................................... 3
2.1.2 Ertragslage............................................................................................................ 6
2.1.3 Aufwandslage ..................................................................................................... 14
2.2 Finanzhaushalt / Finanzrechnung .............................................................................. 20
2.2.1 Allgemeine Entwicklung ...................................................................................... 20
2.2.2 Investitionstätigkeit .............................................................................................. 21
3 Vermögens- und Schuldenlage ........................................................................................ 24
4 Kennzahlen ...................................................................................................................... 28
4.1 Kennzahlen zur Ertrags- und Aufwandslage sowie zum Haushaltsergebnis .............. 28
4.1.1 Steuern ............................................................................................................... 28
4.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ............................................................. 33
4.1.3 Personalaufwand ................................................................................................ 35
4.1.4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................................... 38
4.1.5 Transferaufwendungen ....................................................................................... 39
4.1.6 Haushaltsergebnis .............................................................................................. 41
4.2 Kennzahlen zur Bilanz / weitere NKF-Kennzahlen ..................................................... 45
4.2.1 Kennzahlen zur Vermögenslage ......................................................................... 46
4.2.2 Kennzahlen zur Kapitalstruktur (haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation)......... 50
4.2.3 Kennzahlen zur Finanzstruktur und Verschuldung .............................................. 52
5 Prognosebericht - Risiken und Chancen .......................................................................... 58
5.1 Entwicklung von Jahresergebnis und Eigenkapital .................................................... 59
5.2 Entwicklung der Verschuldung................................................................................... 60

1

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

1 Vorbemerkungen und rechtliche Grundlagen
Erstmalig zum Jahresabschluss 2014 wurde der Lagebericht teilweise standardisiert aus
dem IKVS-System generiert. Dieses Verfahren wurde weiterentwickelt. Der Bericht greift auf
die gespeicherten Finanzdaten zu, die sowohl für die Haushaltsplanung als auch für die Jahresrechnung an das IKVS-Kennzahlenvergleichssystem übermittelt werden. Aus diesem
Grunde können Rundungsdifferenzen auftreten. Die Berechnungsmethodik wird ab dem
Haushaltsjahr 2014 nach dem im IKVS-Verfahren als rechtssicher hinterlegten Verfahren
durchgeführt.
Nach § 95 Absatz 2 Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht ist gem. § 49
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) so zu
fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt wird.
Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,
ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten
Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss
enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.

2 Jahresergebnis
Für die Beurteilung der kommunalen Haushalte wird nach der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen vorrangig auf die Erträge und Aufwendungen abgestellt, die den Maßstab für den
Haushaltsausgleich darstellen. Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem
Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Ein positives Jahresergebnis erhöht das Eigenkapital, ein negatives Jahresergebnis belastet
das Eigenkapital. Langfristig ist ein ausgeglichenes Ergebnis notwendig, um die Generationengerechtigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis in Höhe von
854.131,76 € aus.

2

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Im Vergleich zum Ergebnis des Haushaltsplanes in Höhe von 11.931 € beträgt die Veränderung 842.200,76 €.

2.1 Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung
Das Jahresergebnis berechnet sich aus folgenden Ergebnisteilen:
Ergebnis der ordentlichen Tätigkeit (Ordentliches Ergebnis)
+ Ergebnis der Finanzierungstätigkeit (Finanzergebnis)
= Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit
+ Ergebnis der außerordentlichen Tätigkeit (außerordentliches Ergebnis)
= Jahresergebnis

2.1.1 Ergebnislage
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die öffentlichen Haushalte und auch die Kommunen haben bis zu Beginn des Jahres 2020
von der unerwartet schnellen Erholung der deutschen Wirtschaft von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise profitiert. In dieser Zeit sind die bei Bund, Ländern und Kommunen
eingehenden Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung stetig gestiegen.
Es gab auch in dieser Entwicklung starke regionale Unterschiede – insbesondere auf kommunaler Ebene.
Seit Beginn des Haushaltsjahres 2020 wird die wirtschaftliche Entwicklung jedoch durch die
Corona-Pandemie enorm belastet. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bereits durch
verschiedene Maßnahmen versucht, die Wirtschaft und auch die Kommunen zu entlasten.
Unter anderem wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden Belastungen zu isolieren und so auf die Folgejahre zu verteilen bzw. zu
verschieben.
Durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW sind den Kommunen zum Ausgleich von
Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 Mittel in einer Gesamthöhe von 2,72 Mrd. €
zur Verfügung gestellt worden, welche je zur Hälfte vom Bund und vom Land finanziert werden.
Da auch zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 noch kein Ende der Pandemie in Sicht ist,
muss durch eine sparsame Haushaltswirtschaft versucht werden, die negativen Folgen für
den kommunalen Haushalt so gering wie möglich zu halten, zumal über die weitere Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land noch keine gesicherten Informationen vorliegen.

3

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Ergebnisse im Überblick
Nachfolgend wird das Ergebnis im Vergleich zum Ergebnis des Vorjahres sowie im Vergleich zur Haushaltsplanung dargestellt:

Ergebnis im Vergleich
Ergebnis
2019

Ergebnis
2020

Plan 2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Ordentliche Erträge

13.919.586,61

14.514.160

14.207.997,34

-306.162,66

-2,11

Ordentliche Aufwendungen

13.161.632,57

14.446.199

13.698.027,62

-748.171,38

-5,18

757.954,04

67.961

509.969,72

442.008,72

650,39

1.863,91

50.054

33.087,61

-16.966,39

-33,90

107.419,00

106.084

73.219,83

-32.864,17

-30,98

-105.555,09

-56.030

-40.132,22

15.897,78

28,37

652.398,95

11.931

469.837,50

457.906,50

3.837,96

Außerordentliche Erträge

--

--

384.294,26

384.294,26

--

Außerordentliches Ergebnis

--

--

384.294,26

384.294,26

--

Jahresergebnis

652.398,95

11.931

854.131,76

842.200,76

7.058,93

Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand

652.398,95

11.931

854.131,76

842.200,76

7.058,93

Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis laufender Verwaltungstätigkeit

Seit dem Haushaltsjahr 2016 konnten jeweils positive Jahresergebnisse dargestellt werden.
Diese Tendenz setzt sich auch im Jahr 2020 fort. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie
konnten unter anderem aufgrund des "NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes" begrenzt werden.
Hierzu werden gem. § 5 des "NKF-Covid-19-Isolierunsgesetzes" im Anhang zum Jahresabschluss weitere Ausführungen gemacht. Das zunächst mit einem Überschuss in Höhe von
11.931 € geplante Ergebnis konnte am Jahresende um 842.200,76 € verbessert werden.
Für die Folgejahre sind im Haushaltsplan 2021, mit Ausnahme des Haushaltsjahres 2023,
negative Ergebnisse eingeplant. Insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie
werden sich in den kommenden Jahren bemerkbar machen. Der Haushaltsplan muss nicht
genehmigt werden.

4

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Ordentliches Ergebnis
Das ordentliche Ergebnis zeigt an, ob die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können oder ob bereits aus der ordentlichen Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung Defizite entstehen. Die Finanzierungstätigkeit (Finanzerträge und
Finanzaufwendungen wie z.B. Zinsen) bleibt bei dieser Betrachtung zunächst außen vor.
Langfristig gesehen ist ein positives ordentliches Ergebnis zwingend notwendig, um eine
Überschuldung zu verhindern.
Das ordentliche Ergebnis schließt in Höhe von 509.969,72 € ab. Im Vergleich zum Ergebnis
des Vorjahres beträgt die Veränderung -247.984,32 €. Gegenüber dem geplanten ordentlichen Ergebnis ergibt sich eine Abweichung in Höhe von 442.008,72 €.

Finanzergebnis
Neben dem ordentlichen Ergebnis steht das Finanzergebnis in Höhe von -40.132,22 €. Das
Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahresergebnis um 65.422,87 € und gegenüber
dem Haushaltsplan um 15.897,78 € verändert.

Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit
Ordentliches Ergebnis und Finanzergebnis ergeben das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit, was mit 469.837,50 € abschließt und vom Vorjahresergebnis um 182.561,45 € abweicht.
Gegenüber dem Haushaltsplan beträgt die Abweichung 457.906,50 €.

Jahresergebnis
Neben dem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit fließt das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 384.294,26 € in das Jahresergebnis ein.
Das Jahresergebnis beträgt 854.131,76 €. Die Veränderung zum Vorjahresergebnis beträgt
201.732,81 €. Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis in Höhe von 11.931 € ergibt sich
eine Abweichung in Höhe von 842.200,76 €.

5

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Rücklagen
Das Jahresergebnis hat Auswirkungen auf die Bilanz, nämlich das Eigenkapital auf der Passivseite. Überschüsse erhöhen das Eigenkapital. Fehlbeträge hingegen reduzieren das Eigenkapital, weil negative Jahresergebnisse zunächst die Ausgleichsrücklage und anschließend die allgemeine Rücklage vermindern.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen
Rücklage in Anbetracht der Jahresergebnisse.

Rücklagenentwicklung
Ergebnis
2016
Jahresergebnis

Ergebnis
2017

Ergebnis
2018

Ergebnis
2019

Ergebnis
2020

15.804

177.074

806.694

652.399

854.132

Ausgleichsrücklage zum 31.12.

0

15.804

192.877

999.571

1.651.970

Veränderung Ausgleichsrücklage zum Vorjahr

0

15.804

177.074

806.694

652.399

19.750.723

19.750.726

19.777.198

19.782.993

19.782.740

-11.865

3

26.473

5.795

-253

Allgemeine Rücklage zum 31.12.
Veränderung Allgemeinen Rücklage zum Vorjahr

2.1.2 Ertragslage
Zusammensetzung der Kernfinanzierungsmasse
In der nachfolgenden Grafik wird der prozentuale Anteil der einzelnen Steuerarten bzw. der
Schlüsselzuweisungen an der Kernfinanzierungsmasse des Haushaltes abgebildet. Die
Kernfinanzierungsmasse ist die Summe aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie
Schlüsselzuweisungen. Durch die jeweiligen Anteile wird erkennbar, welche Bedeutung die
einzelnen Ertragsarten haben.

6

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Grundsätzlich sollte der Anteil der Real- und Gemeinschaftssteuern am Kernertrag des
Haushaltes hoch und der aus Schlüsselzuweisungen niedrig sein, weil ansonsten eine hohe
Abhängigkeit von Mitteln aus dem Finanzausgleich besteht.
Anteile am Kernertrag in %
0,00

Grundsteuer A

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

35,00

40,00

0,90
0,97

11,25
11,79

Grundsteuer B

40,91
40,44

Gewerbesteuer

35,10
33,78

Einkommensteuer

5,44
6,82

Umsatzsteuer

Sonstige Steuern und Abgaben

Schlüsselzuweisungen

45,00

2,54
2,16

3,85
4,04

%
Plan-Wert 2020

Ist-Wert 2020

7

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Entwicklung der einzelnen Ertragsarten im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der einzelnen Ertragsarten und die Abweichungen zum Vorjahresergebnis sowie zu den Planwerten.

Ertragsarten im Überblick
Ergebnis
2019

Ergebnis
2020

Plan 2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Steuern und ähnliche Abgaben

9.217.017,05

9.232.500

8.829.582,09

-402.917,91

-4,36

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

1.379.149,67

1.604.926

1.637.235,09

32.309,09

2,01

7.572,11

5.100

18.521,98

13.421,98

263,18

2.232.121,65

2.255.656

2.266.127,93

10.471,93

0,46

Privatrechtliche Leistungsentgelte

249.460,62

247.275

233.973,55

-13.301,45

-5,38

Kostenerstattungen und -umlagen, Leistungsbeteiligungen

209.299,31

265.370

169.974,80

-95.395,20

-35,95

Sonstige ordentliche Erträge

624.966,20

903.333

1.052.581,90

149.248,90

16,52

13.919.586,61

14.514.160

14.207.997,34

-306.162,66

-2,11

1.863,91

50.054

33.087,61

-16.966,39

-33,90

--

--

384.294,26

384.294,26

--

13.921.450,52

14.564.214

14.625.379,21

61.165,21

0,42

7.766,31

--

6.553,75

6.553,75

--

Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Außerordentliche Erträge
Summe
nachrichtlich: Erträge aus Verrechnung mit Allg.
Rücklage

Die Erträge insgesamt weichen um 703.928,69 € vom Vorjahresergebnis und um
61.165,21 € von der Haushaltsplanung ab.
Bei den ordentlichen Erträgen (ohne Finanzertrag) ergibt sich eine Veränderung gegenüber
dem Vorjahresergebnis in Höhe von 288.410,73 €. Gegenüber dem Haushaltsplan beträgt
die Veränderung -306.162,66 €.

8

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Planabweichungen nach Ertragsarten
Die Abweichungen des Ergebnisses der einzelnen Ertragsarten von der Haushaltsplanung
wird in der folgenden Grafik dargestellt:

Ertragssarten - Planabweichungen in €
-500.000

-300.000

-100.000

100.000

300.000

500.000

Steuern und ähnliche Abgaben
-402.917,91

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

32.309,09

Sonstige Transfererträge

13.421,98

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

10.471,93

Privatrechtliche Leistungsentgelte

-13.301,45

Kostenerstattungen und -umlagen,…

-95.395,20

Sonstige ordentliche Erträge

149.248,90

Finanzerträge

-16.966,39

Außerordentliche Erträge

384.294,26

nachrichtlich: Erträge aus Verrechnung mit…

6.553,75

EUR
Abweichung

Steuern und ähnliche Abgaben
Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung nach einzelnen Steuerarten erkennbar:

Steuern und ähnliche Abgaben
Ergebnis
2019

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Grundsteuer A

85.324,11

84.000

86.335,56

2.335,56

2,78

Grundsteuer B

1.041.812,27

1.045.000

1.047.210,57

2.210,57

0,21

Gewerbesteuer

3.852.111,11

3.800.000

3.592.891,22

-207.108,78

-5,45

Anteil Einkommensteuer

3.158.233,94

3.260.000

3.001.408,07

-258.591,93

-7,93

Anteil Umsatzsteuer

560.180,75

505.000

606.088,93

101.088,93

20,02

Vergnügungssteuer

175.522,64

190.000

146.247,94

-43.752,06

-23,03

45.981,12

46.000

45.214,92

-785,08

-1,71

297.851,11

302.500

304.184,88

1.684,88

0,56

9.217.017,05

9.232.500

8.829.582,09

-402.917,91

-4,36

Hundesteuer
Ausgleichsleistungen
Summe Steuern und ähnliche Abgaben

9

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Grafik zeigt die Abweichungen vom Planansatz in €:

Steuern und ähnliche Abgaben - Planabweichungen in €
-300.000

-200.000

-100.000

0

100.000

Grundsteuer A

2.335,56

Grundsteuer B

2.210,57

Gewerbesteuer

200.000

-207.108,78

Anteil Einkommensteuer
-258.591,93

Anteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer

101.088,93
-43.752,06

Hundesteuer

-785,08

Ausgleichsleistungen

1.684,88

EUR
Abweichung

Der positive Trend der letzten Jahre beim Anteil an der Einkommensteuer konnte sich nicht
fortsetzen. Die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind hier spürbar. Die Einnahmen bei dieser Position sind um fast 5 % gesunken. Geplant war ein Anstieg in Höhe von
über 3 %. So ist bei dieser Position gegenüber dem Haushaltsplan ein Minderertrag in Höhe
von 258.591,93 € auszuweisen. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wurde die Schlüsselzahl für die
Gemeinde Ladbergen von bisher 0,0003503 auf 0,0003645 angehoben.
Bei der Grundsteuer B konnten Mehrerträge gegenüber 2019 in Höhe von ca. 10.000 € generiert werden. Für das kommende Jahr sind keine Hebesatzänderungen vorgesehen.
Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist nur sehr schwer zu prognostizieren. Der Planansatz
wurde um ca. 200.000 € unterschritten. Auch hierfür ist die Corona-Pandemie ursächlich.
Für die Haushaltsplanung der zukünftigen Jahre wurde aus diesem Grunde die Veranschlagung reduziert. In der Planung für die Jahre bis 2023 wurden die geplanten Mindererträge
nach dem "NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz" isoliert.

10

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Zuwendungen und Umlagen
Zuwendungen und allgemeine Umlagen sind neben den Steuern eine weitere wichtige Säule
der kommunalen Ertragsseite. Gegenüber dem Vorjahresergebnis haben sich die Erträge
aus Zuwendungen und Umlagen um 258.085,42 € verändert. Die Abweichung vom Planansatz beträgt insgesamt 32.309,09 €.
Die Entwicklung im Einzelnen ist in der nachfolgenden Tabelle abgebildet:
Zuwendungen und Umlagen
Ergebnis
2019

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Schlüsselzuweisungen

193.989,00

358.000

359.067,00

1.067,00

0,30

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

746.114,57

689.425

536.666,60

-152.758,40

-22,16

Erträge aus Auflösung SoPo für Zuwendungen

397.992,98

399.501

460.189,43

60.688,43

15,19

41.053,12

158.000

281.312,06

123.312,06

78,05

1.379.149,67

1.604.926

1.637.235,09

32.309,09

2,01

Sonstige Zuwendungen und Umlagen
Summe Zuweisungen

Die Veränderungen zum Vorjahr und zum Planansatz im Einzelnen:
Zuwendungen und Umlagen - Planabweichungen in €
-200.000

-100.000

Schlüsselzuweisungen

0

100.000

200.000

1.067,00

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke
-152.758,40

Erträge aus Auflösung SoPo für Zuwendungen

60.688,43

Sonstige Zuwendungen und Umlagen

123.312,06

EUR
Abweichung

Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke waren die Zuweisungen
des Landes für die Asylbewerber geringer. Diese Mindererträge konnten insbesondere durch
die Gewerbesteuerausgleichsleistung des Landes aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Auch bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen ist ein Anstieg zu verzeichnen.
11

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Auch weiterhin ist die Ertragslage der Kommunen in hohem Maße von den Zuwendungen
vom Land abhängig. Daher wird die Zuwendungsquote auch als Kennzahl gebildet.
Die Durchschnittsquote von 212 am Kennzahlenvergleich teilnehmenden kreisangehörigen
Kommunen in NRW für das Jahr 2019 betrug 15,68 % (Vorjahr: 17,36 %). Die Quote für die
Gemeinde Ladbergen betrug 9,61 %. Die Quote von Ladbergen hat sich damit im Vergleich
zum Vorjahr (14,06 %) nochmals erheblich verschlechtert. Wenn man dann die Durchschnittsquote von 21 kreisfreien Städten mit einem Wert von 32,22 % (Vorjahr: 30,94 %) betrachtet, wird sehr deutlich, dass noch immer eine Umverteilung der Finanzmasse vom kreisangehörigen Raum in die Ballungszentren stattfindet. Dieser Effekt ist sogar in den letzten
Jahren noch verstärkt worden.

Sonstige Ertragsarten
Die Entwicklung der sonstigen Ertragsarten im Vergleich zum Vorjahresergebnis sowie zum
Haushaltsplan sind nachfolgend abgebildet:

Sonstige Ertragsarten
Ergebnis
2019
Sonstige Transfererträge

Ergebnis
2020

Plan 2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

7.572,11

5.100

18.521,98

13.421,98

263,18

2.232.121,65

2.255.656

2.266.127,93

10.471,93

0,46

Privatrechtliche Leistungsentgelte

249.460,62

247.275

233.973,55

-13.301,45

-5,38

Kostenerstattungen und -umlagen

209.299,31

265.370

169.974,80

-95.395,20

-35,95

Sonstige ordentliche Erträge

624.966,20

903.333

1.052.581,90

149.248,90

16,52

1.863,91

50.054

33.087,61

-16.966,39

-33,90

--

--

384.294,26

384.294,26

--

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Finanzerträge
Außerordentliche Erträge

12

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

In der folgenden Grafik werden die Abweichungen zum Planansatz im Einzelnen dargestellt:
Sonstige Ertragsarten - Planabweichungen in €
-100.000

0

100.000

Sonstige Transfererträge

13.421,98

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

10.471,93

Privatrechtliche Leistungsentgelte

200.000

300.000

400.000

-13.301,45

Kostenerstattungen und -umlagen
-95.395,20

Sonstige ordentliche Erträge

149.248,90

Finanzerträge -16.966,39
384.294,26

Außerordentliche Erträge
EUR
Abweichung

Die Mindererträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen resultieren daraus, dass
seit dem Jahr 2020 sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen für den Solidarfonds der
Asylbewerber direkt in den Kreishaushalt gebucht werden. Im Gemeindehaushalt handelte
es sich somit um einen durchlaufenden Posten. Siehe auch Erläuterungen zu Punkt 2.1.3
"Transferaufwendungen".
Wie bereits im Vorjahr verteilt sich der Aufwand für die Betreuung von Flüchtlingen über
viele Produkte und Aufwandsarten.
Die Mehraufwendungen in anderen Produkten sind auch in einer Tabelle aufgeführt, welche
dem Anhang der Jahresrechnung beigefügt ist.
Die Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen resultieren aus Grundstücksverkäufen.
Die Finanzerträge sind niedriger, da die Aufnahme eines Darlehens und dessen Weitergabe
an die Stadtwerke Lengerich (Gesellschafterdarlehen) bis zum Jahresende noch nicht notwendig war (s. auch Punkt 2.1.3.).

13

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

2.1.3 Aufwandslage
Die folgende Tabelle zeigt die einzelnen Aufwandsarten und deren Abweichung zum Vorjahresergebnis sowie zum Planansatz:

Aufwandsarten im Überblick
Ergebnis
2019
Personalaufwendungen

Ergebnis
2020

Plan 2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

2.321.530,44

3.211.820

3.119.226,55

-92.593,45

-2,88

860.127,19

208.000

498.375,04

290.375,04

139,60

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.392.796,30

2.842.997

2.255.503,92

-587.493,08

-20,66

Transferaufwendungen

5.275.679,21

5.794.984

5.314.311,43

-480.672,57

-8,29

591.166,96

661.827

737.354,68

75.527,68

11,41

1.720.332,47

1.726.571

1.773.256,00

46.685,00

2,70

Ordentliche Aufwendungen

13.161.632,57

14.446.199

13.698.027,62

-748.171,38

-5,18

Ordentliche Aufwendungen abzgl. globaler
Minderaufwand

13.161.632,57

14.446.199

13.698.027,62

-748.171,38

-5,18

107.419,00

106.084

73.219,83

-32.864,17

-30,98

13.269.051,57

14.552.283

13.771.247,45

-781.035,55

-5,37

1.971,70

--

6.806,98

6.806,98

--

Versorgungsaufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bilanzielle Abschreibungen

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Summe Aufwand
nachrichtlich: Aufwendungen aus Verrechnung mit
Allg. Rücklage

Die Grafik zeigt die Abweichungen der einzelnen Aufwandsarten vom Planansatz:
Aufwandsarten - Planabweichungen in €
-600.000

-400.000

Personalaufwendungen

-200.000

0

200.000

400.000

-92.593,45

Versorgungsaufwendungen

290.375,04

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-587.493,08

Transferaufwendungen
-480.672,57

Sonstige ordentliche Aufwendungen

75.527,68

Bilanzielle Abschreibungen

46.685,00

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

-32.864,17

nachrichtlich: Aufwendungen aus Verrechnung
mit Allg. Rücklage

6.806,98

EUR
Abweichung

14

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Gesamtaufwendungen verändern sich gegenüber dem Vorjahresergebnis um
502.195,88 €. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 13.771.247,45 € weichen um 781.035,55 € vom Haushaltsansatz ab.

Die ordentlichen Aufwendungen (ohne Finanzaufwendungen) weichen gegenüber dem Vorjahresergebnis um 536.395,05 € ab. Gegenüber dem Haushaltsplan beträgt die Abweichung
der ordentlichen Aufwendungen -748.171,38 €.

Personal- und Versorgungsaufwand
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden im Folgenden nach einzelnen Positionen abgebildet, um die Veränderungen gegenüber dem Vorjahresergebnis und die Abweichungen von den Haushaltsansätzen differenziert beurteilen zu können:

Personal- und Versorgungsaufwand
Ergebnis
2019
Dienstaufwendungen Beamte

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

250.790,72

226.660

265.884,20

39.224,20

17,31

1.993.843,02

2.219.815

2.180.817,33

-38.997,67

-1,76

Beiträge zu Versorgungskassen für Beschäftigte

157.263,85

186.650

160.050,11

-26.599,89

-14,25

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

405.475,99

422.195

416.285,01

-5.909,99

-1,40

14.641,86

29.500

22.343,90

-7.156,10

-24,26

-500.485,00

127.000

73.846,00

-53.154,00

-41,85

2.321.530,44

3.211.820

3.119.226,55

-92.593,45

-2,88

860.127,19

208.000

498.375,04

290.375,04

139,60

3.181.657,63

3.419.820

3.617.601,59

197.781,59

5,78

Dienstaufwendungen tarifliche Beschäftigte

Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Zuführung zu Rückstellungen für Beihilfen, Pensionen, ATZ, Urlaub etc.
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwand

15

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Grafik zeigt die Abweichungen gegenüber den Planansätzen:
Personal- und Versorgunsgaufwand - Planabweichungen in €
-200.000 -100.000

0

100.000

Dienstaufwendungen Beamte
Dienstaufwendungen tarifliche Beschäftigte
Beiträge zu Versorgungskassen für Beschäftigte

300.000

39.224,20
-38.997,67
-26.599,89

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

-5.909,99

Beihilfen, Unterstützungsleistungen für
Beschäftigte

-7.156,10

Zuführung zu Rückstellungen für Beihilfen,
Pensionen, ATZ, Urlaub etc.

200.000

-53.154,00
290.375,04

Versorgungsaufwendungen
EUR
Abweichung

Der Personal- und Versorgungsaufwand ist im Vergleich zum Jahr 2019 um ca. 436.000 €
gestiegen. Geplant war eine Steigerung um ca. 238.000 €. Während bei den Personalaufwendungen gegenüber der ursprünglichen Planung eine Verbesserung um ca. 92.600 € zu
verzeichnen ist, haben sich die Versorgungsaufwendungen gegenüber der Planung um ca.
290.400 € erhöht. Die höheren Versorgungsaufwendungen resultieren aus dem Statuswechsel des ausgeschiedenen Bürgermeisters. Es handelt sich demnach um höhere Rückstellungen für Versorgungsempfänger.
Sach- und Dienstleistungsaufwand sowie Abschreibungen
Der Sach- und Dienstleistungsaufwand (ohne Abschreibungen) beläuft sich insgesamt auf
2.255.503,92 €. Gegenüber dem Vorjahresergebnis verändert er sich um -137.292,38 €. Die
Abweichung des Sach- und Dienstleistungsaufwandes (ohne Abschreibungen) von der
Haushaltsplanung beträgt -587.493,08 €.
Nachfolgend wir der Sach- und Dienstleistungsaufwand nach einzelnen Positionen differenzierter dargestellt, wobei in diesem Sachzusammenhang auch die Abschreibungen abgebildet werden:

16

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Sach- und Dienstleistungsaufwand, Abschreibungen
Ergebnis
2019
Instandhaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung
von Grundstücken, baulichen Anlagen und Infrastrukturvermögen

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

1.279.979,42

1.341.350

1.185.547,15

-155.802,85

-11,62

Unterhaltung bewegliches Vermögen

179.677,04

224.700

173.085,52

-51.614,48

-22,97

Sonstiger Sach- und Dienstleistungsaufwand

933.139,84

1.276.947

896.871,25

-380.075,75

-29,76

1.720.332,47

1.726.571

1.773.256,00

46.685,00

2,70

Bilanzielle Abschreibungen

Die Grafik zeigt die Abweichungen vom Planansatz in €:
Sach- u. Dienstleistungsaufwand sowie Abschreibungen Planabweichungen in €
-450.000 -350.000 -250.000 -150.000 -50.000
Instandhaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung von Grundstücken, baulichen
Anlagen und Infrastrukturvermögen

50.000

-155.802,85

Unterhaltung bewegliches Vermögen

-51.614,48

Sonstiger Sach- und Dienstleistungsaufwand
-380.075,75

Bilanzielle Abschreibungen

46.685,00

EUR
Abweichung

Bei den Bewirtschaftungskosten konnten Einsparungen erzielt werden. So wurden z. B. die
Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie weniger genutzt. Außerdem wurde die zunächst geplante Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen im Jahr 2020 noch
nicht durchgeführt. Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsmanagements des Kreises
Steinfurt wurden ebenfalls nicht verwirklicht. Auch für die Schülerbeförderung waren weniger
Busfahrten notwendig. Hierdurch war der Verlustausgleich im Rahmen des ÖPNV ebenfalls
geringer. Zudem sind die bisher hier gebuchten Versicherungsbeiträge aufgrund einer von
IT.NRW vorgeschriebenen Sachkontenänderung ab 2020 bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen zu verbuchen. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu den sonstigen Aufwendungen.

17

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Transferaufwendungen
Neben den Personalaufwendungen und dem Aufwand für Sach- und Dienstleistungen stellen die Transferaufwendungen auf der Aufwandsseite des Haushaltes eine gewichtige Aufwandsart dar.
Die Transferaufwendungen in Höhe von 5.314.311,43 € weichen vom Vorjahresergebnis um
38.632,22 € und von den Planansätzen des Haushaltsjahres um -480.672,57 € ab.
In der folgenden Tabelle sind die Transferaufwendungen differenzierter dargestellt:

Transferaufwendungen
Ergebnis
2019

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

349.037,05

401.534

371.946,43

-29.587,57

-7,37

Sozialtransferaufwendungen

280.002,57

609.500

239.061,71

-370.438,29

-60,78

Gewerbesteuerumlage + Fond Deutsche Einheit

527.149,75

312.950

318.945,12

5.995,12

1,92

4.027.498,84

4.366.000

4.284.901,17

-81.098,83

-1,86

91.991,00

105.000

99.457,00

-5.543,00

-5,28

5.275.679,21

5.794.984

5.314.311,43

-480.672,57

-8,29

Allgemeine Umlagen
Sonstige Transferaufwendungen
Summe Transferaufwendungen

18

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Grafik zeigt die Abweichungen des Ergebnisses von den Planansätzen:

Transferaufwand - Planabweichungen in €
-400.000

-300.000

-200.000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke

-100.000

0

-29.587,57

Sozialtransferaufwendungen
-370.438,29

Gewerbesteuerumlage + Fond Deutsche Einheit

5.995,12

Allgemeine Umlagen

-81.098,83

Sonstige Transferaufwendungen

-5.543,00

EUR
Abweichung

Die Transferaufwendungen sind um über 8 % gegenüber dem Planansatz niedriger ausgefallen. Ursache hierfür ist in erster Linie der Rückgang der Sozialtransferaufwendungen. Wie
bereits unter Punkt 2.1.2. erwähnt, werden auch die Aufwendungen (ebenso wie die Erträge)
aus dem Solidarfonds seit dem Jahr 2020 nicht mehr im Gemeindehaushalt, sondern direkt
im Kreishaushalt verbucht.
Sonstige Aufwendungen
Nachfolgend werden die übrigen Aufwandsarten im Vergleich zum Vorjahresergebnis sowie
zum Haushaltsplan abgebildet:
Sonstige Aufwendungen
Ergebnis
2019

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Sonstige ordentliche Aufwendungen

591.166,96

661.827

737.354,68

75.527,68

11,41

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

107.419,00

106.084

73.219,83

-32.864,17

-30,98

19

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Abweichungen zum Planansatz stellen sich wie folgt dar:

Sonstige Aufwendungen - Planabweichungen in €
-40.000

-20.000

0

20.000

40.000

60.000

80.000

Sonstige ordentliche Aufwendungen
75.527,68

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
-32.864,17

EUR
Abweichung

Wie bereits oben erwähnt, sind ab 2020 die Versicherungsbeiträge bei dieser Position zu
verbuchen. Hierdurch sind die Aufwendungen gestiegen. Auch mussten Rückstellungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen gebildet werden.
Die Zinsaufwendungen konnten gemindert werden, da die Aufnahme eines Darlehens zur
Weitergabe an die Stadtwerke Lengerich / Teutel GmbH bis zum Jahresende noch nicht notwendig war. Allerdings sind aus diesem Grunde auch die Zinserträge niedriger als zunächst
geplant (s. auch Punkt 2.1.2.).

2.2 Finanzhaushalt / Finanzrechnung
2.2.1 Allgemeine Entwicklung
Nachstehend ist der Finanzhaushalt im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres sowie
zu den Planungen ersichtlich:

20

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Finanzhaushalt / Finanzrechnung
Ergebnis
2019

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.952.152,68

13.152.063

12.612.042,01

-540.020,99

-4,11

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.257.269,71

12.459.693

11.436.966,89

-1.022.726,11

-8,21

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.694.882,97

692.370

1.175.075,12

482.705,12

69,72

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.894.810,69

2.606.120

1.926.458,67

-679.661,33

-26,08

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.338.862,74

4.804.950

3.723.582,28

-1.081.367,72

-22,51

-444.052,05

-2.198.830

-1.797.123,61

401.706,39

18,27

1.250.830,92

-1.506.460

-622.048,49

884.411,51

58,71

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

96.082,00

6.236.082

96.082,00

-6.140.000,00

-98,46

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

564.149,87

4.234.000

293.158,60

-3.940.841,40

-93,08

-468.067,87

2.002.082

-197.076,60

-2.199.158,60

-109,84

782.763,05

495.622

-819.125,09

-1.314.747,09

-265,27

Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag

Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderung Bestand eigener Finanzmittel

2.2.2 Investitionstätigkeit
Im Rahmen der Finanzrechnung ist insbesondere die kommunale Investitionstätigkeit von
Bedeutung. Im Folgenden wird ersichtlich, wie sich die Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit insbesondere im Vergleich zur Haushaltsplanung darstellen.
Investitionstätigkeit
Ergebnis
2019
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Plan 2020

Ergebnis
2020

Abweichung
2020

Abweichung
2020 %

1.301.177,57

1.933.520

1.177.694,06

-755.825,94

-39,09

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

226.980,72

416.000

432.285,55

16.285,55

3,91

Einzahlungen aus der Veräußerung beweglichen
Vermögens

11.939,50

11.600

4.870,00

-6.730,00

-58,02

354.712,90

245.000

311.609,06

66.609,06

27,19

1.894.810,69

2.606.120

1.926.458,67

-679.661,33

-26,08

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

336.168,70

58.000

41.810,85

-16.189,15

-27,91

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden

139.891,52

1.332.000

1.566.076,68

234.076,68

17,57

Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen

654.312,09

1.067.950

896.423,02

-171.526,98

-16,06

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.208.490,43

2.347.000

1.219.271,73

-1.127.728,27

-48,05

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gesamt

2.338.862,74

4.804.950

3.723.582,28

-1.081.367,72

-22,51

Beiträge und ähnliche Entgelte
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gesamt

21

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Plan-Ist-Vergleich

Einzahlungen Investitionstätigkeit / Plan-Ist-Vergleich
0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

245.000,00

Beiträge und ähnliche Entgelte
311.609,06

11.600,00

Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände
4.870,00

416.000,00

Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
432.285,55

1.933.520,00

Investitionszuwendungen
1.177.694,06

EUR
Plan-Wert 2020

Ist-Wert 2020

Für das Jahr 2020 veranschlagte Zuwendungen vom Land aus dem Programm "KommunalerKlimaschutz.NRW" (435.000 €) sind noch nicht geflossen, da die Maßnahmen noch nicht
abgeschlossen werden konnte.
Für Maßnahmen aus dem Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) konnten im Haushaltsplan
veranschlagte Einzahlungen nicht abgerufen werden, da entsprechende Maßnahmen noch
nicht durchgeführt wurden. Auch für die Modernisierung der Buswartehallen wurden die Mittel noch nicht beansprucht.

22

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Auszahlungen Investitionstätigkeit im Plan-Ist-Vergleich

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit / Plan-Ist-Vergleich
0

500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000

1.332.000,00

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
1.566.076,68

2.347.000,00

Baumaßnahmen
1.219.271,73

1.067.950,00

Erwerb von Vermögensgegenständen
896.423,02

58.000,00

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
41.810,85

EUR
Plan-Wert 2020

Ist-Wert 2020

Zusätzlich zum Planansatz 2020 (4.804.950 €) standen im Jahr 2020 weitere Mittel aus Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 4.378.138,99 € für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Mittel wurden zum Teil auch verausgabt.
Die im Haushaltsjahr 2020 nicht verausgabten Mittel für den Erwerb von Grundstücken wurden teilweise nach 2021 übertragen.
Die im Jahr 2019 nicht verausgabten Mittel für Baumaßnahmen bzw. für Neuanschaffungen
von Vermögensgegenständen wurden ebenfalls teilweise nach 2021 übertragen. Hierzu ist
dem Anhang zur Jahresrechnung eine Liste der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.

23

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

3 Vermögens- und Schuldenlage
Die Bilanz gibt die Vermögenssituation einer Kommune zum Stichtag wieder. Aus der folgenden Bilanzabbildung kann die Entwicklung der Bilanzdaten im Vergleich zum Vorjahr sowie die jeweiligen Anteile der Bilanzpositionen an der Bilanzsumme abgelesen werden.

Bilanz im Jahresvergleich
Bilanzposition
0 – Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit

2019

Veränderung
absolut

2020
--

384.294

384.294

48.274.736

48.591.070

316.335

166.043

186.721

20.678

43.869.894

44.157.364

287.469

1.3 - Finanzanlagen

4.238.798

4.246.986

8.188

2 - Umlaufvermögen

5.291.781

5.769.043

477.262

2.1 - Vorräte

1.456.962

2.669.877

1.212.915

576.443

694.589

118.146

0

0

0

3.258.376

2.404.577

-853.800

804.088

833.992

29.904

0

0

0

Summe Aktiva

54.370.605

55.578.400

1.207.795

1 - Eigenkapital

21.434.963

22.288.842

853.879

1.1 - Allgemeine Rücklage

19.782.993

19.782.740

-253

0

0

0

1.3 - Ausgleichsrücklage

999.571

1.651.970

652.399

1.4 - Jahresergebnis

652.399

854.132

201.733

0

0

0

21.563.831

21.597.729

33.897

2.1 - für Zuwendungen

8.963.251

9.396.204

432.953

2.2 - für Beiträge

7.897.730

7.746.694

-151.036

54.265

18.162

-36.103

2.4 - Sonstige Sonderposten

4.648.585

4.436.668

-211.917

3 - Rückstellungen

5.217.891

5.386.828

168.937

3.1 - Pensionsrückstellungen

4.088.025

4.426.484

338.459

3.2 - Rückstellungen für Deponien und Altlasten

0

0

0

3.3 - Instandhaltungsrückstellungen

0

0

0

3.4 - Sonstige Rückstellungen

1.129.866

960.344

-169.522

4 - Verbindlichkeiten

6.128.603

5.834.751

-293.852

1 - Anlagevermögen
1.1 - Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 - Sachanlagen

2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3 - Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 - Liquide Mittel
3 - Aktive Rechnungsabgrenzung
4 - Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.2 - Sonderrücklagen

1.5 - Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
2 - Sonderposten

2.3 - für den Gebührenausgleich

24

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Bilanzposition

2019

4.1 - Anleihen

Veränderung
absolut

2020
0

0

0

3.735.480

3.524.474

-211.007

4.3 - Liquiditätskredite

0

0

0

4.4 - Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen

0

0

0

153.334

177.556

24.222

16.313

39.092

22.779

273.504

233.053

-40.451

1.949.971

1.860.577

-89.395

25.316

470.250

444.934

54.370.605

55.578.400

1.207.795

4.2 - Kredite für Investitionen

4.5 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 - Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 - Sonstige Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen
4.8 - Erhaltene Anzahlungen
5 - Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva

Gem. § 5 Abs. 4 des "Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz - NKF-CIG)" ist die gem. § 2 dieser Vorschrift ermittelte Haushaltsbelastung
gem. § 6 dieser Vorschrift gesondert bilanziell zu aktivieren. Diese Summe ist unter Punkt
1.0 der vorstehenden Bilanz ausgewiesen.
Aufteilung des Sachanlagevermögens
Auf der Aktivseite der Bilanz stellen die Sachanlagen den größten Posten dar. Das Sachanlagevermögen wird nachfolgend in seiner Zusammensetzung und in den jeweiligen Veränderungen zum Vorjahr abgebildet.

Sachanlagevermögen
Bilanzposition
1.2 - Sachanlagen

2019 in €

2020 in €

Veränderung absolut

43.869.894

44.157.364

287.469

1.739.714

1.829.319

89.605

1.2.2 - bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

12.932.004

12.772.981

-159.023

1.2.3 - Infrastrukturvermögen

26.260.431

25.619.725

-640.706

304.320

288.413

-15.907

59.854

59.854

0

1.649.807

2.164.700

514.893

1.2.7 - Betriebs- und Geschäftsausstattung

655.654

708.168

52.514

1.2.8 - geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

268.111

714.204

446.094

1.2.1 - unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

1.2.4 - Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 - Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 - Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

25

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Das Sachanlagevermögen in seiner Struktur und Entwicklung
Im Folgenden wird die Struktur des Sachanlagevermögens in seinen wesentlichen Ausprägungen abgebildet:
Struktur des Sachanlagevermögens

Unbebaute Grundstücke (4,14%)

Bebaute Grundstücke (28,93%)

Infrastrukturvermögen (58,02%)

Sonstige Sachanlagen (8,91%)

26

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Entwicklung des Sachanlagevermögens
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens in den letzten 5 Jahren ergibt folgendes Bild:

Entwicklung des Sachanlagevermögens
30.000.000

27.050.961

26.972.822

26.805.272

26.260.431

25.619.725

12.932.004

12.772.981

25.000.000

EUR

20.000.000
15.000.000

12.946.106

12.610.662

12.744.545

1.755.750

2.203.549

1.749.764

10.000.000
5.000.000
0

1.994.512

1.776.837

2.479.046

Ergebnis 2016

Ergebnis 2017

Ergebnis 2018

2.937.745
1.739.714

Ergebnis 2019

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Infrastrukturvermögen

Sonstige Sachanlagen

3.935.339

1.829.319

Ergebnis 2020

27

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4 Kennzahlen
Über Kennzahlen lassen sich komplexe finanzwirtschaftliche Zusammenhänge in komprimierter Form darstellen. Die Betrachtung der Kennzahlenentwicklung im Mehrjahresverlauf
ermöglicht eine finanzpolitische Beurteilung der Haushaltsentwicklung in seinen wesentlichen Ausprägungen. Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen beinhalten auch die sogenannten NKF-Kennzahlen des Innenministeriums NRW.

4.1 Kennzahlen zur Ertrags- und Aufwandslage sowie zum Haushaltsergebnis
4.1.1 Steuern
Steuern im Zeitverlauf
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Grundsteuer A

84.213,22

83.224,32

85.324,11

86.335,56

85.000,00

85.000,00

85.000,00

85.000,00

Grundsteuer B

948.616,02

989.963,02

1.041.812,27

1.047.210,57

1.055.000,00

1.060.000,00

1.065.000,00

1.070.000,00

Gewerbesteuer

2.929.686,42

3.267.024,63

3.852.111,11

3.592.891,22

3.250.000,00

3.250.000,00

3.250.000,00

3.250.000,00

Anteil Einkommensteuer

2.788.851,86

3.023.243,53

3.158.233,94

3.001.408,07

3.140.000,00

3.250.000,00

3.445.000,00

3.665.000,00

Anteil Umsatzsteuer

358.371,05

507.789,83

560.180,75

606.088,93

624.500,00

555.000,00

567.500,00

580.000,00

Vergnügungssteuer

206.056,95

202.508,55

175.522,64

146.247,94

100.000,00

100.000,00

100.000,00

100.000,00

Hundesteuer

45.035,00

43.888,09

45.981,12

45.214,92

45.000,00

45.000,00

45.000,00

45.000,00

Ausgleichsleistungen

274.583,65

287.360,52

297.851,11

304.184,88

306.000,00

380.000,00

393.000,00

404.000,00

Summe Steuern
und ähnliche Abgaben

7.635.414,17

8.405.002,49

9.217.017,05

8.829.582,09

8.605.500,00

8.725.000,00

8.950.500,00

9.199.000,00

28

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Entwicklung der Steuern und steuerähnlichen Abgaben im langfristigen Verlauf

Steuern in der langfristigen Entwicklung
12.000.000

10.000.000

9.217.017,05

8.950.500,00

8.605.500,00

EUR

8.000.000

7.635.414,17

8.829.582,09

9.199.000,00

8.725.000,00

8.405.002,49

6.000.000

4.000.000

2.000.000

0
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Steuern und ähnliche Abgaben

29

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Steuerquote
Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ finanzieren kann und
somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Die Steuerquote bringt zum Ausdruck,
in welchem prozentualen Maße die ordentlichen Erträge der Kommune aus Steuererträgen
bestehen. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft ist es erforderlich, die Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Diese werden deshalb von den Steuererträgen als auch von den
ordentlichen Erträgen bei der Berechnung der Kennzahl abgezogen.

Steuerquote
68,00

67,12
66,24

66,00

65,47

64,89
64,06

64,00

%

62,00

61,28

60,00

59,10
58,19

58,00
56,00
54,00
52,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

4.1.1.1 Entwicklung der Realsteuern - Hebesätze und Aufkommen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Hebesätze:

Entwicklung der Hebesätze
Steuerart

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Hebesatz Grundsteuer A

300

300

300

300

300

300

Hebesatz Grundsteuer B

430

430

430

443

443

443

Hebesatz Gewerbesteuer

425

425

425

425

425

425

30

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Im Jahr 2016 wurde der Hebesatz der Grundsteuer A von 250 v. H. auf 300 v. H. angehoben. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, dass das hälftige Aufkommen der Grundsteuer A für die Straßenunterhaltung im Außenbereich eingesetzt wird.
Im Jahr 2019 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 430 v. H. auf 443 v. H.
(fiktiver Hebesatz) angehoben.
In den Jahren 2020 und 2021 erfolgte keine Hebesatzänderung.

Grundsteuer B und Gewerbesteuer in der langfristigen Entwicklung
Aufgrund ihres finanziellen Volumens sind die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer tragende Säulen auf der Ertragsseite des Haushalts. Die Betrachtung der langfristigen Entwicklung ergibt folgendes Bild:

Grundsteuer B und Gewerbesteuer in der langfristigen Entwicklung
4.500.000
3.852.111

4.000.000

3.592.891
3.267.025

3.500.000

3.250.000

3.250.000

3.250.000

3.250.000

2.929.686

EUR

3.000.000
2.500.000
2.000.000
1.500.000
948.616

989.963

1.041.812

1.047.211

1.055.000

1.060.000

1.065.000

1.070.000

E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

1.000.000
500.000
0
Grundsteuer B

Gewerbesteuer

31

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.1.1.2 Gemeinschaftssteuern
Die Gemeinschaftssteuern setzen sich aus den Anteilen an der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer zusammen:

Gemeinschaftssteuern
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Anteil
Einkommensteuer

2.788.851,86

3.023.243,53

3.158.233,94

3.001.408,07

3.140.000,00

3.250.000,00

3.445.000,00

3.665.000,00

Anteil
Umsatzsteuer

358.371,05

507.789,83

560.180,75

606.088,93

624.500,00

555.000,00

567.500,00

580.000,00

Gemeinschaftssteuern in der langfristigen Entwicklung
In der Langfristbetrachtung zeigt sich hinsichtlich der Gemeinschaftssteuern folgendes Bild:

Gemeinschaftssteuern in der langfristigen Entwicklung
4.000.000

3.665.000
3.445.000

3.500.000
3.023.244

3.000.000

3.158.234

3.001.408

3.140.000

3.250.000

2.788.852

EUR

2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000

358.371

507.790

560.181

606.089

624.500

555.000

567.500

580.000

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

0
E' 2017

Anteil Einkommensteuer

Anteil Umsatzsteuer

32

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen,
wobei die Schlüsselzuweisungen eingehender betrachtet werden:

Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen

E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Zuwendungen und
allgemeine Umlagen

1.574.752,80

2.029.892,89

1.379.149,67

1.637.235,09

1.412.112,00

1.196.515,00

1.178.550,00

1.115.799,00

davon Schlüsselzuweisungen

438.384,00

844.159,00

193.989,00

359.067,00

196.000,00

200.000,00

200.000,00

200.000,00

--

--

--

123.100,00

--

--

--

--

davon Zuweisungen
und Zuschüsse für
laufende Zwecke

774.262,67

746.052,95

746.114,57

536.666,60

605.910,00

526.800,00

520.050,00

471.050,00

davon Erträge aus
Auflösung SoPo für
Zuwendungen

317.935,27

348.023,73

397.992,98

460.189,43

484.202,00

469.715,00

458.500,00

444.749,00

davon allgemeine
Umlagen und sonstige Zuwendungen

44.170,86

91.657,21

41.053,12

158.212,06

126.000,00

0,00

0,00

0,00

davon Bedarfszuweisungen und sonstige
allgemeine Zuweisungen

33

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Schlüsselzuweisungen in der langfristigen Entwicklung
Schlüsselzuweisungen in der langfristigen Entwicklung
900.000

844.159

800.000
700.000

EUR

600.000
500.000
400.000

438.384

359.067

300.000

196.000

200.000

200.000

200.000

P' 2022

P' 2023

P' 2024

200.000
193.989

100.000
0
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen für die Planjahre können nur geschätzt werden. Insbesondere
die eigene Finanzkraft der Gemeinde spielt hier ebenso eine Rolle wie auch die zur Verfügung stehende Schlüsselmasse des Landes NRW. Grundlage für die Planung ist hier eine
vorsichtige Schätzung.
Zuwendungsquote
Die Zuwendungsquote zeigt auf, wie hoch die Abhängigkeit von Zuweisungen und Zuschüssen ist. Wesentlicher Bestandteil dieser Erträge sind die Schlüsselzuweisungen vom Land.
Die Zuwendungsquote errechnet sich als prozentualer Anteil der Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüssen (ohne allgemeine Umlagen und Erträge aus der Leistungsbeteiligung des
Bundes) von den ordentlichen Erträgen insgesamt.

34

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Die Zuwendungsquote korrespondiert mit der oben bereits dargestellten Steuerquote.
Zuwendungsquote
16,00
14,06

14,00
12,00

11,91
10,41

10,00
%

9,68

9,61

9,07

8,81

8,22

8,00
6,00
4,00
2,00
0,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

4.1.3 Personalaufwand
Die Personalaufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Personalaufwand
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Personalaufwendungen gesamt

2.692.435,54

2.840.821,47

2.321.530,44

3.119.226,55

3.185.039,00

3.109.539,00

3.052.380,00

3.065.326,00

davon Dienstaufwendungen

2.010.810,21

2.153.054,39

2.244.633,74

2.446.701,53

2.431.560,00

2.351.648,00

2.288.466,00

2.301.069,00

681.625,33

687.767,08

76.896,70

672.525,02

753.479,00

757.891,00

763.914,00

764.257,00

davon sonstige Personalaufwendungen

35

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

In der langfristigen Entwicklung des Personalaufwandes ergibt sich folgendes Bild:

Personalaufwand in der langfristigen Entwicklung
3.500.000
3.000.000

2.692.436

EUR

2.010.810

3.185.039

3.109.539

3.052.380

3.065.326

2.446.702

2.431.560

2.351.648

2.288.466

2.301.069

753.479

757.891

763.914

764.257

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

2.840.821
2.321.530

2.500.000

3.119.227

2.153.054
2.244.634

2.000.000
1.500.000
1.000.000

681.625

687.767

500.000

672.525
76.897

0
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

Personalaufwendungen gesamt

davon Dienstaufwendungen

davon sonstige Personalaufwendungen

Im Jahr 2019 konnten Pensionsrückstellungen aufgelöst werden. Daher war in diesem Jahr
der Personalaufwand geringer. Im Jahr 2020 ist der Personalaufwand wieder auf das Vorvorjahresniveau angestiegen. Auch die regelmäßige Tarifsteigerung sowie geringfügige
strukturelle Erhöhungen der Bezüge trugen zum Anstieg der Aufwendungen bei.

36

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Personalintensität
Die Personalintensität bildet den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen insgesamt ab.
Sie ist ein Indikator dafür, welches Gewicht die Personalaufwendungen innerhalb des ordentlichen Aufwandes haben.
Personalintensität
25,00
21,46

22,77

22,11

21,50

21,41

21,42

21,54

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

20,00
17,64

%

15,00

10,00

5,00

0,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020
Ladbergen

37

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.1.4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Entwicklung der Sach- und Dienstleistungen im Zeitverlauf ist den folgenden Aufstellungen zu entnehmen:

Entwicklung des Aufwandes für Sach- und Dienstleistungen
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Bewirtschaftung,
Unter- u. Instandhaltung unbewegliches Vermögen

1.202.175,85

1.184.896,12

1.279.979,42

1.185.547,15

1.454.750,00

1.393.750,00

1.204.750,00

1.204.750,00

Unterhaltung bewegliches Vermögen

147.870,61

158.156,68

179.677,04

173.085,52

208.950,00

215.450,00

215.950,00

215.950,00

Erstattungen für
Aufwendungen
Dritter

46.133,76

47.921,90

53.936,61

55.334,56

60.600,00

60.600,00

60.600,00

60.600,00

sonstiger Sachund Dienstleistungsaufwand

849.170,89

930.008,72

879.203,23

841.536,69

1.179.130,00

971.079,00

986.079,00

920.079,00

2.245.351,11

2.320.983,42

2.392.796,30

2.255.503,92

2.903.430,00

2.640.879,00

2.467.379,00

2.401.379,00

Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen

Sach- und Dienstleistungsaufwand in der langfristigen Entwicklung

Sach- und Dienstleistungsaufwand in der langfristigen Entwicklung
3.500.000,00
2.885.930

3.000.000,00

2.640.879

EUR

2.500.000,00

2.245.351

2.320.983

2.392.796

2.467.379

2.401.379

P' 2023

P' 2024

2.255.504

2.000.000,00
1.500.000,00
1.000.000,00
500.000,00
0,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Unter Punkt 2.1.3 "Sach- und Dienstleistungsaufwand" wurde bereits auf die Ergebnisentwicklung der Aufwandsposition eingegangen.

38

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Sach- und Dienstleistungsintensität
Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Sie ist damit das
Gegenstück zur Personalintensität. Die Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt an, wie
hoch der prozentuale Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ohne besondere Aufwendungen für Beschäftigte) vom ordentlichen Aufwand ist.

Sach- und Dienstleistungsintensität
20,00
19,48

19,50
19,00
18,50

%

18,00

17,89

18,18

18,06

18,18

17,31

17,50

16,87

17,00
16,47

16,50
16,00
15,50
15,00
14,50
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

4.1.5 Transferaufwendungen
Aufwandsseitig sind neben den Personal- und Sachaufwendungen die Transferaufwendungen von Bedeutung. Von besonderem Interesse sind hier die Entwicklungen bei den Umlagezahlungen an Gemeindeverbände sowie bei den Sozialtransfers. Zu den sonstigen Transferzahlungen zählen u.a. die Steuerbeteiligungen (Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit) sowie die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

39

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Nachfolgend ist die Entwicklung dieser Positionen abzulesen:
Entwicklung der Transferaufwendungen
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Transferaufwendungen

5.139.639,40

5.154.014,45

5.275.679,21

5.314.311,43

5.969.557,00

6.083.807,00

6.092.057,00

6.144.057,00

davon Umlagen an
Gemeindeverbände

3.661.897,20

3.710.212,98

3.959.396,84

4.218.057,17

4.480.000,00

4.600.000,00

4.650.000,00

4.700.000,00

davon soziale
Transferaufwendungen

569.577,20

288.835,91

280.002,57

239.061,71

373.000,00

372.500,00

352.500,00

352.500,00

davon sonstige
Transferaufwendungen

908.165,00

1.154.965,56

1.036.279,80

857.192,55

1.116.557,00

1.111.307,00

1.089.557,00

1.091.557,00

Transferaufwendungen in der langfristigen Entwicklung

Transferaufwendungen in der langfristigen Entwicklung
7.000.000
6.000.000
5.139.639

5.154.014

5.275.679

EUR

3.661.897

3.710.213

3.959.397

6.083.807

6.092.057

6.144.057

4.480.000

4.600.000

4.650.000

4.700.000

1.106.557

1.111.307

1.089.557

1.091.557

5.314.311

5.000.000
4.000.000

5.959.557

4.218.057

3.000.000
2.000.000
908.165

1.000.000
0

1.154.966

1.036.280

288.836

280.003

239.062

373.000

372.500

352.500

352.500

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

857.193

569.577

E' 2017

Transferaufwendungen

davon Umlagen an Gemeindeverbände

davon soziale Transferaufwendungen

davon sonstige Transferaufwendungen

40

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Transferaufwandsquote
Die Transferaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Transferaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen des Haushaltes ist.
Transferaufwandsquote
44,00
43,17
42,74

43,00
41,89

42,00
41,00

40,96

%

40,11

40,22

40,08

40,00
38,80

39,00
38,00
37,00
36,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

4.1.6 Haushaltsergebnis
Die Entwicklung des Ergebnisses mit seinen Untergliederungen ist nachfolgend dargestellt:

Entwicklung des Ergebnisses
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

Ordentliches Ergebnis

298.556,93

934.225,68

757.954,04

Finanzergebnis

-121.483,41

-127.531,80

Ergebnis laufende
Verwaltungstätigkeit

177.073,52

Außerordentliches
Ergebnis

P' 2023

P' 2024

509.969,72

-1.576.107,00

-1.360.880,00

-888.881,00

-658.768,00

-105.555,09

-40.132,22

-53.412,00

-31.244,00

-28.576,00

-22.576,00

806.693,88

652.398,95

469.837,50

-1.629.519,00

-1.392.124,00

-917.457,00

-681.344,00

--

--

--

384.294,26

872.035,00

946.321,00

953.917,00

0,00

Jahresergebnis

177.073,52

806.693,88

652.398,95

854.131,76

-757.484,00

-445.803,00

36.460,00

-681.344,00

Jahresergebnis
ohne i.V. nach
Abzug globaler
Minderaufwand

177.073,52

806.693,88

652.398,95

854.131,76

-757.484,00

-445.803,00

36.460,00

-681.344,00

41

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Jahresergebnis in der langfristigen Entwicklung

Jahresergebnis in der langfristigen Entwicklung
1.000.000,00

854.131,76

806.693,88

800.000,00
600.000,00

652.398,95

EUR

400.000,00
200.000,00

36.460,00

177.073,52

0,00
-445.803,00

-200.000,00
-400.000,00
-600.000,00

-681.344,00

-757.484,00

-800.000,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Jahresergebnis ohne i.V.

42

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Jahresergebnis je Einwohner
Die Kennzahl bildet das Jahresergebnis als Saldo von Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit und außerordentlichem Ergebnis bezogen auf einen Einwohner ab.
Jahresergebnis je Einwohner
150,00

127,71

119,17
96,92

100,00

EUR

50,00

26,65
5,45

0,00

-50,00
-66,67

-100,00
-103,37

-112,54

-150,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

Auch im Jahr 2020 ist das Jahresergebnis erheblich besser als zunächst geplant. Neben
Einsparungen in vielen Bereichen ist hier auch zu berücksichtigen, dass ein außerordentlicher Ertrag aufgrund des "NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes" in Höhe von ca. 384.300 €
erheblich zur Ergebnisverbesserung beigetragen hat. Außerdem hat das Land NordrheinWestfalen den Gemeinden Ausgleichszahlungen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 in einem Gesamtvolumen von 2 720 000 000 € zur Verfügung gestellt. Die Ausgleichszahlungen stellen allgemeine Zuweisungen dar und sind nicht
zweckgebunden. Hiervon hat Ladbergen mit einer Summe von 123.100 € profitiert.
In der Planung für die Jahre ab 2021 wurde davon ausgegangen, dass aufgrund der
Corona-Pandemie das Jahresergebnis zukünftig negativ ausfallen wird.
Unter Steuerungsgesichtspunkten ist nicht das außerordentliche Ergebnis, sondern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit relevant. Da sich dies aus dem ordentlichen Ergebnis sowie dem Finanzergebnis zusammensetzt, werden nachfolgend auch Kennzahlen
zu diesen Ergebnisgrößen dargestellt.

43

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliches Ergebnis)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung, d.h. einen Aufwandsdeckungsgrad von 100 % oder höher, erreicht werden.
Aufwandsdeckungsgrad
110,00
107,27
105,76

105,00

103,72
102,38

100,00
%

95,37
93,85

95,00
89,65

90,00

90,79

85,00

80,00
E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

44

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.2 Kennzahlen zur Bilanz / weitere NKF-Kennzahlen
Nachfolgendes Schaubild zeigt die wesentlichsten Entwicklungen innerhalb der Bilanz, nämlich die Entwicklung des Bilanzvolumens und dessen Finanzierung durch Eigenkapital und
Verbindlichkeiten.
Bilanz - Entwicklung von Aktiva, Eigenkapital und Verschuldung
60.000.000

55.578.400

51.963.811

52.422.391

52.276.476

53.169.942

54.370.605

51.733.080

19.743.273

19.766.527

19.943.603

20.776.770

21.434.963

22.288.842

19.762.577

7.285.806

7.450.799

8.108.159

7.488.907

6.540.252

6.128.603

5.834.751

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

50.000.000

EUR

40.000.000

30.000.000

20.000.000

10.000.000

0
Aktiva (Bilanzvolumen)

Eigenkapital

Verbindlichkeiten

45

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.2.1 Kennzahlen zur Vermögenslage
Infrastrukturquote
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, mit welchem Prozentsatz das Gesamtvermögen in der kommunalen Infrastruktur gebunden ist. Die Kennzahl
kann Hinweise auf etwaige Folgebelastungen geben, die aus der Infrastruktur resultieren. Es
handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden
kann.
Infrastrukturquote
56

55

54

53
52

52

52
50

50
%

48

48
46

46
44
42
40
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

46

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Abschreibungsintensität
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Sie stellt den prozentualen Anteil der Abschreibungen am ordentlichen Aufwand dar.

Abschreibungsintensität
14,00
13,50

13,48

13,34
13,05

13,07

13,00

12,95

%

12,50
12,00
11,64

11,65

11,55
11,36

11,50
11,00
10,50
10,00
E' 2016

E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

47

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die
Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung des Haushaltes
durch Abschreibungen abmildern. Damit wird auch deutlich, in welchem Maße Dritte an der
Finanzierung des abnutzbaren Vermögens beteiligt waren bzw. werden.

Drittfinanzierungsquote
64,00
61,52

62,00

59,57

60,00

58,86

59,49

59,70

P' 2023

P' 2024

58,16

58,00
%

56,14

56,00
54,00

54,83
53,03

52,00
50,00
48,00
E' 2016

E' 2017

E' 2018

E' 2019

E' 2020

P' 2021

P' 2022

Ladbergen

48

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Investitionsquote
Die Investitionsquote bildet den prozentualen Anteil der Brutto-Investitionen (Zugänge und
Zuschreibungen) an der Summe aus Abschreibungen und Abgängen des Anlagevermögens
ab. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Es handelt sich um
eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden kann.
Investitionsquote
140
120

115

110
104

100
81

%

80
59

60
45

40

36

20
0
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

49

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

4.2.2 Kennzahlen zur Kapitalstruktur (haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation)
Neben dem Aufwandsdeckungsgrad, der im Abschnitt Haushaltsergebnis dargestellt wurde,
sieht das NKF-Kennzahlenset noch folgende vergangenheitsorientierte Bilanzkennzahlen
zur Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation vor:
Eigenkapitalquote 1
Um die Eigenkapitalausstattung beurteilen zu können, bietet sich die Betrachtung der Eigenkapitalquote 1 an. Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) der Passivseite.
Je größer die Eigenkapitalquote, je weiter ist die Kommune vom gesetzlich vorgeschriebenen Überschuldungsverbot entfernt (vgl. § 75 Abs. 7 GO NRW).
Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet wird.

Eigenkapitalquote 1
41
40

40
40
39

39

2018

2019

%

39
39
38

38

38

38

2014

2015

2016

2017

38
38
37
2020

Ladbergen

50

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Eigenkapitalquote 2
Die Eigenkapitalquote 2 misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil die
Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird bei dieser Kennzahl die Wertgröße Eigenkapital um die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge erweitert. Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden kann.

Eigenkapitalquote 2
72
71

71
70

70
69

69

%

68
67
66

66
65

65

65

2014

2015

2016

65
64
63
62
2017

2018

2019

2020

Ladbergen

51

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Fehlbetragsquote
Die Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen prozentualen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein.
Die Fehlbetragsquote soll möglichst niedrig sein. Bei einer negativen Fehlbetragsquote wird
im Haushalt ein Überschuss erwirtschaftet.
Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden
kann.

Fehlbetragsquote
4
3

3
2
1
0

0

%

0
-1
-1

-2
-3
-3

-4
-4

-4

-5
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

4.2.3 Kennzahlen zur Finanzstruktur und Verschuldung
Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad zeigt den prozentualen Anteil der bilanziellen Verbindlichkeiten am
bilanziellen Eigenkapital an. Die Kennzahl bildet also das Verhältnis von Verbindlichkeiten
zum Eigenkapital ab. Liegt der Verschuldungsgrad über 100%, übersteigen die Verbindlichkeiten das ausgewiesene Eigenkapital.

52

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden
kann.
Verschuldungsgrad
45
40

41
37

38

38

35

31
29

30

26

%

25
20
15
10
5
0
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

Dynamischer Verschuldungsgrad
Mit Hilfe des Dynamischen Verschuldungsgrades lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit
der Kommune beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält.
Dieser Saldo zeigt bei jeder Kommune an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus
ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und
damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten.
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Die Effektivverschuldung
ergibt sich aus den Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzüglich Rückstellungen zuzüglich Verbindlichkeiten gem. Bilanz abzüglich liquide Mittel und abzüglich der kurzfristigen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr gem. Forderungsspiegel.

53

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden
kann.
Fiktive Entschuldungsdauer (dynamischer Verschuldungsgrad)
60

56

50

Jahr

40

30
18

20
13

13

10

6

5

2018

2019

7

0
2014

2015

2016

2017

2020

Ladbergen

54

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Anlagendeckungsgrad 2
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen (SoPo Zuwendungen und Beiträge) und langfristiges Fremdkapital (langfristige Verbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Deponien und Altlasten) gegenübergestellt.
Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden
kann.
Anlagendeckungsgrad 2
96
94

94

93

92
90

90
88
%

86

86

85
84

84
82

82
80
78
76
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

55

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Liquidität 2 Grades
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Kommune.
Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können. Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet
werden kann.

Liquidität 2.Grades
140

132

120
105

102
95

100

87
79

%

80
60

59

40
20
0
2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Ladbergen

56

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital (Restlaufzeit von bis zu einem Jahr)
belastet wird, kann mit Hilfe der Kurzfristigen Verbindlichkeitsquote beurteilt werden. Es handelt sich um eine Bilanzkennzahl, die nur vergangenheitsorientiert abgebildet werden kann.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
8
7

7
6

6
5

5

2014

2015

5

5

5

2018

2019

2020

%

5
4
3
2
1
0
2016

2017
Ladbergen

57

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Zinslastquote
Die Kennzahl stellt die Finanzaufwendungen (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen) ins
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen. Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen des operativen
Verwaltungsgeschäftes besteht.
Zinslastquote
1,60
1,40

1,40
1,22

1,20

1,09

1,00

0,90

%

0,82

0,80

0,71

0,60

0,53

0,53

E' 2020

P' 2021

0,66

0,40
0,20
0,00
E' 2016

E' 2017

E' 2018

E' 2019

P' 2022

P' 2023

P' 2024

Ladbergen

5 Prognosebericht - Risiken und Chancen
Nach § 49 KomHVO NRW ist im Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Kommune einzugehen. Angesprochen werden im Folgenden:
- Entwicklung von Jahresergebnis und Eigenkapital
- Entwicklung der Verschuldung

58

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

5.1 Entwicklung von Jahresergebnis und Eigenkapital
Ausgehend von den Jahresergebnissen lassen sich Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals ableiten.
Grundsätzlich gilt: Überschüsse stärken das Eigenkapital und Fehlbeträge gehen zu Lasten
des Eigenkapitals.
Nachfolgend wird die Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals in den zurückliegenden
Jahren dargestellt. Ausgehend von den Jahresergebnissen der Haushaltsplanung im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung lassen sich Prognosen zur weiteren Entwicklung des
Eigenkapitals anstellen.
Im Zuge dieser Prognose bleiben mögliche Erträge und Aufwendungen aus Verrechnungen
mit der Allgemeinen Rücklage außen vor. Hierbei handelt es sich um Wertveränderungen
bei Finanz- und Sachanlagevermögen, also Erträge aus Veräußerung von Vermögen und
Verluste aus Abgang von Vermögen, die direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden und nicht in das Jahresergebnis einfließen.
Entwicklung des Eigenkapitals
22.500.000

22.288.842

22.000.000
21.434.963

21.500.000

EUR

21.000.000

20.776.770

20.500.000
20.000.000

19.762.577

19.743.273

19.766.527

2014

2015

2016

19.943.603

19.500.000
19.000.000
18.500.000
18.000.000
2017

2018

2019

2020

Eigenkapital

59

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Jahresergebnisse verändern das Eigenkapital
Die folgende Aufstellung zeigt die nach jetzigem Kenntnisstand geplanten zukünftigen Jahresergebnisse. Aus Ihnen lässt sich ableiten, in welcher Höhe sich in etwa das bilanzielle Eigenkapital pro Jahr (nicht kumulativ) verändern wird.

Prognostizierte Eigenkapitalveränderungen auf Basis der geplanten
Jahresergebnisse
1.000.000

854.132

800.000
600.000

EUR

400.000
200.000

36.460

0
-200.000
-400.000
-445.803

-600.000
-800.000

-681.344

-757.484

Ergebnis 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

Jahresergebnis ohne i.V.

Betrachtet man die Entwicklung der geplanten Jahresergebnisse während des Planungszeitraums 2021 bis 2024, so ist zu erkennen, dass das Eigenkapital verringert wird. Es ist zu
hoffen, dass die Mittel der Ausgleichsrücklage die negativen Ergebnisse auffangen kann.
Gerade wegen dieser Entwicklung sollten Investitionen in den zukünftigen Jahren weiterhin
nach Möglichkeit in voller Höhe durch Sonderposten gegenfinanziert sein, um eine Belastung der zukünftigen Jahre zu vermeiden. Diese Investitionen sollten nur in Höhe der Pauschalen oder der eingezahlten Beiträge durchgeführt werden.
Notwendige höhere Auszahlungen, wie zum Beispiel der Erwerb und die Erschließung von
weiteren Baugebieten, werden somit voraussichtlich nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten zu finanzieren sein.

5.2 Entwicklung der Verschuldung
Das Jahresergebnis hat ebenso Auswirkungen auf die Verschuldung. Dargestellt wird die
Entwicklung der Verschuldung in den zurückliegenden Perioden, wobei insbesondere nach
langfristig finanzierten Investitionskrediten und kurzfristigen Liquiditätskrediten unterschieden wird.
60

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Entwicklung der Verbindlichkeiten in Tausend € (in Tausend EUR)
Ergebnis
2016

Ergebnis
2017

Ergebnis
2018

Ergebnis
2019

Ergebnis
2020

Verbindlichkeiten gesamt

8.108

7.489

6.540

6.129

5.835

Davon Investitionskredite

4.869

4.558

4.176

3.735

3.524

0

0

0

0

0

3.239

2.931

2.364

2.393

2.310

Davon Liquiditätskredite
Davon Andere Verbindlichkeiten

Entwicklung der Verschuldung
9.000.000

8.108.159
7.488.907

8.000.000

6.540.252

7.000.000

6.128.603

5.834.751

6.000.000
EUR

4.869.041

5.000.000
4.000.000

4.558.181

4.176.412
3.735.480

3.239.118

3.524.474

2.930.726

3.000.000

2.363.840

2.393.123

2.310.278

2.000.000
1.000.000

0

0

0

0

0

Ergebnis 2016

Ergebnis 2017

Ergebnis 2018

Ergebnis 2019

Ergebnis 2020

0
Verbindlichkeiten gesamt

Davon Investitionskredite

Davon Liquiditätskredite

Davon Andere Verbindlichkeiten

Gegenüber der Schlussbilanz zum 31.12.2019 weist die Schlussbilanz zum 31.12.2020 einen um 211.006,60 € niedrigeren Schuldenstand bei den Investitionskrediten aus. Es wurde
im Jahr 2020 nur das Darlehen aus dem Programm "Gute Schule 2020" in Höhe von
96.082,00 € aufgenommen.
Liquiditätskredite waren zum 31.12.2020 nicht vorhanden.
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 war eine Kreditermächtigung in Höhe von
2.296.082,00 € enthalten. Neben dem erwähnten Darlehen aus dem Programm "Gute
Schule 2020" war eine weitere Darlehensaufnahme in Höhe von 2,2 Mio. € aufgrund des negativen Saldos aus der Investitionstätigkeit vorgesehen. Eine Aufnahme war nicht notwendig.
Ein Darlehen in Höhe von 1,97 Mio. € war als Liquiditätskredit für die Stadtwerke Lengerich
vorgesehen. Dieses Darlehen wurde nicht abgerufen.

61

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Risiken und Chancen:
Zinsniveau:
Die Haushaltsbelastung kann sich durch den Anstieg des Zinsniveaus erhöhen, wobei hier
allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die meisten langfristigen Kredite einer langfristigen Zinsbindung unterliegen. Das Risiko eines stärkeren Zinsanstiegs ist in erster Linie begrenzt auf die notwendigen Kassenkredite.

Gewerbesteuereinnahmen:
Bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 haben sich die Gewerbesteuereinnahmen in
Ladbergen sehr positiv entwickelt. Diese Stabilisierung der Erträge ist unter anderem auch
der Tatsache geschuldet, dass die Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung nur eines
Großunternehmers erheblich reduziert werden konnte. Im Jahr 2020 ist dann aufgrund der
Corona-Pandemie ein Rückgang um ca. 7 % zu verzeichnen. Da auch zu Beginn des Jahres
2021 die Infektionslage weiter sehr angespannt ist und die wirtschaftlichen Folgen noch
nicht absehbar sind, muss mit weiteren Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden.

Pensionsrückstellungen:
Auch weiterhin ist zu erwarten, dass aufgrund der Anwendung aktualisierter biometrischer
Daten die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ansteigen werden. Im
Haushaltsjahr 2020 wurden Pensions- und Beihilferückstellungen aufgrund des Bürgermeisterwechsels aus dem Bereich der aktiven Beamten in den Bereich der Versorgungsempfänger umgebucht.

Personalentwicklung:
Bei den Personalkosten wurde für die Planungsjahre ein Anstieg nach den Orientierungsdaten des Landes NRW berücksichtigt. In den letzten Jahren war der Anstieg der Personalaufwendungen aufgrund der abgeschlossenen Tarifverhandlungen regelmäßig höher als die
Orientierungsdaten. Auch sollte nach Auffassung der Verwaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der in den zukünftigen Jahren ausscheidenden Mitarbeiter und des stetigen
Aufgabenzuwachses, eine Aufstockung der Stellenzahl erfolgen.

62

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

Flüchtlingssituation:

Nicht nur bei den hierfür notwendigen Personalressourcen spielt die Entwicklung der Flüchtlingssituation eine wesentliche Rolle. Auch sämtliche Kosten der Unterbringung, Betreuung,
Integration sowie die sonstigen sozialen Aufwendungen für die Flüchtlinge werden in den
nächsten Jahren weiterhin den Gemeindehaushalt erheblich belasten.

Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung:
Die seit dem Frühjahr 2020 weltweit grassierende Corona-Pandemie belastet die gesamte
Weltwirtschaft erheblich. Ein Ende der Pandemie ist zurzeit noch nicht absehbar. Es ist zu
erwarten, dass die Steuereinnahmen aus diesem Grund auch in den nächsten Jahren weiter
sinken werden bzw. auf einem sehr niedrigen Niveau verharren. Diese Entwicklung wird
sämtliche öffentlichen Haushalte negativ beeinflussen. Ob angesichts einer solchen Entwicklung die in den letzten Jahren aufgebaute Ausgleichsrücklage zur Deckung der zu erwartenden Fehlbeträge ausreicht, bleibt abzuwarten.
Auch die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit der Isolierung der der aus der COVID-19Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte verlagert die finanzielle Belastung nur in die Zukunft.

Haftungsverhältnisse
Die Gemeinde Ladbergen hat folgende Patronatserklärungen abgegeben:
1. Patronatserklärung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von
2.275.240 €. Diese Patronatserklärung war für die Gewährung von Zuschüssen/Fördermitteln für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet Ladbergen erforderlich. Die
Fördermittel werden vom Land Nordrhein-Westfalen an die Teutoburger Planungsund Dienstleistungsgesellschaft mbH ausgezahlt. Durch die Patronatserklärung verpflichtet sich die Gemeinde Ladbergen, der Gesellschaft die Beträge zur Verfügung
zu stellen, die erforderlich sind, um rechts- und bestandskräftig festgestellte Rückzahlungsverpflichtungen zugunsten des Fördermittelgebers aus dem Zuwendungsbescheid des Landes an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen.
2. Patronatserklärung gegenüber der „atene KOM GmbH“ (Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Höhe von 568.811 €.
Diese Patronatserklärung war für die Gewährung von Zuschüssen/Fördermitteln für
den Breitbandausbau im Gemeindegebiet Ladbergen erforderlich. Im Falle der Bewilligung von Bundesmitteln für das Vorhaben verpflichtet sich die Gemeinde Ladbergen den Zuwendungsempfänger (TPDG mbH) finanziell so auszustatten, dass er den
unter Berücksichtigung der bewilligten Landesförderung verbleibende Eigenanteil an
den Vorhabenausgaben/-kosten in Höhe von 568.811 € aufbringen kann.

63

Lagebericht
Gemeinde Ladbergen 2020

3. Bürgschaft zugunsten der "Join Invest GmbH & Co.KG" in Höhe von 180.000 €.
Diese Bürgschaft wird von der Gemeinde Ladbergen für sämtliche Verpflichtungen
übernommen, die dem VFL Ladbergen 1975 e. V. aus einem Mietvertrag gegenüber
der "Join Invest GmbH & Co. KG" treffen. Es handelt sich um eine Ausfallbürgschaft,
gegen die der Kreis Steinfurt aufgrund der Anzeige gem. § 87 Abs. 2 GO NRW keine
kommunalaufsichtlichen Bedenken geäußert hat. Die Bürgschaft erlischt spätestens
am 28.02.2048. Der Betrag verringert sich durch die jeweiligen Mietzahlungen durch
den VFL Ladbergen e. V.
Weitere Haftungsverhältnisse, z.B. in Form von Bürgschaften, bestehen bei der Gemeinde
Ladbergen nicht.
Wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag:
Bisher haben sich nach dem Bilanzstichtag bei der Ausführung des Haushalts 2021 zwar
noch keine wesentlichen Änderungen ergeben, das Risiko einer erheblichen Abweichung
von den Planzahlen, welche bereits Kriseneffekte berücksichtigen, ist jedoch zur Zeit nicht
zu vermuten, nachdem die Programme zur Abmilderung der Folgen der Krise auferlegt wurden, erste Impferfolge gemeldet werden und die Virusinzidenzen gesunken sind.

Ladbergen, den 21.06.2021

Bürgermeister

Kämmerer

64

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

1

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Stadtwerke Lengerich GmbH
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich

2

VHS-Zweckverband
Lengerich (Westf.)
Bahnhofstr. 106
49525 Lengerich

3

4

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

GmbH
Versorgung mit Energie und Wasser, Entsorgung sowie die Telekommunikation
und das Anbieten von Dienstleistungen in
diesen Bereichen

Beteiligung lt. Bilanz:
2.686.000 €
(Ertragswertmethode,
Stand: 31.12.2007)

Bilanzierung:
27.440,42 €
Errichtung und Betrieb einer VHS mit Sitz (Kapitalspiegelbildmein Lengerich und Zweigstellen bei den thode nach Höhe der
Verwaltungen der Verbandsmitglieder
Verbandsumlage;
Stand: 31.12.2014)

eingetragene Genossenschaft (eG)

Hauptstelle:
Matthiasstr. 30
48431 Rheine
Geschäftsstelle:
Dorfstr. 5
49549 Ladbergen
Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land

Durchführung von banküblichen
Geschäften

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Anteile am Stammkapi- 1. Gesellschafterversammlung:
tal in Höhe von
1 Vertreter (Stellvertreter) in der
409.033,50 €
Gesellschafterversammlung:

Zweckverband

Volksbank Münsterland Nord eG

Fuggerstr. 1
49479 Ibbenbüren

Beteiligungsverhältnis

Anteile in Höhe von
150,00 €
(Ausleihung)

Beteiligung lt. Bilanz:
1.361.566,65 €
Durchführung der Versorgung der Mit- (Kapitalspiegelbildgliedsgemeinden mit Trink- u. Brauchwas- methode, Stand:
ser
31.12.2007)
Verhältnis nach Mitglieder in der Vebandsversammlung, 2 Mitglieder = 4,878 %)

HHSt.

Kein Beitrag

Gewinnbeteiligung wird gebucht unter
81700.21000

Umlage:
(40 % nach EW
60 % nach Teilnehmer)

35000.71320

BM Buller, (H. Eggert)
2. Aufsichtsrat
2 Vertreter (Stellvertreter) im
Aufsichtsrat:
BM Buller, (R. Aufderhaar)
T. Kötterheinrich, (H. Kotlewski)
1. Verbandsversammlung
3 Vertreter (Stellvertreter) in der
Verbandsversammlung
BM Buller, (H. Eggert)
A. Kröner, (U. Stahl)
M. Steube-Niemeyer, (N. Kötterheinrich
2. Verbandsvorsteher
1. Vorstand
2. Aufsichtsrat
3. Vertreterversammlung
1 Vertreter in der Vertreterversammlung
BM Buller

Zweckverband

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

1. Verbandsversammlung
2 Vertreter (Stellvertreter) in der
Verbandsversammlung
BM Buller (T. Lutterbei)
A. Kuck ( A. Will)
2. Verbandsvorstand
3. Verbandsvorsteher

2020 = 16.844 €

kein Beitrag

entfällt

Dividende
4,42 € in 2019 für
2018
0,00 € in 2020 für
2019
kein Beitrag

87000.21010

Entfällt

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

5

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Zweckverband Musikschule
Tecklenburger Land
Tecklenburger Str. 4
49525 Lengerich

6

Kommunale Anwendergemeinschaft West – KAAW

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Zweckverband
Förderung musikalischer Fähigkeiten jugendlicher Musikinteressenten. Heranbildung des Nachwuchses für das Laienund Liebhabermusizieren, die Begabtenauslese und die Begabtenförderung sowie
die vorberufliche Fachausbildung.

Zweckverband
1. Entwicklung von Konzepten für die
Datenverarbeitung und Einführung
von Datenverarbeitungssystemen in
den Verwaltungen der beteiligten Mitglieder
2. Kooperation der Mitglieder im Bereich
Hard- und Software-Auswahl sowie
Beschaffung, Anpassung der eingeführten Software an gesetzliche Veränderungen, Begleitung der Prüfung und
Freigabe der Software
3. Ermöglichen von und Begleiten des
Erfahrungsaustausches der Mitglieder
untereinander hinsichtlich der Entwicklung der Datenverarbeitung
4. Koordination des Austausches von
selbst entwickelter Software der Mitglieder
5. Dienstleistungen für die Mitglieder,
z. B. Kopfstellen und Shared-ServiceCenter
6. Dienstleistungen für Dritte

Beteiligungsverhältnis

Bilanzierung:
1.549,20 €
(Kapitalspiegelbildmethode nach Umlagehöchstbeträgen; Stand:
31.12.2008)

Mitgliedschaft durch
Beitritt

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

1. Verbandsversammlung
4 Vertreter (Stellvertreter) in der
Verbandsversammlung
BM Buller (H. Eggert)
U. Stahl (A. Kröner)
B. Suhre (C. Korte)
M. Stork (J. Tiemann)
2. Verbandsvorsteher
1. Verbandsversammlung
1 Vertreter (Stellvertreter)
BM Buller (H. Eggert)
2. Lenkungsausschuss
3. Verbandsvorsteherin
4. Geschäftsführung

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag
Stundenzahl
Umlage in Höhe von
50.000,00 €
zzgl.
10 % bei Bedarf =
55.000,00 €
lt Ratsbeschluss
nach Bedarf mehr

HHSt.

33300.71320
33300.96000

Umlage aufgrund ein- 06000.62900
gesetzter Software
und Einwohnerzahl
ca.

20.000,00 –

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

7

Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (TPDG)

8

d-NRW

9

Sparkassenzweckverband des
Zweckverband
Kreises Steinfurt und der Städte und
Gemeinden Altenberge, Greven,
Förderung des Sparkassenwesens
Hörstel, Hopsten, Horstmar,
Ibbenbüren, Ladbergen, Laer,
Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen,
Neuenkirchen, Nordwalde, Recke,
Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg,
Westerkappeln und Wettringen
Sparkasse Steinfurt
Postfach 1564
49465 Ibbenbüren

Beteiligungsverhältnis

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

GmbH

Bilanzierung
1. Gesellschafterversammlung
(31.12.2017):
Koordinierung des Breitbandausbaus in
29.900 € (25.000 € zzgl. 1 Vertreter (Stellvertreter)
den alleine durch den Markt unerschließ- tatsächlich gezahlter
BM Buller (N.N.)
baren Gebieten der Kommunen LengeKaufpreis in Höhe von
rich, Ladbergen, Lienen und Tecklenburg. 4.900 €)
Dabei soll die TPDG dafür Sorge tragen,
dass in größtmöglichem Umfang Fördermittel vom Bund und Land, insbesondere
aus der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015 in der jeweils geltenden Fassung, eingeworben werden.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Einmalig 1.000 €
Beitritt im Jahr 2017
Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim
Einsatz von Informationstechnik in der
öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von
staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt
den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung
seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW
--

1. Verbandsversammlung

Verteilung des Jahresüberschusses nach originärem Kundenvolumen ohne institutionelle Kunden und ohne
Kreis Steinfurt

1 Vertreter (Stellvertreter) in der
Verbandsversammlung
BM Buller (H. Eggert)

Bilanzierung per Gesetz ausgeschlossen (§
1 Abs. 1 Sparkassengesetz)

2. Verbandsvorsteher

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag
Erhöhung um
25.000 € erfolgte im
HHJ 2017 aufgrund
Ratsbeschluss vom
06.07.2017

HHSt.

87000.93000

87000.93000

kein Beitrag

entfällt

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

10

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Städte- u. Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kaiserwerther Str. 199-201
40474 Düsseldorf

11

Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Werth 79
42275 Wuppertal-Barmen

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

eingetragener Verein

Beteiligungsverhältnis

Mitgliedschaft durch
Beitritt

Wahrung und Stärkung des im Grundgesetz und in der Verfassung für NRW garantierten Rechtes auf gemeindliche
Selbstverwaltung. Schützen der verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder, Förderung der allgemeinen Belange der Mitglieder, Unterstützung der Mitglieder bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Verband; eingetragener Verein
Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder als Arbeitgeber und im
Interessenausgleich zwischen ihnen sowie
ihren Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

1. Mitgliederversammlung

Einwohnerzahl

3 Vertreter Mitgliederversammlung

z. Zt. Ca. 5.420,00 €

HHSt.

02000.66100

BM Buller
K. Buddemeier
A. Gravemeier

Mitgliedschaft durch
Beitritt

2. Hauptausschuss
3. Präsidium
4. Präsident
5. Hauptgeschäftsführer
1. Gruppenversammlung
1 Stimme
BM Buller (H. Eggert)
2. Gruppenausschüsse
3. Hauptausschuss
4. Vorstand

Mindestbeitrag
(nach Arbeitnehmer)
610,00 €

08000.66100

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

12

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

vhw Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V.
Sitz des Vereins: Berlin
Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Neefestr. 2 a
53115 Bonn

13

EUREGIO
Postfach 1164
48572 Gronau

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Verband; eingetragener Verein
Der Verband dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und Zwecken der
Bildungsförderung durch Forschung,
Lehre und Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der qualitativen Wohnbedingungen, der Vermögensbildung und der
Altersvorsorge durch Wohneigentum, der
Beziehungen zwischen den Akteuren auf
dem Wohnungsmarkt, insbesondere durch
Stärkung der Souveränität des Bürgers, der
nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden, Städte und Regionen und einer sozialen und ressourcenschonenden Bodenpolitik. Mittels der wissenschaftlichen Tätigkeit und der Bildungsförderung ist die
Weiterentwicklung des Wohnungswesens,
des Städtebaus, der Raumordnung und der
Umwelt zu betreiben und das Zusammenwirken aller am Bau-, Wohnungs- und Planungsgeschehen Beteiligten und Interessierten zu fördern.
Öffentlich-rechtlicher Zweckverband
Die EUREGIO
1. hat die Aufgabe, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer
Mitglieder zu fördern, zu unterstützen
und zu koordinieren,
2. kann Aktivitäten entwickeln, Programme sowie Projekte erarbeiten und
durchführen, finanzielle Mittel beantragen, entgegennehmen, darüber verfügen und sie an Dritte weitergeben,
3. ist für ihre Mitglieder in deren Interesse und ausschließlich grenzüberschreitend tätig mit dem Ziel, ihre Gesamtinteressen gegenüber internationalen, nationalen und anderen Institutionen wahrzunehmen,

Beteiligungsverhältnis

Mitgliedschaft durch
Beitritt

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

1. Verbandsversammlung

Einwohnerzahl

1 Vertreter (Stellvertreter) in der
Verbandsversammlung
BM Buller (H. Eggert)

210,00 €

HHSt.

02000.66100

2. Verbandsvorsteher

Mitgliedschaft durch
Beitritt

1. Verbandsversammlung

0,29 € je EW

1 Vertreter (Stellvertreter)

Seit dem 01.01.2016
besteht die EUREGIO
als Zweckverband nach
deutschem Recht. Somit ist der Zweckverband gem. Vermerk
des Kreises Borken
vom 13.03.2017 mit
1,00 € zu bilanzieren.
Die Bilanzierung erfolgt erstmals in der Bilanz vom 31.12.2017.

BM Buller (H. Eggert)

Die Hälfte des Beitrages wird z. Zt. vom
Kreis übernommen

2. EUREGIO-Rat
3. Vorstand
4. Geschäftsführer

z. Zt. ca. 960,00 €

02000.66100

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW

14

Münsterland e.V.
Airportallee 1
48268 Greven

4. fördert die grenzüberschreitende Abstimmung und Koordinierung zwischen öffentlich-rechtlichen Instanzen,
Behörden und gesellschaftlichen Gruppierungen,
5. berät Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände, Behörden und andere Institutionen in grenzüberschreitenden Fragen,
6. informiert regelmäßig die Öffentlichkeit, insbesondere die Städte, Gemeinden und (Land-)Kreise, über die Arbeit
des Zweckverbandes.
7. Die regionale grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gemäß der Punkte 1
bis 6 finden auf folgenden Gebieten
statt:
Kommunikation, soziokulturelle Begegenungen, Gesundheitsversorgung,
Schulische Bildung, öffentliche Sicherheit, Rettungswesen und Katastrophenschutz, Kultur und Sport, Wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitsmarkt
und Qualifizierung, Innovation und
Technologietransfer, Tourismus und
Erholung, Agrarentwicklung, Raumordnung, Verkehr und Transport,
Energie, Umwelt- und Naturschutz,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft
eingetragener Verein
Mitgliedschaft durch
Beitritt
Der Verein erbringt Dienstleistungen
zum Zwecke der regionalen sowie
landes, - bundes- und europaweiten
Imageförderung für die Region des
Münsterlandes und koordiniert von der
Region ausgehende Werbe- und PRMaßnahmen, insbesondere der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur und
des Tourismus. Darüber hinaus fördert
und initiiert der Verein regionale Projekte
der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
und der regionalen Kulturpolitik und
setzt diese selbst oder in Zusammenarbeit
mit anderen Institutionen um.

1. Mitgliederversammlung
2. Aufsichtsrat
3. Vorstand
8 Stimmen
BM Buller (H. Eggert)

nach Einwohner
Beitrag z. Zt. 0,125
€ /EW
wird z. Zt. vom
Kreis Steinfurt
übernommen

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

15

16

17

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Fachverband der Kommunalkassenverwalter
Geschäftsführung
Landesverband NRW:
Matthias Rose
Stadtkasse Warendorf
Lange Kesselstr. 4-6
48231 Warendorf

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Beteiligungsverhältnis

freiwillige berufliche Vereinigung in Form Mitgliedschaft durch
eines eingetragenen Vereines
Beitritt
1. Fachliche Beratung und Weiterbildung
der Mitglieder
2. Die Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen auf den Gebieten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
sowie des Verwaltungsvollstreckungsrechtes mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtsangleichung

Eingetragener Sitz des Vereines:
Köln
Geschäftsführung Bundesverband:
Dietmar Liese
Stadtkasse Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79-81
14469 Potsdam
Fachverband der Standesbeamtineingetragener Verein
nen und Standesbeamten WestfalenLippe e.V.
1. Ausbildung und Förderung der in den
Standesämtern und unteren AufsichtsEingetragener Sitz des Vereins:
behörden tätigen Personen
Hamm
2. Beratung der Mitglieder in Fachfragen
3. Mitwirkung an der Fortentwicklung
Klaus Kaim
des Personenstandsrechts und artverBarbarastr. 7
wandter Rechtsgebiete
59073 Hamm
4. Gewährleistung der Aus- u. Fortbildung, der Nachwuchsförderung, der
Pflege der Fachliteratur und anderer
Hilfsmittel
Fachverband der Kämmerer in
eingetragener Verein
Nordrhein-Westfalen e.V.
1. Fachliche Beratung der Mitglieder,
Sitz: Köln
Förderer, kommunalen SpitzenverVorsitzender: Christoph Gerbersbände, Gemeinden und Gemeindevermann, Stadt Hagen
bände und von diesen unterhaltene InGeschäftsstelle:
stitutionen. Beratung der Mitglieder in
Hansheiner Hähle
Fachfragen
Thelenkamp 67
2. Fachliche Weiterbildung der Mitglie41169 Mönchengladbach
der, Förderer und des Berufsnachwuchses

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

1. Mitgliederversammlung

Pauschal

1 Vertreter

80,00 €

HHSt.

03100.66100

Kassenleiter
2. Verbandsausschuss
3. Bundesvorstand

Mitgliedschaft durch
Beitritt

1. Mitgliederversammlung

pauschal

1 Vertreter

z. Zt. 120,00 €

05000.65000

Standesbeamter
2. Vorstand

Mitgliedschaft durch
Beitritt
(persönliche Mitgliedschaft)

1. Vorsitzender
2. Geschäftsführende Vorstand
3. Verbandsvorstand
4. Hauptversammlung
1 Vertreter
Eckhard Schröer
2. Verbandsvorstand

pauschal
z. Zt. 18,00 €

03000.66100

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

18

19

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Verband der Freiwilligen Feuerweh- eingetragener Verein
ren im Kreis Steinfurt e.V.
Vorsitzender:
Manfred Kleine Niesse
Nachtigallenweg 20
49536 Lienen
Bund Deutscher Schiedsmänner
und Schiedsfrauen e.V.

eingetragener Verein

Der BDS erstrebt als Spitzenorganisation
zur Förderung des im Grundgesetz umschriebenen freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung unter Beteiligung der interessierten
Behörden den Zusammenschluss aller
Schiedspersonen (Schiedsmänner und
Schiedsfrauen, Friedensrichter und Friedensrichterinnen) und deren Stellvertreter
sowie Förderer des Schiedsamtwesens im
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Satzungszweck wird insbesondere
durch die praktische Aus- und Fortbildung
der Schiedspersonen (Schiedsmänner und
Schiedsfrauen, Friedensrichter und Friedensrichterinnen) und deren Stellvertreter
sowie die Wahrung und Förderung ihrer
besonderen Interessen und Belange verwirklicht als Teil der außergerichtlichen
Streitschlichtung überhaupt.
Tecklenburger Land Tourismus e.V. eingetragener Verein
Am Markt 7
49545 Tecklenburg

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Mitgliedschaft der
FFW Ladbergen

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag
Mitgliederzahl der
FFW

HHSt.

13000.65000

z. Zt. 750,00 €

Landesvorsitzender
(kommissarisch):
Marc Würfel-Elberg
Wilhelm-Holthaus-Weg 12
48167 Münster-Gremmendorf

20

Beteiligungsverhältnis

Förderung des Fremdenverkehrs

Gemeinde =
Förderndes Mitglied
Schiedsmann u.
Stellvertreter =
ordentliche Mitglieder

Mitgliedschaft durch
Beitritt

1. Vertreterversammlung
2. Verbandsausschuss
3. Bundesvorstand
4. Hauptgeschäftsführer

Einwohner, Anzahl
der Schiedsmänner

1. Mitgliederversammlung

Einwohnerzahl,
Bettenzahl,
Campingplatzstellplätze

1 Vertreter (Stellvertreter)
BM Buller (H. Eggert)
2. Vorstand
3. Beirat
4. Geschäftsführung

11000.65100

z. Zt. 213,00 €

z. Zt. 1.766,38 €

79000.66100

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
lfd.
Nr.

21

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Forstbetriebsgemeinschaft
Steinfurt e.V.
Kirchstr. 1
48565 Steinfurt

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Beteiligungsverhältnis

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

eingetragener Verein

1. Mitgliederversammlung

Waldflächengröße

Beratung/Beförsterung bei Aufforstung u.
Wald-bewirtschaftung

1 Vertreter (Stellvertreter)

z. Zt. 115,18 €

HHSt.

88000.50020

BM Buller (H. Eggert)
2. Vorstand

22

Deutsche Vereinigung der Wasserwirtschaft, Abwasser u. Abfall e.V.

eingetragener Verein

Mitgliedschaft durch
Beitritt

Kläranlagenausbaugröße

70000.65000

Kläranlagen-Nachbarschaften
Kronprinzstr. 24
45128 Essen
23

KommunalAgentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf

24

25

Vorstand:
Dr. jur. Bernd Jürgen Schneider
Christof Sommer
Rudi Bertram
BADK – Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer - Klärschlammfonds

z. Zt. 236,00 €

Gesellschafter der KommunalAgentur
NRW GmbH ist die Kommunal-Stiftung
NRW

Mitgliedschaft durch
Beitritt

1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung
3. Beirat

Pauschale
z. Zt. 2.425,85 €

Abwasserberatung

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der (private) Klärschlammfonds hat die
Aufgabe, für die beteiligten KlärschlammAbgeber Entschädigungen für Schaden
von Landwirten nach Maßgabe des Klärschlammaufbringungsvertrages zu leisten
(bis 1998) (siehe auch KlärEV).
KlärEV – Beiträge nach der KlärAm 1. Januar 1999 trat der gesetzliche
schlamm-Entschädigungsfonds-ver- Klärschlamm-Entschädigungsfonds (Kläordnung – „Gesetzlicher KlärrEV) in Kraft. Der KlärEV ersetzt Schäschlammfonds“
den, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm an Personen und
Sachen entstehen, sowie sich daraus ergebende Folgeschäden.

Mitgliedschaft durch
Beitritt
z. Zt. 3.761,64 €

Kein Beitrag

Mitgliedschaft per
Gesetz

Kein Beitrag seit
Klärschlamm-Vererdungsanlage

z. Zt. 5.979,22 € (Sondervermögen des Bundes)

70000.65000

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
26

NRW-Stiftung

gemeinnützige selbständige Stiftung des
privaten Rechts
-

Erhaltung der Schönheit u. Vielfalt des Natur- u. Kulturerbes in
NRW
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für Naturschutz, Heimat- u. Kulturpflege
Öffentlichkeitsarbeit für Naturschutz, Heimat- u. Kulturpflege
u. als Einladung zum Engagement

Mitgliedschaft durch
Beitritt

z. Zt. 0,5 Cent/EW
= 33,74 €

02000.66100

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
Nachrichtlich:
lfd.
Nr.

1

Name bzw. Bezeichnung /
Anschrift

Rechtsform /
Aufgaben und Zweck

Beteiligungsverhältnis

Beratungskommission
gem. § 32b Luftverkehrsgesetz

Organe der Einrichtung
und Vertretung der Gemeinde

1 Vertreter (Stellvertreter)
BM Buller (R. Aufderhaar)

2

Friedhofsausschuss
2 Mitglieder
Evangelische Kirchengemeinde

3

Ausschuss
„Ladberger Mühlenbach“

BM Buller (A. Kuck)
R. Aufderhaar (K. Buddemeier)
Zweckverband
(Unterhaltungsverband)

Verbandsvorsteher:
BM Menebröcker

1. Gruppe A
1 Mitglied (Stellvertreter)
E. Grotholtmann (J. Ferlemann)
2. Gruppe C
3 Mitglieder (Stellvertreter)

4

Ausschuss
„Lienener Mühlenbach“

Zweckverband
(Unterhaltungsverband)

H. Kotlewski (T. Stork)
A. Lagemann-Kohnhorst (D. Schallenberg
O. Wibbeler (K Buddemeier)
Gruppe C
1 Mitglied (Stellvertreter)
T. Lutterbei (A. Moysich-Kirchner)

5

Ausschuss
„Lengericher Aa-Bach“

Zweckverband
(Unterhaltungsverband)

1. Gruppe A
1 Mitglied (Stellvertreter)
W. Kohnhorst (H. Kaubisch)
2. Gruppe C

Grundlage der Beitragsbemessung /
Jahresbeitrag

HHSt.

Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NW
2 Mitglieder (Stellvertreter)
F. Kuck (J. Kuck)
F. Dowidat (H. Ferlemann)

6

Beirat der AirportPark FMO
GmbH,
C/o WESt, Tecklenburger Str. 8,
48565 Steinfurt

Beirat gem. §§ 15-17 des GmbH - Vertrages

Beirat
1 Mitglied (Stellvertreter)
BM Buller (H. Eggert)

Verwendungsvorbehalt
Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene
Vertreter der Gemeinde zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat
dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung der Gemeinde durch die zuständigen Vertreter zu unterstützen. Er richtet sich daher
- unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter
zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Vertreter der Gemeinde zur gemeindeinternen Verwendung.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde.
Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Vertreter der Gemeinde zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten
übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Dies gilt sowohl für die ausgedruckten Exemplare des Berichts als auch für die elektronische
Fassung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Nicht durch uns eingescannte Prüfungsberichte dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben
werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder
Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eingetretener
Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer
auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu
entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich
erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

DokID: 639213 TFN65E0

Allgemeine Auftragsbedingungen
für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.

9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

50261
09/2016
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.

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